Sportler mit geringen Mengen Doping müssen auch künftig “nur“ vors Sportgericht

Sportkriminalität

Dopingbesitz soll strafbar werden

Die große Koalition will den Besitz von „nicht geringen Mengen“ von Dopingmitteln unter Strafe stellen. Mit der Folge, dass bei Verdacht auf Doping in großem Stil, Telefone abgehört und Wohnungen durchsucht werden könnten.

Lesermeinungen zum Beitrag

19. Januar 2007 15:36

Fauler Kompromiß

gisbert heimes (gisbert4)

Die Regelung 'nicht nur geringe Mengen' läßt schon wieder zuviel Spielraum. Die Eilfertigkeit, mit der DOSB-Präsident Thomas Bach den Entwurf dann auch noch flugs wieder in seinem - alten - Sinne interpretiert und zurechtbiegt, zeigt mal wieder, wie die Mentalitäten sind.

Beim Kampf gegen Doping hilft nur äußerste Kompromißlosigkeit. Besitzstrafbarkeit ohne Wenn und Aber. Der Athlet darf nicht aus seiner Verantwortung entlassen werden.

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