
Der Glaube an die Sicherheit von Betriebsrenten ist ein nachweislicher Trugschluss. Die Regierung bestätigt (Herbst 2006)auf eine Anfrage der FDP im Budestag, dass die Rückstellungen für bestehende Versorgungszusagen eine Unterdeckung von ca. 80 Milliarden Euro in den Bilanzen der deutschen Industrie aufweisen. Die Regierung lehnt eine Absenkung der Abzinsung (6%) ab, da sonst sich die jährlichen Steuereinnahmen sonst um ca. 500 Millionen vermindern würden.
Das einseitige "Arbeitgeberegesetz" (BetrAVG) sieht vor, dass der Antrag auf Anpassung der Betriebsrente (alle drei Jahre) vom Beteriebsrentner erfolgen muss. Dies geschieht mit dem Erfolg, dass heute ca 3 Millionen Betriebsrentner auf eine Erhöhung warten, die ihnen meist aus fadenscheinigen Gründen der Unternehmer vorenthalten werden. Wer daran glaubt, dass die staatlichen Subventionen aus der Riesterrente tatsächlich dem Versicherten zufließen, sollte sich die Monitorsendung vom 22.05.08 mit dem Titel: "Milliarden Subventionen für die Versicherung dank Riester? " nachträglich ansehen.
Fast alle imDAX gelistetern Firmen haben auf die beitragsorientierte Leistungszusage umgestellt. Das heitßt Leibrente, keine Anpassung mehr, keine Mitversicherung des Ehepartners.
Heydrich

Die betriebliche Altersversorgung in Form der Gehaltsumwandlung ist ein klassischer Fall für die Einbindung eines Versicherungsunternehmens. So ist gleichzeitig der Todesfall abgesichert, und die Berufsunfähigkeit kann als Risiko mit eingebunden werden.
Da der Beitrag aus dem Bruttogehalt gezahlt wird und nach Steuer nur noch etwas mehr als die Hälfte netto kostet, ist hierdurch eine gute Absicherung unter Einbeziehung des Staates möglich.
Beim Maximalbeitrag von 212 Euro im Monat erreicht man hohe Rentenzahlungen, und das Risiko des Verlustes ist durch die Rückversicherung abgedeckt.
Bei solchen Beträgen lohnt übrigens ein Blick auf die Nettoverzinsung des Versicherers.