Präkolumbische Kunst

Rückgabe trotz sauberer Provenienz?

Von Angelika Heinick, Paris

Vorerst beschlagnahmt: Steinmaske der Tafi , entstanden zwischen 100 und 300 nach Christus (27 cm hoch)

Vorerst beschlagnahmt: Steinmaske der Tafi , entstanden zwischen 100 und 300 nach Christus (27 cm hoch)

01. Juli 2008 Der Käufer des Glanzstücks einer Auktion präkolumbischer Kunst, die das Pariser Auktionshaus Gaïa am 27. Mai abhielt, wird Geduld haben müssen. Die in Lavagestein gemeißelte Maske der Tafi-Kultur aus dem Norden Argentiniens wurde zwar versteigert, konnte ihrem Käufer aber nicht ausgehändigt werden. Am Morgen des Auktionstags beschlagnahmte das Zentralamt der französischen Polizei für die Bekämpfung des illegalen Kunsthandels (OCBC) die Plastik aus der Zeit zwischen 100 und 300 nach Christus. Dennoch rief die Auktionatorin Nathalie Mangeot die 27 Zentimeter hohe und 21 Zentimeter breite Maske auf und konnte sie einem Telefonbieter für 125.000 Euro, im Rahmen der Taxe von 120.000 bis 150.000 Euro, zuschlagen.

Denn noch am Tag vor der Auktion hatte das Große Pariser Zivilgericht die Provenienz der Maske, die ein französischer Diplomat in Argentinien erworben und 1950 nach Frankreich mitgebracht hat, für einwandfrei erklärt; damit war die Versteigerung rechtmäßig und die Forderung der Republik Argentinien auf Rückgabe zurückgewiesen. Die argentinischen Behörden gaben sich mit dem Gerichtsurteil, das sich auf die französischen Gesetze und auf internationale Abmachungen wie die Unesco-Konvention von 1970 stützt, nicht zufrieden und erwirkten auf diplomatischem Weg ein internationales Rechtshilfegesuch, das binnen 24 Stunden zur Beschlagnahmung der Maske führte.

Mit der gebotenen Transparenz

Diese Beschlagnahme ist ein Beispiel für die Problematik von Auktionen präkolumbischer Kunst, denen immer wieder Forderungen der Quellenländer auf Rückgabe nationalen Kulturguts gegenüberstehen. Mangeot kann die Sorge um die illegale Ausfuhr und den illegalen Handel mit Kulturgütern nachvollziehen, und sie verweist auf die Notwendigkeit der Transparenz: Vor jeder Auktion versende sie, sagt sie, Kataloge an den ICOM (International Council of Museums) und schreibe die Botschaften der betroffenen Länder an. Zehn Tage vor der Mai-Auktion hatten Ecuador, Peru, Mexiko, Kolumbien, Costa Rica und Argentinien über Interpol die französische Polizei beauftragt, die Herkunft der Objekte zu prüfen.

Nach der Inspektion des Auktionsguts teilte ihnen das OCBC die korrekte Herkunft der Objekte mit, ein Bescheid, der alle Länder befriedigte - außer Argentinien. Wenige Tage vor der Auktion erwirkte Argentinien eine einstweilige Verfügung, die eben vom Großen Zivilgericht abgelehnt wurde. Argentinien werde mit seiner Forderung nicht durchkommen, meint Mangeot. Die argentinische Botschaft in Paris bezieht sich ihrerseits in einer Erklärung auf ein nationales Gesetz von 1913, dem zufolge die Maske zur Zeit ihrer Ausfuhr geschützt gewesen und somit illegal ausgeführt worden sei.

Nathalie Mangeot sieht in diesem Vorgehen, das darauf hinausläuft, solche Kulturgüter beinah unterschiedslos einzufordern, nicht nur eine Gefahr für den Auktionsmarkt präkolumbischer Kunst, sondern auch für die Kunstobjekte selbst. Denn die ständige Drohung von Gerichtsverfahren und Beschlagnahmung im legalen Handel führe nur dazu, den illegalen Handel mit Kulturgütern zu intensivieren. Übrigens blieb der Tafi-Maske die Ehre des Museums verwehrt: Das Musée du Quai Branly verzichtete vorsichtshalber darauf, für sie sein Vorkaufsrecht geltend zu machen.

Text: F.A.Z.
Bildmaterial: GAÏA

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