Streikverbot im Sinne der Nächstenliebe

Kolumne „Mein Urteil“

Himmlisches Streikverbot

Die Kirchen berufen sich auf den Grundsatz der christlichen Dienstgemeinschaft, wonach alle Beschäftigten im Dienste der Liebe zum Nächsten tätig sind, was es ausschließe, diese Arbeit für interne Streitigkeiten vorübergehend zu vernachlässigen. Doch welcher Arbeitgeber wollte dies nicht für sich beanspruchen? Von Olaf Deinert

Was ist denn da los? Die Neugier der Mitarbeiter ist auch durch Vertragsklauseln schwer zu bremsen

Arbeitsrecht

Zum Schweigen verurteilt

Schwatzhafte Angestellte können viel Schaden anrichten. Deshalb setzen viele Firmen auf Klauseln zur Verschwiegenheit. Doch damit kommen sie nicht so leicht durch. Von Martin Dommer

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