Betriebliche Altersvorsorge

Irgendwer zahlt immer

Von Matthias Wyssuwa

Nichts übrig von der Rente? Das kann passieren

Nichts übrig von der Rente? Das kann passieren

24. Juli 2008 Der Schock kam mit der Post. Per Brief erfuhr Egon Sillack: Die Betriebsrente wird gekürzt. Seit mehr als 15 Jahren erhält der 78 Jahre alte Sillack Rente von Ymos, seinem ehemaligen Arbeitgeber. Nun sollten die 112 Euro im Monat auf 50 Euro schrumpfen, teilte ihm der Vorstand Wilfried Hüge mit. Ymos sei in einer existenzbedrohenden Lage. Auch habe man eine eventuelle Rentenanpassung nach unten vereinbart.

Von dem ehemals großen hessischen Autoteilezulieferer mit Tausenden Mitarbeitern ist heute nur eine Hülle übrig. Eine Handvoll Leute verwaltet das verseuchte Betriebsgelände - und die Renten von gut 1800 ehemaligen Mitarbeitern. Erst kürzte Ymos die Rente, 2008 stellte man die Zahlungen ganz ein. Denn laut Geschäftsbericht für 2007 droht die Insolvenz. Natürlich sei die Betriebsrente emotional und juristisch ein schwieriges Feld, sagt Hüge. "Aber als Vorstand muss ich dafür Sorge tragen, dass finanzielle Lasten aus den Rentenverpflichtungen geschmälert werden."

Betriebsrenten lassen manchmal auf sich warten

Betriebsrenten lassen manchmal auf sich warten

Böse Überraschungen bei der Betriebsrente dürfte es eigentlich nicht geben. Um dieses Modell der Altersvorsorge ist ein dichtes Sicherheitsnetz gespannt. Manchmal müssen die Rentner aber eben für ihre Rechte kämpfen.

„Ein finanzieller Notstand ist keine Rechtfertigung“

"Ein finanzieller Notstand ist keine Rechtfertigung, die Rentenzahlungen zu mindern oder einzustellen", sagt Christian Rolfs, Juraprofessor an der Uni Bielefeld. Der Bestandsschutz der Betriebsrente, der dritten Säule der Altersvorsorge neben gesetzlicher und privater Rente, sei im deutschen Betriebsrentengesetz von 1974 verankert. Dessen § 2 legt einen "unverfallbaren" Anspruch der Betriebsrenten fest. "Was eingezahlt und zugesagt wurde, das erhält der Rentner auch", sagt Matthias Edelmann, Unternehmensberater mit Schwerpunkt betriebliche Vorsorge. "Die Ansprüche werden auf jeden Fall erfüllt." Das gilt auch, wenn der Betrieb nicht mehr existiert.

Bevor das Betriebsrentengesetz in Kraft trat, waren die Rentenverpflichtungen in Deutschland nur durch Vertragsrecht geregelt. Wurde der Arbeitgeber zahlungsunfähig, blieben die Renten aus. Das Betriebrentengesetz schuf ein Auffangnetz, den Pensionssicherungsverein (PSV). Der PSV sollte auch bei Insolvenz des Arbeitgebers die Fortzahlung der Renten sichern. Seine Mitgliederzahl liegt bei 70 000 Unternehmen, die zusammen gut 820 Millionen Euro Beiträge zahlen. Der PSV unterstützt so mehr als 450 000 Rentner mit rund 59 Millionen Euro im Monat - im Durchschnitt gut 130 Euro je Rentner.

Sicherheitsnetz mit Lücken

Das Sicherheitsnetz also ist gespannt, nur ist der Aufprall nicht immer schmerzfrei. "Die Übernahme der Rentenverpflichtungen durch den PSV kann für den einzelnen Rentner auch Nachteile haben", sagt Edelmann. Ein markantes Beispiel ist der fehlende Inflationsausgleich. Wenn das Unternehmen die Bezüge zahlt, ist es in den meisten Versorgungsfällen dazu verpflichtet, alle drei Jahre die Rentenhöhe zu prüfen und eventuell anzupassen - nach oben. Maßstab für die Anpassung sind der deutsche Verbraucherpreisindex oder die Lohnentwicklung vergleichbarer Arbeitnehmergruppen.

Nur wenn das Unternehmen einen wirtschaftlichen Schiefstand nachweisen kann, darf der Zuschlag ausbleiben. Zahlt der PSV die Rente, entfällt die Prüfung. "Die fehlende Anpassung schmerzt besonders bei langen Bezugszeiten", sagt Rolfs. "Wenn ein ehemaliger Mitarbeiter 20 Jahre lang Rente über den PSV bezieht, dann verliert diese bei einer jährlichen Inflationsrate von drei Prozent real massiv an Wert." Eine Rente von 10.000 Euro im Jahr entspräche dann nur noch einer heutigen Kaufkraft von gut 5400 Euro.

Eine wehrhafte Gemeinschaft: Ehemalige Ymos-Mitarbeiter kämpfen um ihre Betriebsrente

Eine wehrhafte Gemeinschaft: Ehemalige Ymos-Mitarbeiter kämpfen um ihre Betriebsrente

Ansonsten drohen den Rentnern noch ein Zeit- und ein Luxusproblem: Der PSV zahlt nur bis zu sechs Monate rückwirkend nach dem Insolvenzfall. Zieht sich ein Insolvenzverfahren länger hin, büßt der Rentner für die Wartezeit. "Ein Luxusproblem ist dagegen die Anspruchshöchstgrenze", sagt Rolfs. Der PSV zahlt nicht mehr als den dreifachen Wert des jährlichen Durchschnittseinkommens rentenversicherter Arbeitnehmer - fast 7500 Euro im Monat.

Doch nicht alle Betriebsrentner können sich auf den PSV verlassen. Er deckt nur drei von fünf Wegen zur betrieblichen Altersvorsorge ab: die Direktzusage, die Unterstützungskasse und den Pensionsfonds. Pensionskassen und die oft vereinbarte Direktversicherung, also der Abschluss einer Lebensversicherung für den Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber, sind nicht abgedeckt. Hier unterliegen die Anbieter als eigenständige Versicherungsunternehmen der Kontrolle durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin). "Die strengen Auflagen machen einen Ausfall des Versicherers sehr unwahrscheinlich", sagt Edelmann. Eine Pleite kann aber nicht immer verhindert werden. So zerbrach 2003 die Mannheimer Versicherung. Für die Rentner entstand trotzdem kein Schaden. Der Rettungsanker hieß Protektor, die Auffanggesellschaft der Versicherungswirtschaft, die für die Mannheimer einsprang.

Gegen Unwillen helfen Gerichte

Gegen Insolvenzen sind Betriebsrenten also geschützt. Aber was tun, wenn das Unternehmen einfach nicht zahlt? "Dann müssen die Rentner ihren Anspruch vor Gericht durchsetzen", sagt Rolfs. Diesen Weg ist Egon Sillack gegangen und mit ihm gut 1200 weitere Ymos-Rentner (Ymos AG: Mehr als 1100 Verfahren sind bislang anhängig). Seit April laufen die Verhandlungen vor dem Arbeitsgericht Offenbach, die Rentner gewinnen einen Fall nach dem anderen. Nur wegen formaler Fehler wurden einzelne Klagen abgewiesen. Eine Kürzung oder Streichung der Renten sei durch wirtschaftliche Not nicht zu rechtfertigen, so das Gericht. Es folgte der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, das schon 2003 urteilte, ein Widerruf von Versorgungszusagen sei nicht möglich. Ymos muss also zahlen - vorerst, denn es hat Berufung eingelegt. Sillack aber bleibt gelassen. "Recht wird Recht bleiben", sagt er und wartet auf den nächsten Brief. Diesmal vom Landesarbeitsgericht, der zweiten Instanz.

Text: F.A.Z.
Bildmaterial: DIETER RÜCHEL, dpa

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