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Mein Urteil Die große Reform Von Roland Lukas Wie bekämpft man Arbeitslosigkeit? Ein Vorschlag: Man erhöht den Anreiz, Arbeitskräfte einzustellen, durch eine Lockerung des Kündigungsschutzes. Der andere: Man sichert Arbeitsplätze durch Erhalt des Kündigungsschutzes. Im Koalitionsvertrag haben sich Union und SPD nach zähem Ringen auf eine Lockerung des Kündigungsschutzes geeinigt. Der Kompromiß - von CDU-Generalsekretär Ronald Pofalla als "größte Reform des Kündigungsschutzes in den letzten Jahrzehnten" gelobt - sieht vor, daß für neue Mitarbeiter die Wartezeit bis zur Geltung des Kündigungsschutzgesetzes zwei Jahre dauern soll, statt wie bisher sechs Monate. In dieser Zeit kann ein Chef das Arbeitsverhältnis ohne Angabe von Gründen kündigen. Im Gegenzug soll es nicht mehr möglich sein, Arbeitsverträge ohne sachlichen Grund für eine Dauer von bis zu zwei Jahren zu befristen. Nun aber rudern die Koalitionspartner zurück - es bleibt wohl alles beim alten. Wird eine Chance vertan? Keineswegs! Die zunächst geplante Lockerung des Kündigungsschutzes würde den Arbeitgebern keine Vorteile bringen. Denn die geltenden Befristungsregeln bieten ihnen schon flexible Beschäftigungsmöglichkeiten und weitgehende Rechtssicherheit: Mit Ablauf der Befristung endet das Arbeitsverhältnis ohne weiteres. Das erreicht eine längere Wartezeit nicht, hier muß gekündigt werden. Auch ohne Kündigungsschutzgesetz gibt es viele Normen, die den Arbeitgeber dann einschränken: Er muß etwa den Betriebsrat anhören - ein steter Quell für Fehler, die zur Unwirksamkeit der Kündigung führen können. Letztlich schützt auch der Kündigungsschutz nicht vor Kündigung. Die Erfahrung zeigt, daß ein einmal gekündigtes Arbeitsverhältnis auch zu Ende geht - trotz Prozessen. Viele Arbeitnehmer wollen bei einem Chef, der sie einmal vor die Tür gesetzt hat, nicht mehr arbeiten, oder sie fürchten Repressalien bei der Rückkehr. Die Frage ist deshalb nur: Wie hoch ist die Abfindung? Die komplizierten, detailverliebten Kündigungsschutzregeln sind meist nur Parameter zur Bestimmung des Preises. Je größer die Gefahr für den Arbeitgeber, den Prozeß zu verlieren, desto höher die Abfindung. Statt des Herumdokterns am Kündigungsschutz: Wie wäre es mit verläßlichen Regeln für ein einvernehmliches Ende des Arbeitsverhältnisses, wenn für die Parteien ohnehin klar ist, daß sich ihre Wege trennen? Ohne die Hindernisse Sperrzeit und Kürzungen beim Arbeitslosengeld! Der Autor war lange Jahre Vizepräsident des Arbeitsgerichts Frankfurt und arbeitet heute als selbständiger Konfliktlöser im Arbeitsrecht. |
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