Von Jörg Hahn
16. April 2008 Das Anti-Doping-System soll frei von Schlupflöchern sein, damit gewiefte Trickser den Kontrolleuren nicht ausweichen können. Schon oft hat sich gezeigt, dass nur ein Test zum richtigen Zeitpunkt einen Betrüger entlarven kann; ein paar Stunden früher oder später wäre er wieder davongekommen. Alle Erfahrung zeigt auch, wie Doper gerade darauf setzen, dass eingenommene Mittel nach einer bestimmten Zeit vom Körper abgebaut und dann im Urin oder im Blut nicht mehr nachweisbar sind.
Genau aus diesen Gründen wird Athleten im modernen, dopingefährdeten Spitzensport viel abverlangt; dass sie ihren Aufenthaltsort jederzeit melden zum Beispiel oder dass sie für unangemeldete Kontrollen zur Verfügung stehen. Sie müssen, damit das System funktioniert, ein bisschen von ihrer persönlichen Freiheit aufgeben. Das ist mitunter sehr lästig, aber die allermeisten akzeptieren es – weil nur so eine glaubwürdige Dopingbekämpfung klappen kann.
Unangemessenes und nicht sachgerechtes Vorgehen
Es kann kein Pardon geben, wenn jemand dem Kontrolleur die Urinprobe verweigert, mit welcher Begründung auch immer. Der Fall des Eishockey-Nationalspielers Busch muss unter diesen Voraussetzungen gesehen werden, wenngleich nicht nur der Betroffene selbst, sondern viele andere – Verein, Verband, Freunde, Verwandte – eine Strafe für eine nicht zum geforderten Zeitpunkt, sondern viereinhalb Stunden später abgegebene Probe als himmelschreiende Ungerechtigkeit empfinden mögen. Ein junger, hoffnungsvoller Stürmer soll die bevorstehende WM verpassen wegen einer Lappalie? So dürfte es kommen. Wie sollen sich Busch und der Deutsche Eishockey-Bund (DEB) da noch herausmanövrieren?
Juristisch ist die Lage eher einfach, der Kodex der Nationalen Anti-Doping-Agentur (Nada) kann nicht missverstanden oder uminterpretiert werden. Den Versuch des DEB, einem Spieler zu helfen, den er für sauber“ und für sportlich unentbehrlich hält, kann man nachvollziehen. Doch Begriffe wie Kurzschlussreaktion“ taugen nicht als strafmindernde Entschuldigung. Dass die mit Verspätung genommene Probe (in Kreischa mit negativem Ergebnis analysiert) irrelevant ist nach den Nada-Regeln, muss dem DEB bewusst sein. Doch der bezeichnet den Kodex samt Strafkatalog als unangemessen und nicht sachgerecht“. Das diskreditiert den Verband, der so die angestrebte Vereinheitlichung in der Dopingbekämpfung konterkariert. Eher hätte also die Nada allen Grund dazu, sich über ein unangemessenes und nicht sachgerechtes Vorgehen zu beklagen.
Text: F.A.Z.
Bildmaterial: dpa
