Idealistische Denunzianten

Wer redet, verliert

Von Melanie Amann

Vorsicht: Weitersagen will gut vorbereitet sein

Vorsicht: Weitersagen will gut vorbereitet sein

24. Januar 2008 Alle Freunde der deutschen Sprache seien an dieser Stelle gewarnt: Die folgenden Zeilen werden ihnen keine Freude machen. Ohne Anglizismen lässt sich nicht berichten über das Phänomen der idealistischen Denunzianten - über "Whistleblower". So nennt man im angelsächsischen Raum Personen, die in ihrem beruflichen Umfeld Missstände oder Rechtsverstöße aufdecken: Korruption, Betrügereien, Steuerhinterziehung, Bilanzfälschung oder Vetternwirtschaft. Sie melden diese Fehlentwicklungen ihren Vorgesetzten, den Behörden oder den Medien.

Hinweise von Whistleblowern machten den Bilanzskandal bei Enron publik, die Insider-Geschäfte von Gewerkschaftsfunktionär Steinkühler und auch die Korruptionsaffären bei Siemens, EADS und Ikea. Fast alle Whistleblower kostet der Schritt ihren Arbeitsplatz. Es fehlt nicht nur an einem treffenden deutschen Wort für die "Verpfeifer", auch rechtlich stehen sie auf verlorenem Posten.

Viele Firmen ohne diskrete Anlaufstelle

Viele Unternehmen haben erst gar keine professionelle und diskrete Anlaufstelle für ihre Kritik. Zwar müssen seit dem Jahr 2002 Unternehmen, die in den Vereinigten Staaten börsennotiert sind, ein System schaffen, über das Mitarbeiter Rechtsverstöße melden können. Viele international tätige Unternehmen haben dafür Telefonleitungen eingerichtet und verpflichten die Mitarbeiter in ihren internen Richtlinien dazu, Verstöße zu melden - auch moralische Verstöße, zum Beispiel Liebschaften zwischen Kollegen.

In Deutschland seien sogenannte "Integrity Hotlines" eine seltene Erscheinung, sagt Michael Tepass, Arbeitsrechtler bei der Anwaltskanzlei Linklaters in Frankfurt. "Nur in international aktiven, börsennotierten Großkonzernen sind sie verbreitet." Die hätten es aber schwer mit der Umsetzung, denn innerhalb der Europäischen Union stellten die Datenschützer in jedem Land andere Anforderungen. Die EU-Datenschützer haben 2006 eine Stellungnahme dazu abgegeben, wie Whistleblowing-Hotlines zu behandeln sind. "Das Papier ist zwar rechtlich nicht verbindlich, aber die Behörden nutzen es, um die europäischen Datenschutzvorschriften zu interpretieren", sagt Tepass.

Gegen Missstände oder für Denunzianten?

Europäer und Amerikaner gingen völlig unterschiedlich an dieses Thema heran: "Die Amerikaner wollen mit den Hotlines Missstände aufdecken, die Europäer sehen sie als Anreiz für böswillige Denunzianten." Für Arbeitgeber ist die Situation vertrackt: Ohne Meldesystem verstoßen sie gegen amerikanisches Recht. Mit Meldesystem verstoßen sie gegen deutsche Datenschutzregeln. Denn Anknüpfungspunkte für die Datenschützer gibt es genug. Bei jedem Anruf über den heißen Draht gibt der Whistleblower personenbezogene Daten weiter - seine eigenen und die der Übeltäter. Ohne deren Zustimmung dürfen diese Daten aber grundsätzlich weder erhoben noch gespeichert oder übertragen werden - vor allem nicht in die Vereinigten Staaten. Viele Unternehmen entscheiden sich daher gegen Telefonleitungen und für externe Ombudsleute. Volkswagen, O2, BASF oder Vattenfall setzen Anwälte als Vertrauensleute ein.

Wie kann man aber eine Hotline rechtlich sauber einrichten? Zunächst muss der Betriebsrat einbezogen werden, sofern einer vorhanden ist. "Dann müssen die Unternehmen präzise definieren, welche Verstöße die Mitarbeiter über die Hotline melden können", sagt Michael Tepass. Die Meldung von Bank- und Finanzkriminalität oder von Korruptionsfällen hätten die Datenschützer grundsätzlich erlaubt. Wenn sie mit anderen Anliegen die Hotline anrufen, müssen ihre Informationen gelöscht werden.

Schutz für den Übeltäter, nicht den Ankläger

Die Datenschützer fordern auch, dass die gemeldeten Informationen nach Möglichkeit anonymisiert gespeichert werden sollen. Umgekehrt sollen anonyme Anzeigen "nur in Ausnahmefällen" akzeptiert werden. Der Übeltäter wird also bestmöglich geschützt, der Aufklärer nicht. Dieser muss Verstöße, die nicht auf der Meldeliste stehen - küssende Kollegen oder defekte Produkte -, direkt mit seinen Vorgesetzten besprechen. Zwei Ausnahmen nennt Tepass: "Die Vorgesetzten selbst sind die Übeltäter, oder das Delikt ist sehr gravierend und birgt ein großes Schadensrisiko für den Arbeitgeber."

In letzterem Fall sind die Mitarbeiter ohnehin verpflichtet, den Verdacht zu melden, ob auf dem Compliance-Anrufbeantworter oder gegenüber dem Vorgesetzten. Denn soweit es für sie möglich und zumutbar ist, müssen sie Schäden von ihren Arbeitgebern abwenden. Damit finden sich die Whistleblower in der Klemme: Wer schweigt, bekommt Ärger. Wer redet, auch.

"Angestellte, die publik machen, dass in ihrem Unternehmen etwas schiefläuft, stehen schutzlos da", kritisiert Guido Strack, Jurist und Gründer des "Whistleblower-Netzwerks". In Großbritannien sind die Whistleblower durch den "Public Interest Disclosure Act" vor Sanktionen ihrer Arbeitgeber geschützt, Deutschland kennt keine vergleichbare Vorschriften. Die Arbeitsgerichte werten auch gutgemeinte Strafanzeigen gegen den Arbeitgeber als Kündigungsgrund. Das Interesse des Arbeitgebers, Gesetzesverstöße zu verheimlichen, sei grundgesetzlich geschützt, hat das Bundesarbeitsgericht im Jahr 2003 festgestellt (Az. 2 AZR 235/02). Die Richter wägen ab, was schwerer wiegt: Das Recht des Mitarbeiters, Missstände anzuzeigen, oder das Interesse des Arbeitgebers an einem sauberen Image und am Schutz vor Schadensersatz und Bußgeldern.

„Kurzen Prozess für ihre Feinde“

Der Gedanke hinter dieser Rechtsprechung ist nicht, die Arbeitgeber zum Rechtsbruch zu ermutigen. Die Richter wollen, dass Probleme vorrangig intern gelöst werden. Die Unternehmen dürften erwarten, dass die schmutzige Wäsche in den unternehmenseigenen Waschkeller gebracht wird und erst im Notfall zu Dritten. Außerdem wollen die Richter Schutz bieten vor Nörglern, die ihre Arbeitgeber "fertigmachen wollen", wie das Bundesarbeitsgericht es formulierte.

Der Whistleblowing-Lobbyist Strack hält die Angst vor Denunzianten für unbegründet. "Denunzianten wollen nicht, dass ihre Anschuldigungen ernsthaft untersucht werden", argumentiert er. "Sie wünschen sich einen kurzen Prozess für ihre Feinde." Ein gutes Meldesystem grabe Störenfrieden das Wasser ab. Das sieht Rechtsanwalt Tepass anders: "Es gibt Fälle von Denunziation, die oft nur für erfahrene Mitarbeiter der Internen Revision zu erkennen sind." Entscheidend sei aber, dass sie im Ergebnis entdeckt würden.

Auspacken, ohne den Job zu verlieren

Das Whistleblower-Netzwerk hat eine Liste mit Vorsichtsmaßnahmen aufgestellt. Wer überlegt, Missstände aufzudecken, sollte sie kennen. Weitere Tipps gibt es auf www.whistleblower-net.de

Persönliche Vorüberlegungen

  • Machen Sie sich Ihre Motive klar. Warum melden Sie diesen Fall? Wie viel Zeit, Geld und Kraft können Sie einsetzen? Was ist die schlimmste Reaktion, die Sie sich vorstellen können? Ist es das Risiko wert?
  • Informieren Sie sich, was anderen Whistleblowern widerfahren ist. Überlegen Sie, ob Sie damit zurechtkommen würden.
  • Sprechen Sie offen mit Ihrer Familie und Ihren besten Freunden. Sichern Sie sich deren Rückhalt.

Inhaltliche Vorüberlegungen

  • Es kann eine ganz harmlose Erklärung für den angeblichen Missstand geben. Öffnen Sie sich für solche Gründe.
  • Führen Sie ein Falltagebuch, in dem Sie Fakten und Vorkommnisse chronologisch erfassen (Probleme, Ihre Abhilfebemühungen und eventuelle Angriffe).
  • Sammeln Sie Material und Beweismittel, bevor Sie Whistleblower werden - hinterher dürften Ihnen viele Informationen nicht mehr zur Verfügung stehen.
  • Schützen Sie Ihre Daten vor unbefugtem Zugriff. Erstellen Sie Sicherheitskopien, die Sie an sicheren Orten aufbewahren.
  • Suchen Sie Zeugen und Verbündete, etwa im Betriebsrat oder in der Gewerkschaft. Aber fragen Sie sich stets nach deren Interessen.

Entdeckung und Angriffen vorbeugen

  • Seien Sie diskret. Je mehr Personen Sie ansprechen und je mehr Informationen Sie anfordern, umso leichter kann jemand Wind von Ihrem Vorhaben bekommen.
  • Seien Sie der perfekte Mitarbeiter. Kleine Fehler bei der Arbeit, Verspätungen, private E-Mails und Telefonate im Büro liefern denen, die Sie kritisieren wollen, Munition.
  • Kümmern Sie sich um gute persönliche Beziehungen zur Personalabteilung und zum technischen Personal.

Ordnungsgemäß anzeigen

  • Lassen Sie sich nicht von Zufällen oder den Aktionen anderer treiben. Planen Sie jeden Schritt sorgfältig, etwa wem Sie welche Informationen wann geben.
  • Wählen Sie die Art des Whistleblowing sorgfältig aus. Es gibt offenes, anonymes und vertrauliches Whistleblowing. Wenn Sie anonymes Whistleblowing wählen, prüfen Sie, ob Sie eine dritte Person Ihres Vertrauens als Mittler einsetzen können.
  • Beachten Sie Vorgaben Ihres Unternehmens, wie Missstände geäußert werden sollten. Wählen Sie die Adressaten des Whistleblowing sorgfältig aus. Gibt es Ombudsleute? Wenn Sie sich direkt an externe Stellen wenden, könnte ein Gericht dies als Verletzung Ihrer Treuepflicht einstufen und eine Kündigung rechtfertigen.
  • Halten Sie Ihre Whistleblowing-Aktivitäten beweiskräftig fest. Manchmal mag ein informelles Gespräch mit Vorgesetzten zunächst der beste Weg sein. Wenn es aber um ernste Missstände oder komplexe Sachverhalte geht, ist meistens ein schriftliches Whistleblowing vorzuziehen.
  • Bleiben Sie stets sachlich. Vermeiden Sie persönliche Angriffe gegen Kollegen.
  • Untertreiben Sie in Ihrer Beschreibung, geben Sie nur Fakten wieder, die Sie beweisen können, und hüten Sie sich vor Spekulationen.

An morgen denken

  • Suchen Sie früh einen guten Anwalt, investieren Sie Zeit in die Auswahl. Er oder sie sollte Ihre Motive teilen und bereit sein, jenseits der Rechtsfragen mitzuarbeiten.
  • Stellen Sie sicher, dass die Angelegenheit nicht Ihr wichtigster Lebensinhalt wird. Sie sind Zeuge, nicht Ankläger.
  • Die Drohung mit den Medien ist oft das wirksamste Mittel des Whistleblowers. Aber machen Sie sich bewusst, dass auch die Gegenseite dieses Mittel nutzen kann.
  • Schaffen Sie sich Alternativen. Wenn Sie schon einen neuen Job haben, ist eine Kündigung keine Bedrohung mehr.

Text: F.A.Z., 19.01.2008, Nr. 16 / Seite C2
Bildmaterial: fotolia.com

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