Karrieresprung

Selbständig statt arbeitslos

Von Birgit Obermeier

Karrieresprung - Serie bei FAZ.NET

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10. Januar 2003 Es gibt Menschen, deren größter Wunsch es ist, sich eines Tages selbständig zu machen. Andere denken nicht mal im Traum daran - und sind plötzlich ihr eigener Chef. Zu letzteren gehört Jürgen M. Der Journalist verlor vergangenes Jahr, wie die Hälfte seiner Kollegen, seinen Job bei einem Münchner Online-Magazin. Nach Dutzenden von Blindbewerbungen schwante ihm, dass eine Festanstellung derzeit nicht zu kriegen war. Ob er als Freelancer würde überleben können, schien ungewiss. Schließlich kämen da noch einige technische Anschaffungen auf ihn zu.

Jürgen M. wagte den Sprung in die Selbständigkeit. Den Ausschlag gab das so genannte Überbrückungsgeld, mit dem das Arbeitsamt Existenzgründungen fördert. Aus der Arbeitslosigkeit heraus, wohlgemerkt. Voraussetzung ist eine überzeugende Geschäftsidee, dargelegt in einem ausführlichen Konzept - inklusive Finanzierungsplan, Umsatz- und Rentabilitätsvorschau für die ersten drei Jahre. Wird der Businessplan von fachkundiger Stelle - etwa der IHK - als tragfähig abgesegnet, erhält der Gründer über einen Zeitraum von sechs Monaten einen Zuschuss in Höhe des Arbeitslosengeldes, plus einer Pauschale für Sozialversicherungsbeiträge.

Gründungszuschuss vom Arbeitsamt

Das Überbrückungsgeld existiert bereit seit Mitte der 80er Jahre. Allein im vergangenen Jahr hat die Bundesanstalt für Arbeit damit mehr als 100.000 Existenzen angestoßen. Das ist der Bundesregierung nicht genug. Seit dem 01. Januar 2003 gibt es nun ein weiteres Förderinstrument, das Arbeitslose zu Selbständigen machen soll, genauer: Zur Ich-AG. Ein Konzept ist für deren Gründung ebenso wenig nötig wie ein Finanzierungsplan. Die einzigen Voraussetzungen lauten: Der Inhaber der Ich-AG darf keine Mitarbeiter, sondern allenfalls Familienmitglieder beschäftigen. Und: Seine Einnahmen dürfen - abzüglich steuerlicher Grundfreibeträge und Sozialversicherungsbeiträge - 25.000 Euro jährlich nicht überschreiten.

Neben Arbeitslosen zielt die Ich-AG insbesondere auf Schwarzarbeiter - auf dass sie ihre Einkünfte legal versteuern. Wenngleich auf niedrigem Niveau: Für die Ich-AG ist eine geringe Pauschalbesteuerung vorgesehen, die Rede war ursprünglich von zehn Prozent. Das Thema wird derzeit aber noch diskutiert. Im Rahmen des geplanten „Small Business Act“ will die Regierung die niedrige Pauschalsteuer sowie vereinfachte Buchführungsregelungen künftig einheitlich auf sämtliche Kleinstunternehmen anwenden.

Ich-AG: Jobmaschine oder Billigjobs?

Der Zuschuss zur Ich-AG beträgt im ersten Jahr 600 Euro monatlich, im zweiten Jahr 360 Euro und im dritten 240 Euro. Danach trägt sich das Mini-Unternehmen im Idealfall selbst. Selbst wenn es scheitert: Zurückbezahlt werden muss das Geld nicht, ebenso wenig wie das Überbrückungsgeld. Und: Da der Inhaber der Ich-AG der vollen Versicherungspflicht unterliegt und sowohl Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmeranteil zur Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung zahlt, erwirbt er zudem Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Die Bundesanstalt für Arbeit rechnet für dieses Jahr mit rund 20.000 Ich-AG-Gründungen. Dennoch bezweifeln Kritikern, ob das Konzept die erhofften Jobs schafft. Die Dienstleistungsgesellschaft ver.di fürchtet vielmehr „Drehtüreffekte“, wonach regulär (und damit für den Arbeitgeber sozialversicherungspflichtige) Beschäftigte entlassen und anschließend als kostengünstige Ich-AG beschäftigt werden. Resultat wäre die Ausweitung von Billigjobs, verbunden mit geringeren Einnahmen an Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen.

Unternehmertum will gelernt sein

Hinzu kommt: Geld allein macht noch keinen erfolgreichen Gründer. Das Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) in Nürnberg warnt, dass maximal fünf Prozent der Arbeitslosen das Zeug zum Unternehmer hätten. „Finanzielle Anreize ohne die Verpflichtung, sich mit seiner Idee auseinander zu setzen, verleiten nur dazu, sich auf ein Abenteuer einzulassen“, sagt IAB-Forscher Frank Wießner. Als Folge drohten Kümmerexistenzen, Pleiten oder Schulden. Gründungen aus der Arbeitslosigkeit sollten daher auf keinen Fall ohne begleitende Professionalisierung stattfinden.

Als Vorzeigeprojekt gilt dabei die von der Bundesanstalt für Arbeit geförderte Enigma Gründerwerft in Hamburg. Dort werden Arbeitslose zunächst drei Monate lang in Seminaren vorbereitet und bei der Erstellung des Businessplans unterstützt. Ist das Überbrückungsgeld vom Arbeitsamt bewilligt, können sie weitere fünf Monate lang die Räume und technische Infrastruktur des Gründungszentrums für die Umsetzung ihrer Geschäftsidee nutzen - ähnlich wie in einem von Risikokapitalgebern finanzierten Inkubator.

Aufgenommen wird, wer in Hamburg arbeitslos gemeldet ist, ein erstes Konzept vorlegen kann und beim Bewerbungsgespräch überzeugt. Die Geschäftsideen streuen breit: „Von High-Tech-Anwendungen über Brautmoden bis zur Imbissbude“, sagt Projektleiterin Claudia Kopp. Rund 70 Prozent der über 300 Gründerwerft-Teilnehmer seien in der Selbständigkeit verblieben. Manche gemeinsam mit anderen: Im Gründungszentrum hat sich bereits eine Genossenschaft aus neuen Selbständigen gegründet.

Text: @ober

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