10. Dezember 2006 Das war ein Volltreffer. Mit einem überraschenden, verbalen Ausfallschritt hat Thomas Bach am Samstag in Weimar seine Gegner von der Planche gedrängt. Dabei war es nur noch ein Scheingefecht. Längst stand der Sieger fest. Am Tag zuvor hatte der Präsident des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) schon Probeabstimmungen bei den Mitgliedern angesetzt, mit dem gleichen Ergebnis wie im Ernstfall: Keine Gegenstimme für den Antidoping-Kurs des Fechtolympiasiegers von 1976.
Da mußte die Minderheit die Waffen strecken und ins Glied zurückkehren. Zumal Innenminister Schäuble nichts unternahm, dem Rebellengrüppchen den Rücken zu stärken. Im Gegenteil. Schäuble läßt Bach machen. Ende der Diskussion im Sport! Athleten werden auch in Zukunft nicht von Staatsanwälten verfolgt, falls sie geringe Mengen Dopingmittel zum eigenen Gebrauch in Händen halten.
Ohne Besitzstrafbarkeit fehlt Staatsanwälten der Antrieb
Das ist eine schlechte Nachricht. Darüber kann auch die fast hundertprozentige Zustimmung (bei einer Enthaltung) nicht hinwegtäuschen. Bach bekam Zustimmung von Verbänden und Landessportbünden, die Dopingfälle mehr oder weniger aus der Zeitung kennen, selbst jedenfalls nie mit den Problemen befaßt sind. Daß sich der Leichtathletik-Verband, der Bund Deutscher Radfahrer und die Triathlon-Union für die Bestrafung des Athleten im Fall von Dopingbesitz aussprachen, hat einen ernsteren Hintergrund. Alle drei sind sie tagtäglich betroffen. So wird man zwangsweise zum Experten eines unangenehmen Themas. Selbst die Nada, die Nationale Antidoping-Agentur, sprach sich für den Straftatbestand Besitz“ aus. Eine Einrichtung, die der DOSB im höchsten Maße schätzt: nämlich als Kompetenzzentrum“. Schließlich folgte auch das Innenministerium in einer Analyse der Minorität: Die Besitzstrafbarkeit sollte daher in ein Artikelgesetz zur Dopingbekämpfung aufgenommen werden“, heißt es in einer Auswertung der Argumente“.
Das Thema hat der Sport trotzdem zu den Akten gelegt. Was aber nicht heißt, daß Bach mit seiner Forderung an den Staat, die kriminellen Dopingnetzwerke rund um die Athleten härter zu bestrafen, im Handumdrehen vorankommt. Staatsanwälte, die sich an der Basis gegen Doping engagiert haben, glauben nicht an die Umsetzbarkeit des Weihnachtspaktes“, wie es DOSB-Generaldirektor Michael Vesper bezeichnete. Der Sport werde ein blaues Wunder erleben. Denn ohne die Besitzstrafbarkeit“ fehle der Antrieb für die Kollegen, aktiv zu werden, die dringend benötigten Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften zu bilden, wie sie Bach zu Recht fordert. Selbst Schäubles Hilfsbereitschaft wirkt da nicht überzeugend. Die Einrichtung ist Ländersache und angesichts der überall angespannten Haushaltslagen ein heikles Thema. Bayern hat schon abgewinkt.
Vielleicht sind das auch Reaktionen enttäuschter Verlierer, die für eine gute Sache kämpften und sich nun frustriert abwenden. Aber mehr als ein Votum ist die Entscheidung von Weimar nicht. Und Bachs Hoffnung, mit der Verbands-Entscheidung im Rücken das Thema Besitzstrafbarkeit“ ein- für allemal von der Tagesordnung gestrichen zu haben, wird sich nicht erfüllen. Die Dopingdiskussion, die leider erst Jan Ullrichs Verflechtung in die spanische Affäre Fuentes auslöste, führt der Sport nicht allein. Ministerpräsidenten, Parteivorsitzende und Abgeordnete meldeten sich schon zu Wort. Leute, die Gesetze machen. Leute, die sich nicht so leicht wie die DOSB-Delegierten in Weimar überzeugen lassen. Was Bach, die Stimme des Sports sagt, ist noch lange nicht Gesetz.
Text: F.A.Z.
Bildmaterial: dpa