Prozeß

Spritzenbesteck und E-Mails mit Doping-Anleitungen

Von Hans-Joachim Waldbröl

09. Januar 2006 Sie sind offensichtlich keine körperlich zurückgebliebenen Kinder. Und daß sie zuckerkrank oder kleinwüchsig wären, ist auch der Staatsanwaltschaft Magdeburg nicht bekannt. Warum Ermittlungsbeamte am 28. September 2004 bei einer Hausdurchsuchung in der gemeinsamen Wohnung von Thomas Springstein und Grit Breuer in Gerwisch sowie in den vom Leichtathletiktrainer genutzten Räumen beim SC Magdeburg nicht nur diverse anabole Steroide, sondern auch Insulin-Präparate und Varianten des Wachstumshormons gefunden haben, deren Konsum im Sport strengstens verboten ist - auf diese Frage wird der 47 Jahre alte Diplomsportlehrer von diesem Montag an in Saal 2 des Magdeburger Amtsgerichts plausible und vor allem glaubwürdige Antworten geben müssen.

Insulin und das Wachstumshormon, das sich noch immer nicht in standardisierten Analyseverfahren nachweisen läßt, können hochwirksam dazu eingesetzt werden, die Wirkung von Anabolika zu verstärken und zu verlängern, und ermöglichen somit ein früheres Absetzen der leicht festzustellenden Steroide. Das ist sehr nützlich, wenn man rechtzeitig vor Kontrollen wieder "clean" sein möchte.

Von Anne-Kathrin Elbe ins Rollen gebracht

Vielleicht kann Thomas Springsteins Lebensgefährtin, die 33 Jahre alte und vor wenigen Tagen vom Leistungssport zurückgetretene Grit Breuer, etwas zur Aufklärung beitragen. Vorerst zählt sie allerdings nicht zu den 18 Zeugen, die für den auf zehn Verhandlungstage bis zum 31. März terminierten Prozeß geladen wurden. Sie ist in ihrer internationalen Karriere als 400-Meter-Läuferin seit 1988 kein einziges Mal mit einer positiven Dopingprobe aufgefallen, die rechtlich verwertbar gewesen wäre. Und ihre etwaige Verwicklung in Dopingmachenschaften ist nicht Gegenstand dieses Verfahrens.

Zwei braune Andriol-Kapseln mit dem Wirkstoff Testosteron-Undecanoat waren die Steine des Anstoßes, die vor inzwischen eineinhalb Jahren von Anne-Kathrin Elbe ins Rollen gebracht wurden. Die damals 16 Jahre alte Sprinterin, die seinerzeit in der von Springstein geführten Breuer-Laufgruppe trainierte und jetzt für Bayer Leverkusen startet, versicherte damals wie heute, sie habe im April 2003 während eines Vorbereitungscamps in Orlando (Florida) sowie einen Monat später beim Trainingslager in Zinnowitz unter anderem mindestens zwei Andriol-Kapseln von Springstein in die Hand gedrückt bekommen, sie jedoch - angeblich ohne Wissen des Beschuldigten - nicht eingenommen.

Jede Menge Nebenwirkungen

Gleiches soll einer damals 17jährigen Mannschaftskollegin auf dem Magdeburger Trainingsgelände passiert sein: mit einer Kapsel, die sie nach eigenen Aussagen allerdings geschluckt hat. Daß der Inhalt jener Kapseln Andriol sei, ein verbotenes anabol-androgenes Steroid mit dem Wirkstoff Testosteron-Undecanoat, davon wollen die beiden jungen Athletinnen ebensowenig gewußt haben wie über dessen nachgewiesene und hinlänglich bekannte Nebenwirkungen außer dem angestrebten Muskelaufbau: psychische Veränderungen, Leberschäden, Herz-Kreislauf-Beschwerden, und - speziell bei weiblichen Jugendlichen - Vermännlichung, Akne, Unterdrückung der Eierstockfunktionen.

Erst ein knappes Jahr später, während eines Frühjahrs-Trainingslagers 2004 in Portugal, vertraute Anne-Kathrin Elbe die Sache mit den Pillen einer Sportkameradin an; diese riet ihr, mit dem Nachwuchs-Bundestrainer Thomas Matthias Kremer darüber zu reden. Mai, Juni und Juli vergingen, bis Anne-Kathrin Elbe, ihre Mutter Petra, Bundestrainer Kremer und der damalige Anti-Doping-Beauftragte des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV), Theo Rous, sich am 1. August in Kassel trafen. Dort wurde das Beweismaterial an Rous übergeben. Alle daran Beteiligten sind als Zeugen geladen. Am 2. August erstattete die frühere DLV-Justitiarin Tanja Haug namens des Verbandes Strafanzeige gegen Springstein.

Die Staatsanwaltschaft Magdeburg bestätigte einen Anfangsverdacht, leitete ein Ermittlungsverfahren ein, das letztlich zur Anklage gegen Springstein führte, entgegen dem Arzneimittelgesetz (AMG) Medikamente zu Dopingzwecken im Sport an Personen unter 18 Jahren abgegeben zu haben. Der weitere Vorwurf, daß der Beschuldigte, ohne zur Ausübung des ärztlichen Berufs berechtigt zu sein, die Heilkunde ausgeübt habe, geht auf einen älteren Vorwurf zurück: So soll Springstein im Sommer 2002 einem dritten Mitglied seiner Laufgruppe in Zinnowitz mehrere Spritzen mit einem homöopathischen Mittel verabreicht haben, um eine Sehnenverletzung zu kurieren.

Freizeit-Bodybuilder

Springstein hat sich bisher öffentlich nur zu einem Teil der Vorwürfe geäußert. So will er die bei ihm gefundenen Substanzen als Freizeit-Bodybuilder konsumiert haben. Gegen Springsteins Eigenbedarf-Behauptung sprechen aber nicht nur die Aussagen mehrerer Athletinnen, sondern auch die zunächst stummen Zeugen, die unter anderem vom Anti-Doping-Labor in Köln, der Nationalen Anti-Doping-Agentur sowie vom Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt gutachterlich bewertet wurden: die verbotenen Substanzen und weiteres verräterisches Material. Besonders vielsagend ist ein Spritzenbesteck, das bei der Hausdurchsuchung sichergestellt worden sein soll - und dem weibliches Zellmaterial angehaftet habe. Die damit verabreichte Substanz und die Empfängerin der Injektion dürften nicht schwer zu ermitteln sein.

Die gewichtigste, vermutlich entlarvende Belastung für Springstein stellt, außer den bei ihm gefundenen Substanzen, jedoch der auf der Festplatte seines PC dokumentierte E-Mail-Verkehr dar. Dabei handelt es sich um einen detaillierten Erfahrungsaustausch, den "Thomas" mit Dopingkennern über die Wirksamkeit der Substanzen auf den weiblichen Organismus, über Dosierung, über das rechtzeitige Ansetzen und Absetzen der Mittel führte, damit die Athletinnen bis zur Kontrolle wieder "clean" seien.

Heikle Anschlußfrage

Für den DLV, der nach der Erstattung der Anzeige bis zur Anklageerhebung nicht am Verfahren beteiligt war, stellt sich nach den Zeugenaussagen und im Falle einer Verurteilung Springsteins eine heikle Anschlußfrage: Was passiert mit den Athletinnen, die vielleicht im Verlauf des Verfahrens zugeben, Dopingmittel eingenommen zu haben? Dazu sagt Anne Jakob, die neue DLV-Justitiarin: "Wir sind an ehrlichen und glaubwürdigen Aussagen von ihnen interessiert und würden für den Fall, daß dadurch ein Dopingvergehen bekannt wird, die Besonderheiten der Situation angemessen berücksichtigen."



Text: F.A.Z., 09.01.2006, Nr. 7 / Seite 28
Bildmaterial: dpa/dpaweb

 
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