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Karrieresprung

Existenzgründung, die zweite

Von Birgit Obermeier



Karrieresprung - Serie bei FAZ.NET
15. Juli 2005 
Verliert ein Top-Manager seinen Job, weil er seinen Bereich oder das ganze Unternehmen in die falsche Richtung gelenkt hat, taucht er mit einiger Wahrscheinlichkeit wenig später auf einem anderen Chefsessel wieder auf. Erleidet hingegen ein Gründer Schiffbruch, so haftet ihm schnell das Stigma des persönlichen Versagens an. Erfahrung und Kontakte hin oder her: Eine zweite Chance erhält er von Kreditgebern häufig nicht.

Dabei sind längst nicht alle Pleiten hausgemacht. Vielfach mögen mangelnde unternehmerische Fähigkeiten oder eine falsche Absatzpolitik das Unternehmen in Schieflage gebracht haben. Wird diese nicht rechtzeitig erkannt, weil etwa ein professionelles Controlling fehlt, drohen rasch Liquiditätsengpässe. Ebenso aber geraten zahlreiche Unternehmen völlig unverschuldet ins Trudeln - weil zugesicherte Aufträge nicht starten oder Geschäftspartner eine laxe Zahlungsmoral pflegen. Besonders gefährlich ist das, wenn wenige Kunden für einen Großteil des Umsatzes sorgen.

Scheitern gehört zum Unternehmertum

„Wir müssen lernen, daß Scheitern Teil des unternehmerischen Risikos ist“, fordert Rezzo Schlauch, Mittelstandsbeauftragter der Bundesregierung. Insbesondere in wirtschaftlich schwierigen Zeiten: 2004 registrierte das Statistische Bundesamt knapp 40.000 Unternehmensinsolvenzen sowie über 27.000 Privatinsolvenzen von selbständig Tätigen. In den Jahren davor lagen die Zahlen ähnlich hoch. Die Insolvenzquote - also das Verhältnis von insolventen zu bestehenden Unternehmen - ist nach Angaben der Euler-Hermes Kreditversicherung AG seit 1970 von 0,2 Prozent auf 1,3 Prozent (2004) gestiegen.

Eine Kultur der Zweiten Chance ist um so wichtiger, als die Angst vor dem Scheitern viele von vornherein abhält, sich selbständig zu machen - hierzulande mehr als in anderen Ländern. Zudem gilt: Wer einmal selbständig war, will es häufig bleiben. Sei es aus Überzeugung oder weil in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit die Alternativen fehlen. Zwischen 11 und 18 Prozent aller Existenzgründer waren bereits einmal selbständig und mußten das frühere Unternehmen mangels Erfolg schließen, zeigt eine Analyse des Instituts für Mittelstandsforschung (IfM) Bonn.

Beim zweiten Mal wird's schwerer

Der Neustart will jedoch gut überlegt sein. Denn allen Lerneffekten zum Trotz: „Die Rahmenbedingungen sind beim zweiten Mal eher schlechter“, sagt Rosemarie Kay, wissenschaftliche Mitarbeiterin am IfM Bonn. Experten fordern, die Ursachen des Scheiterns sorgfältig zu analysieren und mögliche unternehmerische Defizite durch entsprechende Schulungen auszugleichen. Die Meßlatte für das Konzept liegt hoch: Das neue Unternehmen muß die Aussicht bieten, sowohl neue Schulden als auch Restverbindlichkeiten zu tilgen.

Um strafrechtliche Risiken zu vermeiden, ist ein möglichst geordneter und rechtzeitiger Ausstieg aus dem alten Unternehmen nötig, so Christiane Siegel, Expertin für Gründungsförderung bei der landeseigenen Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung G.I.B. NRW. „Hierzu gehört eine außergerichtliche oder gerichtliche Vereinbarung zur Schuldenregulierung mit allen Gläubigern.“ Nicht eingeplante Vollstreckungen entziehen dem neuen Unternehmen die Liquidität - und provozieren eine erneute Pleite, warnt Siegel.

Durchschnittlich geringeres Startkapital

Größte Hürde auf dem Weg zum Neustart ist die Finanzierung. Mit einem Eintrag bei der Schufa hat der Gründer seine Kreditwürdigkeit in der Regel verspielt. „Bisweilen ist es sogar schwierig, ein Girokonto auf Guthabenbasis zu eröffnen - obwohl die Banken sich dazu verpflichtet haben“, weiß Kay. Öffentliche Fördermittel wie die Programme der KfW oder der Länder stehen formal zwar auch Restartern zu Verfügung. In der Praxis aber schließen die Förderbedingungen einen Großteil dieser Gründergruppe aus, kritisiert das IfM in einer Analyse. Folglich behelfen sich die meisten Restarter mit privaten Darlehen von Familienangehörigen oder Bekannten. Ihr Startkapital liegt durchschnittlich um ein Drittel niedriger als bei Erstgründern, errechnete das IfM.

Neustart trotz Insolvenz

Erschwerend hinzu kommt vielfach die Unkenntnis über die Rechtslage bei einem laufenden Insolvenzverfahren. Viele Experten raten dazu, schließlich verspricht es dem gescheiterten Unternehmer die Aussicht, nach einer sechsjährigen „Wohlverhaltensperiode“ schuldenfrei zu sein. Bis dahin muß er sich „redlich“ bemühen, seine Verbindlichkeiten abzutragen, sprich: dem Insolvenzverwalter sein nicht pfändungsgeschütztes Einkommen zur Verfügung stellen.

Die meisten Restarter wollen bereits in dieser Zeit, meist sogar unmittelbar nach der Pleite wieder gründen. Grundsätzlich ist das möglich. Gleichzeitig genießen die Interessen der Gläubiger oberste Priorität. Durch die Neugründung aber droht eine Schmälerung der Insolvenzmasse. Ob der Insolvenzverwalter dies gestattet und Geld oder Geräte für den Neustart freigibt, liegt in seinem Ermessen. Ebenso die Frage, welche Summe der Restarter monatlich zur Tilgung seiner Schuld abtreten kann, ohne das neue Unternehmen zu gefährden. Ein Neustart verursacht für Insolvenzgerichte und -verwalter in jedem Fall einen Mehraufwand. In der Praxis wird es häufig abgelehnt - auch wenn es für den Schuldner möglicherweise den besten Weg darstellt, ein neues Einkommen zu erzielen und die Interessen der Gläubiger zu befriedigen.

Aufklärung über die Chancen und Risiken eines Neustarts tut deshalb Not, fordern Experten - nicht nur bei gescheiterten Gründern, sondern auch bei Gründungsberatern und Insolvenzverwaltern.

Text: @rwi
 
 
   
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