Von Daniel Deckers
06. April 2005 Schon seit mehr als achthundert Jahren, genau seit dem Jahr 1179, ist es so: Nur das Kollegium der Kardinäle, die vom Papst ernannten Senatoren der römisch-katholischen Kirche, dürfen das Kirchenoberhaupt wählen. Doch wie viele es sind, wie und wo sie es tun, all das ist seit mehr als achthundert Jahren einem beständigen Wandel unterworfen. Immer neuen Umständen angepaßt wurden auch die Normen für die Verwaltung der Kirche, die Kurie.
Daher mußten auch die Bestimmungen für die Tätigkeit der Kurie in der Zeit zwischen dem Tod des Papstes und der Wahl seines Nachfolgers, der Sedisvakanz, immer wieder verändert werden - bis dahin, daß in den vergangenen hundert Jahren jeder Papst mit Ausnahme von Johannes Paul I., dem 33-Tage-Papst, neue Bestimmungen für die Wahl seines Nachfolgers erließ.
International und größer
Das Kardinalskollegium etwa umfaßte ab dem Jahr 1586 bis zur Mitte des 20. Jahrhunderts höchstens 70 Mitglieder, vorwiegend Italiener. Unter Pius XII. (193X bis 1958), Johannes XXIII. (1958-1963), Paul VI. (1963-1978) und Johannes Paul II. wurde das Kardinalskollegium nicht nur internationalisiert, sondern auch erheblich vergrößert. So zählt die katholische Kirche derzeit 183 Kardinäle. 66 von ihnen haben indes ihr 80. Lebensjahr vollendet, dürfen an der Wahl des Papstes also nicht mehr teilnehmen. So hat es Paul VI. im Jahr 1970 festgelegt.
Gleichwohl sind sie in den Tagen zwischen dem Tod des Papstes und dem Zusammentreten der Papstwähler, dem Konklave, nicht zur Tatenlosigkeit verdammt. Soweit sie nicht rechtmäßig verhindert sind, müssen alle Kardinäle, wahlberechtigte wie nichtwahlberechtigte, seit Montag (4. April) täglich im Apostolischen Palast zu vorbereitenden Sitzungen, den Generalkongregationen, zusammenkommen - wobei es den nicht-wahlberechtigten Kardinälen erlaubt ist, den Versammlungen fernzubleiben.
Keine freie Hand
Unter Vorsitz des Dekans des Kardinalskollegiums, Kardinal Joseph Ratzinger, erfüllen die Kardinäle in der Generalkongregation die Pflichten, die Johannes Paul II. ihnen 1996 in seiner Apostolischen Konstitution Universi Dominici Gregis aufgegeben hat. Sie leiten die Kirche - aber nur in den Grenzen der Vollmachten, die der Papst ihnen gegeben hat. So haben die 66 Kardinäle, die an der ersten Generalversammlung am Montag teilgenommen haben, etwa den Termin der Beisetzung des Papstes festgelegt.
Keine Vollmacht hat das Kardinalskollegium freilich in allen Dingen, die zu entscheiden de jure oder nach gewöhnlicher Übung alleine dem Papst zusteht. Rechtsakte, die wie die Ernennung von Bischöfen oder auch Selig- oder Heiligsprechungen dem Papst vorbehalten sind, finden während der Sedisvakanz nicht statt. Erst recht darf das Kardinalskollegium nach dem Tod eines Papstes nicht das Recht der Kirche ändern, das der Papstwahl eingeschlossen.
Leiter verlieren ihre Ämter
In den Hintergrund treten während der Sedisvakanz auch die Kurienbehörden (Dikasterien). Denn mit dem Tod des Papstes haben alle Leiter, seien sie im Rang eines Kardinals oder eines Erzbischofs, ihre Ämter verloren. Kardinal Ratzinger ist nicht länger Präfekt der Kongregation für die Glaubenslehre, Kardinal Sodano nicht mehr der Kardinal-Staatssekretär (Ministerpräsident) und Kardinal Kasper nicht mehr Präsident des Päpstlichen Rates zur Förderung der Einheit der Christen.
Nur zwei Kurienkardinäle behalten auch nach dem Tod des Papstes ihre Ämter. Der eine ist Großpönitentiar Kardinal Stafford, der als Leiter eines der drei obersten Gerichte der Kirche, der Apostolischen Pönitentiarie, für Gnadenerweise und das Ablaßwesen der Kirche zuständig ist.
Sonderkongregation
Der andere ist der Kämmerer (Camerlengo) der Heiligen Römischen Kirche. Dieses Amt hat seit mehr als zehn Jahren der spanische Kardinal Martinez Somalo inne. Als Leiter der päpstlichen Finanzbehörde muß er während der Sedisvakanz die Güter und Rechte des Heiligen Stuhls wahrnehmen, etwa vom Apostolischen Palast im Vatikan oder der Sommerresidenz in Castel Gandolfo formell Besitz ergreifen, alles jedoch nur insoweit, als die Vorrechte des Papstes nicht berührt werden.
Als Camerlengo bildet Martinez Somalo seit Montag (4. April) zusammen mit drei weiteren Kardinälen, die ihm als Assistenten jeweils für drei Tage beigestellt werden, die Sonderkongregation. Dieses Gremium behandelt alle Dinge, mit denen die Generalkongregation als Vollversammlung des Kardinalskollegiums nicht behelligt werden muß. Seine wichtigsten Handlungen bis zum Beginn des Konklaves, dem eigentlichen Wahlakt, hat der Kardinalskämmerer indes schon in den vergangenen Tagen ausgeführt. Nach dem Tod des Papstes oblag es ihm zwar nicht mehr, mit einem elfenbeinernen Hammer an die Schläfe des Papstes zu klopfen und ihn dreimal zu fragen, ob er nur schlafe.
Neuanfang im Vatikan
Diese Regel hatte noch beim Tod Johannes Pauls I. gegolten, Johannes Paul II. schaffte sie ab. Doch mußte der Camerlengo den Tod des Papstes offiziell feststellen und dem Verstorbenen den Fischerring mit seinem Namen und dem Bildnis des Apostels Petrus, des Menschenfischers, der ihm nach seiner Wahl 1978 im Konklave überreicht worden war, vom Finger ziehen. Der Generalkongregation war es dann aufgetragen, diese jeweils einmaligen Insignien der Würde und der Macht vernichten zu lassen. Nach dem Tod des Papstes mußte der Camerlengo auch das Arbeitszimmer und die Privatgemächer von Johannes Paul II. versiegeln, um Umtriebe jeder Art zu verhindern. Und schließlich oblag es auch ihm, die Kardinäle der Weltkirche nach dem Tod des Papstes in den Vatikan zu bestellen, um die Wahl des Nachfolgers vorzubereiten.
Die Uhren im Vatikan stehen derzeit also alles andere als still. Die Kurienbehörden erledigen weiterhin geringe Vorgänge, nur schwerwiegendere und umstrittene müssen dem künftigen Papst vorbehalten bleiben. Mit dieser Vorschrift soll wie mit den Anweisungen an das Kardinalskollegium sichergestellt werden, daß während der Sedisvakanz weder das abgelaufene Pontifikat korrigiert noch das kommende in irgendeiner Weise präjudiziert wird. Keine Korrektur und kein Präjudiz ist es daher auch, daß die meisten Mitarbeiter der Kurie in der zweiten und dritten Reihe im Amt bleiben, allen voran im Staatssekretariat die Erzbischöfe Sandri (der Innenminister) und Lajolo (der Außenminister). Freilich sind sie de jure nun nicht mehr ihrem ehemaligen Vorgesetzten, dem Kardinal-Staatssekretär Sodano, verantwortlich, sondern dem ganzen Kardinalskollegium.
115 Kardinäle zum Konklave erwartet
Von den 117 wahlberechtigten Kardinälen aus aller Welt haben zwei ihre Teilnahme am Konklave absagen müssen. Der emeritierte Erzbischof von Manila, Jaime L. Sin (76) und der emeritierte Erzbischof von Monterrey (Mexiko), Adolfo Suarez Rivera (78), werden nach offiziellen Angaben des Vatikans vom Samstag (9. April) aus Gesundheitsgründen nicht anreisen können. Falls alle übrigen wahlberechtigten Kardinäle nach Rom kommen, werden 115 Purpurträger am Konklave teilnehmen.
Die Kardinäle aber dürften sich bei ihren offiziellen Zusammenkünften nicht nur auf die Erörterung von Formalien beschränken. Johannes Paul II. hat vorgeschrieben, daß zwei in der Lehre, in der Weisheit und in moralischer Autorität beispielhafte Kleriker ihnen jeweils eine wohlüberlegte Betrachtung über die Probleme der Kirche in dieser Zeit und über die erleuchtete Wahl des neuen Papstes halten. Wer diese beiden Kleriker sein werden, ist derzeit nicht bekannt.
Doch dürften ihre Darlegungen wie auch die Erörterung aller anderen Fragen den versammelten Kardinälen genügend Gesprächsstoff bieten - und damit den 115 Papstwählern auch die Gelegenheit, einander näher kennenzulernen und sich dabei darüber Gedanken zu machen, wer denn wohl derjenige sei, der am ehesten als nächster den Fischerring tragen solle.
Text: F.A.Z., FAZ.NET
Bildmaterial: dpa