Das Europäische Parlament

Keine ganz gewöhnliche Volksvertretung

Das Europäische Parlament muß auf Konsens statt auf Konfrontation setzen / Von

Von Michael Stabenow, Brüssel

07. Juni 2004 Mit diesem Widerspruch muß das Europäische Parlament auch ein Vierteljahrhundert nach der ersten Direktwahl im Jahr 1979 leben. Es baut Schritt für Schritt seine Befugnisse aus, doch wird es in der Öffentlichkeit als Akteur der Europapolitik noch immer wenig wahrgenommen.

Sollte die durchschnittliche Wahlbeteiligung in den EU-Ländern dennoch wieder die Marke von 50 Prozent überschreiten, dann läge das wohl weniger an europa- als an innenpolitischen Themen. In Belgien beispielsweise, das am kommenden Sonntag auch seine regionalen Parlamente wählt, kommen auf den bunten Wahlplakaten kaum politische Aussagen, sondern fast nur lächelnde Gesichter vor. Zur Verwirrung trägt ferner bei, daß Spitzenpolitiker fast aller Parteien, darunter selbst Premierminister Guy Verhofstadt, für das EU-Parlament kandidieren, aber längst haben wissen lassen, daß sie ihren Sitz anderen Bewerbern überlassen wollten.

Bei der Gesetzgebung gleichberechtigt

Selbst in Brüssel, wo Kommission, Ministerrat und Parlament - vor allem bei Ausschußsitzungen - präsent sind, tut man sich schwer, Aufgabe und Rolle der EU-Abgeordneten zu begreifen. Wer mit dem Zweikammersystem von Bundestag und Bundesrat vertraut ist, hat es da leichter. Vereinfacht gesagt ist für die Europäische Union das Parlament das, was der Bundestag für die Bundesrepublik Deutschland ist. Der Ministerrat, das Beschlußorgan der Mitgliedstaaten, hat für die EU eine Bedeutung, die in Deutschland dem Bundesrat, der Länderkammer, zukommt.

Anders als Ministerrat und Kommission bezieht das Parlament als einzige EU-Institution seine politische Legitimation unmittelbar von den Bürgern - unabhängig von der Wahlbeteiligung. Die wichtigste Einflußmöglichkeit der 732 Abgeordneten, darunter 99 aus Deutschland, liegt bei der Gesetzgebung. Hierbei dürfte das Parlament nach Inkrafttreten der EU-Verfassung, die auf dem Gipfeltreffen in der kommenden Woche ausgehandelt werden soll, praktisch auf allen Feldern, mit dem Ministerrat gleichberechtigt sein. Anders als in Deutschland, wo der Bundestag häufig Gesetze ohne Zustimmung des Bundesrats verabschieden kann, sind in der EU in der Regel beide Kammern gefordert. Bei einem Dissens kommt es - wie in Deutschland - zu einem Vermittlungsverfahren (siehe Infographik).

Kein klassisches parlamentarisches Muster

Der Ministerrat ähnelt dem Bundesrat auch darin, daß die dort vertretenen Regierungen eine Vielfalt politischer Konstellationen repräsentieren. Dies gilt noch stärker für das Vielvölkerparlament. Anders als im Bundestag gibt es dort jedoch keine Rollenverteilung zwischen Mehrheit und Opposition - zumal es keine klassische europäische "Regierung" gibt. Die personelle Zusammensetzung der demnächst einen Vertreter je Mitgliedsland zählenden Kommission, die das alleinige gesetzgeberische Initiativrecht sowie bestimmte regierungsähnliche Exekutivrechte in der Europapolitik besitzt, wird bis auf weiteres weniger das Ergebnis von Europawahlen, sondern die Präferenzen der jeweiligen Regierungen widerspiegeln.

Daß sich die EU-Volksvertretung nicht nach klassischem parlamentarischen Muster in Regierungs- und Oppositionslager differenzieren läßt, erschwert ihre Wahrnehmung durch die Öffentlichkeit. Besonders problematisch ist dabei für das Parlament, daß es seine gesetzgeberischen Rechte erst zur Geltung bringen kann, wenn sehr breite Mehrheiten gegeben sind. Bei künftig 732 Mitgliedern aus 25 Ländern sind dafür mindestens 367 Stimmen erforderlich. Diese Schwelle ist nicht nur deshalb sehr hoch, weil bei Abstimmungen meistens mindestens ein Zehntel der Volksvertreter, nicht zuletzt aus Italien und Frankreich, durch Abwesenheit glänzt. Außerdem erscheinen die meisten der derzeit sieben Fraktionen alles andere als homogen. Bei Abstimmungen spielt neben parteipolitischen Motiven häufig die geographische Herkunft eine große Rolle.

In der Praxis bedeutet dies, daß auch künftig große Koalitionen unumgänglich sein werden, will das Parlament im Zusammenspiel, häufiger dem Tauziehen, mit dem Ministerrat seine Position zur Geltung bringen. Schon in der vergangenen Wahlperiode erreichten die zuletzt 232 Abgeordnete zählende Fraktion der Christlichen Demokraten sowie Konservativen (EVP-ED) und die der Sozialdemokraten (175 Sitze) gemeinsam - auf dem Papier - fast eine Zweidrittelmehrheit im bisher 626 Mitglieder zählenden Parlament. In vielen Fällen erforderte die Mehrheitsbildung auch die Stimmen von Liberalen (zuletzt 53 Abgeordnete) und/oder Grünen (45 Abgeordnete).

Text: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 08.06.2004, Nr. 131 / Seite 23
Bildmaterial: F.A.Z.

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