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„Ordnung des Betriebs“

Sei immer lieb und tugendhaft

Von Melanie Amann und Kristin Kruthaup

Wo die Liebe hinfällt: Immer heikel im Büro, aber nicht verboten

Wo die Liebe hinfällt: Immer heikel im Büro, aber nicht verboten

06. August 2008 Elke Richards erinnert sich heute noch gut an jene Sitzung des Gesamtbetriebsrats von Wal-Mart im Februar 2005. In der Sitzung saßen zehn Kollegen des Gesamtbetriebsrats und ein Mitglied der Geschäftsleitung. Letzterer teilte Kopien der "Wal-Mart- Unternehmensethik" aus. "Es hieß: Ein Mitbestimmungsrecht bei dem Kodex hat der Betriebsrat nicht, unterschreibt hier mal", erinnert sich Elke Richards, damals Vorsitzende des Gesamtbetriebsrats von Wal-Mart und heute Betriebsratsvorsitzende einer Teilgesellschaft der Supermarktkette Real. "Die Sache wurde total heruntergespielt." Noch während der Sitzung blätterte sie das Papier durch. Unterschreiben, das war schnell klar, würde der Gesamtbetriebsrat erst mal nicht.

Das muss er auch nicht, hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) klargestellt. Zumindest nicht immer. Im Fall einer deutschen Tochtergesellschaft des amerikanischen Unternehmens Honeywell haben die Richter jüngst dem Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht für einzelne Ethik-Regeln zugesprochen - etwa für die Passagen, welche die "Ordnung des Betriebs" betreffen, also insbesondere das Miteinander der Kollegen.

In dieser Hinsicht ging der Ethik-Kodex von Wal-Mart für seine Mitarbeiter äußerst weit und reichte bis in die Privatsphäre der Arbeitnehmer. Es war insbesondere der Punkt "Private Beziehungen/Liebesbeziehungen" auf Seite 17 des Papiers, der damals im Gesamtbetriebsrat für Furore sorgte. Darin hieß es: "Wal-Mart-Mitarbeiter dürfen nicht mit jemandem ausgehen oder in eine Liebesbeziehung mit jemandem treten, wenn sie die Arbeitsbedingungen dieser Person beeinflussen können." Für den Fall der Nichtbeachtung des Kodexes drohte Wal-Mart mit disziplinarischen Maßnahmen. Die reichten von der Abmahnung bis zur Kündigung.

Der Punkt „Private Beziehungen/Liebesbeziehungen“ - ungültig

Die Gesamtbetriebsratsvorsitzende Elke Richards beauftragte einen Anwalt mit dem Fall, und ihre Klage hatte Erfolg: Im November 2005 erklärte das Landesarbeitsgericht Düsseldorf den Punkt "Private Beziehungen/Liebesbeziehungen" für ungültig. Ein Verbot von Liebesbeziehungen verletze das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Mitarbeiter und sei mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbaren.

Der Hamburger Fachanwalt für Arbeitsrecht, Wolfgang Brinkmeier, der damals den Prozess gegen Wal-Mart führte, wundert sich heute noch über die Regelung. "Eine Liebe am Arbeitsplatz geht den Arbeitgeber nichts an", sagt Brinkmeier. Solange der Mitarbeiter seine arbeitsvertraglichen Pflichten nicht verletze, indem er zum Beispiel seine Arbeit vernachlässige, könnten wegen einer Büroliebe keine arbeitsrechtlichen Sanktionen gegen ihn ergriffen werden. Grundsätzlich hätten Mitarbeiter nicht einmal die Pflicht, ihre Vorgesetzten über die Beziehung zu Kollegen zu informieren.

Wal-Mart hat sich inzwischen zwar aus Deutschland zurückgezogen. Ethik-Richtlinien gibt es aber zunehmend in deutschen Unternehmen, vor allem, wenn es sich um Tochtergesellschaften amerikanischer Unternehmen handelt. Denn alle in den Vereinigten Staaten börsennotierten Unternehmen sollen nach dem "Sarbanes Oxley Act", einem Bundesgesetz von 2002, ihre Mitarbeiter mit Unternehmensrichtlinien zur Gesetzestreue anhalten. Und diese Gelegenheit nutzen viele Konzerne, um ihrem Personal auch gewisse ethische Mindeststandards vorzuschreiben.

Mitbestimmungsrecht der Betriebsräte geregelt

Wie weit hier das Mitbestimmungsrecht der Betriebsräte geht, hat das Bundesarbeitsgericht nun klargestellt: Arbeitnehmervertreter dürfen nicht das ganze Regelwerk blockieren, sondern nur die Klauseln mit Bezug zur Ordnung des Betriebes. Das ist eigentlich selbstverständlich, dieses Mitbestimmungsrecht steht auch in § 87 Absatz 1 Nummer 1 Betriebsverfassungsgesetz. Insofern waren die Anwälte von Honeywell auch durchaus zufrieden mit dem Urteil. "Das Bundesarbeitsgericht hat klargestellt, dass ein Ethik-Kodex kein Gesamtkunstwerk, sondern teilbar ist", sagt Christopher Jordan, Anwalt in der Kanzlei CMS Hasche Sigle, der Honeywell in Erfurt vertreten hat. Es genüge, dass der Arbeitgeber einzelne Passagen über die betriebliche Ordnung mit den Betriebsräten verhandelt.

Wenn sich die Beteiligten nicht einigen könnten, müsse ein Konzern notfalls Sonderregeln in seinen Kodex aufnehmen, damit dieser auch in Deutschland gilt. "In der Präambel stehen dann Formulierungen wie: Dieser Kodex gilt auch für Deutschland, mit Ausnahme der Vorschriften X bis Y", beschreibt Jordan die Praxis. Kein Mitbestimmungsrecht haben Betriebsräte nach dem Urteil des BAG außerdem bei Vorschriften, die nur das wiedergeben, was in Deutschland ohnehin Gesetz ist. Und wenn der Arbeitgeber in den Richtlinien die beruflichen Pflichten von Mitarbeitern genauer bestimmt, dürfe der Betriebsrat auch nicht mitreden.

Die Vorinstanz, das Landesarbeitsgericht Frankfurt, hatte dagegen den gesamten Ethik-Kodex von Honeywell für mitbestimmungspflichtig erklärt. Der Hebel dafür war eine "Whistleblower-Klausel". Diese Regelung im Kodex verpflichtete alle Mitarbeiter, ihre Kollegen wegen Regelverstößen anzuschwärzen. Und sei es, wenn nur der Verdacht eines Fehltritts bestand. Diese Regelung betreffe zweifellos die Ordnung des Betriebes, so das Landesarbeitsgericht. Und weil die Anzeigepflicht umfassend gelte, müssten die Betriebsräte eben umfassend zustimmen. Diesem Trick ist das Bundesarbeitsgericht nicht gefolgt.

Mehr Gewicht für „idealistische Denunzianten“

Dafür feilt die große Koalition in Berlin jetzt an einem Gesetzentwurf, der die rechtliche Situation von Whistleblowern stärken soll (Das Verpfeifen wird leichter gemacht). Denn nicht immer handeln sie im Interesse des Arbeitgebers: Als Whistleblower gelten auch "idealistische Denunzianten", die Rechtsverstöße ihres Arbeitgebers den Behörden melden. Dabei kann es sich um Bilanzfälschung, schwarze Kassen oder Verstöße gegen Umweltauflagen handeln. Oft finden diese Arbeitnehmer für ihre Beschwerde keine Anlaufstelle im Betrieb, zum Beispiel wenn ihre Vorgesetzen in die Mißstände involviert sind. Zu ihrem Schutz soll deshalb § 612a Bürgerliches Gesetzbuch geändert werden, der Arbeitnehmern ein Anzeigerecht gibt, wenn sie auf Missstände aufmerksam werden. "Mit dem Gesetz soll klarer werden, welche Rechte der Whistleblower hat", sagt Ulrike Höfken, Bundestagsabgeordnete der Grünen und Vorsitzende des Ausschusses für Verbraucherschutz, der den Gesetzesvorschlag bearbeitet.

An der Reform feilen gleich drei Ministerien: die Ministerien für Verbraucherschutz, für Justiz und für Arbeit und Soziales. Der Entwurf sieht vor, dass der Arbeitnehmer Missstände zunächst bei einer zuständigen Stelle im Betrieb anzeigen muss - wenn es ihm zumutbar ist. Für den Fall, dass das Handeln des Arbeitgebers eine unmittelbare Gesundheitsgefahr für Menschen erzeugt oder dass eine Straftat begangen wird, darf man sich sofort an außerbetriebliche Stellen wenden. Das gilt auch, wenn der Arbeitgeber auf Hinweise nicht reagiert. Der Mitarbeiter muss dann für seine Meldung keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen fürchten.

"Auf einer ersten öffentlichen Anhörung im Bundestag am 4.Juni 2008 wurde deutlich, dass die Positionen zu dem Vorschlag weit auseinanderliegen", sagt Höfken. Die CDU finde den Informantenschutz zu weitgehend und fordere, die Motive des Whistleblowers zu untersuchen. Die SPD lehne dies strikt ab. "Wie auch immer es im Detail ausgeht. Wir brauchen auf jeden Fall den arbeitsrechtlichen Schutz für den Whistleblower." Ohne Tipps von Insidern hätte man schließlich nie von Gammelfleisch und manchem Schmiergeld oder Steuerbetrug erfahren.

Auszüge aus Verhaltensrichtlinien

  • Aus dem Kodex von Honeywell, wie er in Deutschland eingeführt werden sollte:

„Wir werden alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um ungebührliche Vorgesetztenverhältnisse zu vermeiden und Personen, mit denen wir familiäre oder enge persönliche Verbindungen haben, nicht direkt oder indirekt über- oder untergeordnet zu sein.“ „Insbesondere verbietet das Unternehmen unwillkommene sexuelle Zudringlichkeiten und Körperkontakte, Gesten und Aussagen sexuellen Inhalts sowie das Zeigen oder Verbreiten von Bildern, Karikaturen oder Witzen sexueller Natur.“„Alle Mitarbeiter müssen diesen Verhaltenskodex sowie die Grundsätze und Verfahren des Unternehmens genau befolgen und mutmaßliche Verstöße umgehend melden.“

  • Aus den „Business Conduct Guidelines“ von Siemens:

„Wir sind offen und ehrlich und stehen zu unserer Verantwortung. Wir sind verlässliche Partner und machen nur Zusagen, die wir einhalten können.“„Kein Mitarbeiter darf anderen im Zusammenhang mit der geschäftlichen Tätigkeit - direkt oder indirekt - unberechtigte Vorteile anbieten oder gewähren, und zwar weder als Geldzahlungen noch in Form von anderen Leistungen.“„Werbegeschenke an Mitarbeiter von Geschäftspartnern müssen danach ausgewählt werden, dass beim Empfänger jeglicher Anschein von Unredlichkeit und Inkorrektheit vermieden wird. Im Zweifel ist der Empfänger zu bitten, sich den Erhalt von seiner/ihrer vorgesetzten Stelle vorab genehmigen zu lassen.“„Mitarbeiter, die Verträge mit Beratern, Vermittlern, Agenten oder vergleichbaren Dritten abschließen, haben darauf zu achten, dass auch diese keine unberechtigten Vorteile anbieten oder gewähren.“

  • Aus dem „Global Statement of Ethics“ von Wal-Mart:

„You may not date or become romantically involved with another Associate if you can influence that Associate's terms and conditions of employment or if that Associate can influence the terms and conditions of your employment.“

Text: F.A.Z.
Bildmaterial: Scott Griessel / fotolia.com

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