23. Mai 2008 Der Bundesrat hat den neuen EU-Reformvertrag gebilligt. Die Länderkammer stimmte am Freitag in Berlin dem Ratifizierungsgesetz mit großer Mehrheit zu. Lediglich das rot-rot regierte Berlin enthielt sich der Stimme, da die Linkspartei in der Hauptstadt den Vertrag im Gegensatz zu ihrem Koalitionspartner SPD ablehnt. Damit wurde die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit klar erreicht.
Der Bundestag hatte dem Reformvertrag schon im April mit breiter Mehrheit zugestimmt. Damit der Vertrag wie geplant zum 1. Januar 2009 in Kraft treten kann, müssen alle 27 EU-Mitgliedsstaaten die Vereinbarung ratifizieren. Bislang haben 12 EU-Staaten das Ratifizierungsverfahren abgeschlossen; in Polen fehlt nur noch die Unterschrift von Staatspräsident Lech Kaczynski.
Berlin ist nicht handlungsfähig
Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) hatte die Enthaltung seines Landes kurz vor Beginn der Sitzung angekündigt. Es gebe nach wie vor einen Dissens zwischen beiden Koalitionspartnern. Die SPD sei für den Vertrag, die Linkspartei dagegen. Ich habe feststellen müssen, dass die Linke in Berlin nicht handlungsfähig ist, sagte Wowereit. Sie stehe unter dem Einfluss des Linke-Bundesvorsitzenden Oskar Lafontaine. Es sei das erste Mal, dass die rot-rote Koalition in Berlin nicht in der Lage sei, einen Konsens herbeizuführen, fügte Wowereit hinzu. Er bedaure das.
Hessens Bundesratsminister Volker Hoff (CDU) forderte Berlin und namentlich Wowereit vor der Abstimmung auf, dem Vertrag zuzustimmen. Es wäre fatal, wenn in der Hauptstadt der Bundesrepublik eine europafeindliche Stimmung Politik gestalten würde, sagte Hoff in der Debatte.
Fortschritt für Europa
Bayerns Ministerpräsident Günther Beckstein (CSU) und der Staatsminister im Auswärtigen Amt, Gernot Erler (SPD), warben in der Aussprache nochmals für das Vertragswerk. Beckstein nannte den Vertrag einen Fortschritt für Europa. Erler sagte, der neue Vertrag stärke die Handlungsfähigkeit und Effizienz in der EU. Zugleich mache er sie demokratischer und für den Bürger besser nachvollziehbar.
Der Bundesrat nahm zudem - wie im April bereits der Bundestag - ein Gesetz zur Ausweitung der Rechte beider Gesetzgebungsorgane in EU-Angelegenheiten an und änderte zu dessen Umsetzung drei Grundgesetzartikel. Dabei geht es unter anderem um Artikel 23, der das Recht auf eine sogenannte Subsidiaritätsklage von Bundestag oder Bundesrat vor dem Europäischen Gerichtshof festschreibt.
Beckstein begrüßte die Ausweitung der Rechte des Bundestages und des Bundesrates in EU-Angelegenheiten. Zugleich bemängelte er, dass der Vertrag Kompetenzerweiterungen der EU enthalte, die aus seiner Sicht nicht richtig seien. Nicht jedes Problem in Europa ist ein Problem für Europa, sagte Beckstein und versicherte mit Blick auf das neue Klagerecht bei Verstößen gegen das Subsidiaritätsprinzip, Bayern wolle Wächter der Subsidiarität sein. Sein Land werde dazu das Klagerecht nutzen.
Die Länderkammer billigte zudem eine Reihe weiterer Gesetzesbeschlüsse des Bundestages:
Stammzellen:
Die Forschung mit menschlichen embryonalen Stammzellen in Deutschland wird erleichtert. Ein Antrag Bayerns, wegen der Verschiebung des Stichtags für zur Forschung freigegebene Stammzellen auf den 1. Mai 2007 den Vermittlungsausschuss anzurufen, fand keine Mehrheit in der Länderkammer. Bislang kann in Deutschland nur an embryonalen Stammzellen geforscht werden, die vor dem 1. Januar 2002 gewonnen wurden und aus dem Ausland stammen.
Kinderschutz:
Familiengerichte können künftig früher als bisher zum Schutz vernachlässigter und misshandelter Kinder eingreifen. Bislang konnten sie erst bei einem Erziehungsversagen der Eltern eingeschaltet werden, was aber schwer nachzuweisen ist. Künftig reicht es aus, wenn das Kindeswohl gefährdet ist und die Eltern nichts dagegen tun können oder wollen.
Urheberrechte:
Inhaber von Urheberrechten werden im Kampf gegen Produktpiraterie gestärkt. Bislang gibt es einen zivilrechtlichen Auskunftsanspruch des Rechteinhabers nur gegen denjenigen, der geistiges Eigentum verletzt. Weil dieser aber oft schwer zu identifizieren ist, soll ein Kläger künftig auch von Dritten wie etwa einem Internet-Provider Auskünfte verlangen können.
Zu zwei Bundestagsbeschlüssen rief der Bundesrat den Vermittlungsausschuss an:
Wohngeld:
Die Wohngeldnovelle, mit der das Wohngeld im kommenden Jahr deutlich angehoben werden soll, enthält auch eine Regelung zur Bundesbeteiligung an den Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Danach beteiligt sich der Bund mit einem jährlichen Festbetrag von 409 Millionen Euro an diesen Kosten. Der Bundesrat will dies durch eine prozentuale Beteiligung an den Grundsicherungskosten in Höhe von 20 Prozent der Nettoausgaben ersetzen. Das würde im kommenden Jahr 627 Millionen Euro ausmachen.
Wehrrecht:
Mit der Wehrrechtsnovelle soll unter anderem das Verfahren der Unabkömmlichstellung von Wehrpflichtigen in Friedenszeiten vereinfacht werden. Die Länderkammer will im Vermittlungsverfahren für Absolventen eines dualen Studiums, bei dem Theoriephasen mit Praxisausbildung verbunden werden, bessere Bedingungen bei der Zurückstellung erreichen.
Text: ddp
Bildmaterial: AP, FAZ.NET