Eishockey-Nationalspieler Busch

Dopingprobe verweigert - und doch nicht gesperrt

15. April 2008 Eishockey-Nationalspieler Florian Busch ist mit einem blauen Auge davongekommen. Dem 23-Jährigen vom DEL-Finalteilnehmer Eisbären Berlin, der am 6. März eine unangemeldete Dopingkontrolle zunächst verweigerte, bleibt eine Sperre erspart.

Der Deutsche Eishockey-Bund (DEB) belegte den Stürmer am Dienstag mit einer öffentlichen Verwarnung und verurteilte ihn zu einer Geldbuße in Höhe von 5000 Euro sowie 56 Stunden gemeinnütziger Arbeit in einem Verein. Das bestätigte DEB-Generalsekretär Franz Reindl.

Florian Busch entschuldigt sich für „Kurzschlussreaktion“

Busch durfte damit am Dienstagabend im zweiten Play-off-Finale der Deutschen Eishockey Liga (DEL) bei den Kölner Haien auflaufen. Der Berliner war am 6. März nach dem Vormittagstraining nach Hause gefahren, um seine Freundin Maria-Theresia zum Essen abzuholen. Als die beiden das Haus verlassen wollten, stand der Doping-Kontrolleur vor der Tür und verlangte eine Urinprobe.

Busch weigerte sich, die Situation eskalierte, der Nationalspieler verschwand ohne Test. Erst einige Stunden später sah er seinen Fehler ein und unterzog sich der Kontrolle. Busch entschuldigte sich bei der Anti-Doping-Agentur Nada für seine „Kurzschlussreaktion“. Die Probe wurde im Institut für Dopinganalytik und Sportbiochemie in Dresden untersucht, das Ergebnis war negativ. Es gab auch keinen Hinweis auf dopingverschleiernde Substanzen.

„Man kann ihn nicht behandeln wie einen gedopten Sportler“

„Das ist absolut die richtige Entscheidung“, sagte Reindl: „Man kann ihn nicht behandeln wie einen gedopten Sportler.“ Das „DEB Missed Test Policy Gremium“ unter Vorsitz des DEB-Vizepräsidenten Uwe Harnos, dem auch DEB-Chef Hans-Ulrich Esken, IIHF-Council-Mitglied Dr. Beate Grupp, Mannschaftsarzt Dr. Andreas Gröger und der DEB-Anti-Doping-Beauftragte Michael Pfuhl angehören, hatte am Dienstagnachmittag den Fall behandelt.

Die Nada kündigte bereits an, gegen das Urteil vorzugehen. „Wir werden das Bundesinnenministerium informieren, Rechtsmittel prüfen und die Wada einschalten“, sagte Nada-Sprecherin Ulrike Spitz. Die Nada sieht den Fall Busch als verweigerten Dopingtest, der laut Anti-Doping-Code wie ein positiver Test zu ahnden sei. Vorgesehen ist für den ersten Verstoß eine Sperre für zwei Jahre. Im Einzelfall sei diese Strafe maximal zu halbieren.



Text: FAZ.NET
Bildmaterial: dpa

 
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