Von Michael Spehr
27. Mai 2008 Viele Leser haben angerufen: Seit einigen Wochen experimentiert Pro Sieben sporadisch mit einem Kopierschutz auf seinem Fernsehsignal. Wer über Kabel oder Satellit empfängt, kann nicht mehr mit dem Festplattenrekorder aufnehmen. Was Pro Sieben damit bezweckt, wissen wir nicht. Es gibt keine Stellungnahme. Wahrscheinlich stört man sich daran, dass immer mehr Zuschauer die lästigen und langen Werbepausen auf diese Weise überspringen: Sei es durch die Aufnahme und das Sehen zu einem späteren Zeitpunkt oder den Time-Shift-Modus, der ein zeitversetztes Anschauen erlaubt.
Nun könnte man mit den Achseln zucken und auf diesen Kanal verzichten. Niemand wird gezwungen, Pro Sieben zu gucken. Aber so einfach ist die Sache nicht. Denn nur ein Teil der hierzulande eingesetzten Festplattenreceiver versteht das über die vertikale Austastlücke gesendete Kopierschutzsignal. Die meisten Modelle ignorieren es. Und damit fangen die Schwierigkeiten erst an.
Umgehung unter Strafe gestellt
Die deutschen Volksvertreter haben nämlich in wie immer vorauseilendem Gehorsam die Umgehung eines wirksamen Kopierschutzes unter Strafe gestellt. Wirksam heißt nach gängiger Auslegung nicht, dass der Kopierschutz wirkt. Sobald irgendeine Verschlüsselung zum Einsatz kommt, ist auch der noch so unwirksame Kopierschutz wirksam. Jedenfalls für Juristen.
Wenn demnächst eine Fernsehanstalt mit Kopierschutz sendet, verstoßen also Millionen Deutsche gegen das Urheberrecht. Was die Musikindustrie mit monatlich Zehntausenden Hausdurchsuchungen und Massenabmahnungen veranstaltet, könnte schon bald auch dem Fernsehkonsumenten drohen. Es müsste ja nicht einmal einer der großen bekannten Sender aktiv werden. Dass Deutschland mit diesem Urheberrecht das einzige Land der Welt ist, in dem das Überspringen von Werbepausen kriminalisiert wird, sei nur am Rande angemerkt. Wir haben diese Volksvertreter schließlich selbst gewählt.
Text: F.A.S.
Bildmaterial: F.A.Z.