Springstein-Prozeß

Weitere Opfer Springsteins?

Von Hans-Joachim Waldbröl

08. Februar 2006 Der Prozeß gegen Thomas Springstein, der sich vor dem Amtsgericht in Magdeburg wegen des Vorwurfs von Minderjährigen-Doping zu verantworten hat, zieht sich nicht nur durch die Verzögerungstaktik der Verteidigung mittels formaljuristischer Anträge in die Länge; nach einem wie auch immer ausfallenden Urteil im „Fall eins“ droht dem früheren Leichtathletiktrainer - wie gemeldet - ein zweites Verfahren.

„Es laufen weitere, allerdings schwierigere Ermittlungen als im ersten Fall gegen ihn, die zu einer zusätzlichen Anklage führen können“, bestätigte Rudolf Jaspers, Leitender Oberstaatsanwalt am Magdeburger Landgericht, am Mittwoch gegenüber dieser Zeitung. Der Anfangsverdacht sei gegeben, „daß Springstein möglicherweise noch mehr Sportler und Sportlerinnen, darunter wohl auch weitere Minderjährige, gedopt oder verbotene Substanzen weitergegeben hat“. Das von Athleten selbst vorgenommene Doping sei zwar kein Straftatbestand, wohl aber die Weitergabe von Dopingmitteln.

Nachforschungen wurden ausgeweitet

Obwohl die erst jetzt bekanntgewordenen Verdachtsmomente ebenfalls auf die bei der Hausdurchsuchung im Sommer 2004 gefundenen Dopingmittel und sichergestellten E-Mail-Dokumente zurückgingen, habe man zunächst die Dopingvorwürfe der Leverkusener Leichtathletin Anne-Kathrin Elbe, auf die sich die Strafanzeige des Deutschen Leichtathletik-Verbandes seinerzeit bezog, als Gegenstand einer Anklage genommen. Dieser Verdacht sei schneller „ausermittelt“ gewesen als beim ersten Tatvorwurf; die Beweislage sei hier „möglicherweise schwieriger“, weshalb man die Nachforschungen anschließend ausgeweitet habe. Die Entscheidung, ob es zu einer zweiten Anklage komme, werde erst „längerfristig“ fallen. Komme es jedoch zu Verurteilungen in beiden Prozessen, so würden sie als Gesamtverfahren gewertet - nicht aber die beiden Einzelstrafen schlichtweg addiert. „Die Gerichte verhängen in solchen Fällen wegen der Schwere der Tat üblicherweise eine insgesamt höhere Strafe“, so Jaspers.

Der Leitende Oberstaatsanwalt erläuterte auch den Vorgang einer frühen Anfrage des Verteidigers von Springstein, Peter-Michael Diestel, ob das Gericht bereit sei, das Verfahren gegen Springstein gegen eine Geldbuße einzustellen. „Dazu wäre allerdings das Geständnis des Angeklagten zwingende Voraussetzung gewesen, und selbst dann wäre Springstein nicht ohne eine Haftstrafe von ein bis zwei Jahren davongekommen.“ Eine Konsequenz, die der Rechtsanwalt Johann Schwenn, der inzwischen in der Verteidigung die Wortführung übernommen hat, nicht akzeptabel fand.

Gegenseitige Vorwürfe

Jaspers räumte ein, daß er über die weitgehende Veröffentlichung des belastenden E-Mail-Verkehrs von Springstein „nicht glücklich“ gewesen sei. Dies habe der Verteidigung Springsteins ermöglicht, Nebenkriegsschauplätze zu eröffnen und vom Kern des Verfahrens abzulenken. Schwenn hatte in der dritten Verhandlung am 3. Februar versucht, „diese Stimmungsmache gegen meinen Mandanten“ als unüberwindliches Verfahrenshindernis bewerten zu lassen und die Amtsrichterin Astrid Raue aus diesem Grund zur Einstellung des Verfahrens zu bewegen. Der Antrag war ebenso zurückgewiesen worden wie das Ansinnen Schwenns, Staatsanwältin Angelika Lux in den Zeugenstand zu rufen - und damit von ihrer Position als Anklägerin abzuziehen. Schwenn wirft der Staatsanwaltschaft vor, die öffentlich verlesenen Mails weitergegeben zu haben.

Die Anklägerin wirft ihm im Gegenzug diffamierende Verdächtigung vor. Jaspers stellt dazu klar, daß das Verhalten der Staatsanwältin nicht inkorrekt gewesen sei. Die Verlesung des elektronischen Gedankenaustausches über Dopingpraktiken bis hin zum Gendoping sei Teil der öffentlichen Verhandlung gewesen. Er sehe keinen Anlaß, Angelika Lux von ihrer Aufgabe zu entbinden: „Diesen Schritt müßte man nur erwägen, wenn sich die Staatsanwältin zu stark persönlich involviert zeigt und eine objektive Haltung nicht mehr gewährleistet ist.“



Text: F.A.Z., 09.02.2006, Nr. 34 / Seite 37
Bildmaterial: picture-alliance/ dpa/dpaweb

 
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