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Gereimtes Urteil Ein Richter als Dichter Von Joachim Jahn 
 | | „Auch wenn’s der Klägerin missfällt: Es gibt für sie kein Schmerzensgeld“ |
12. März 2008 Richter klagen häufig über Überlastung und Stellenabbau. Dass die Justiz aber durchaus Kapazitätsreserven besitzt, zeigt ein Urteil des Arbeitsgerichts Detmold. Dieses fand die Zeit, eine Entscheidung nebst der Schilderung des Sachverhalts und der Verfügung über die Prozesskosten in Gedichtform zu verfassen. Das gereimte Urteil findet sich in der jüngsten Ausgabe der Neuen Juristischen Wochenschrift. Sein Kernsatz: Auch wenn’s der Klägerin missfällt: Es gibt für sie kein Schmerzensgeld.“
Streit im Russenpuff“ In dem Verfahren hatte eine ehemalige Beschäftigte eines Spielbetriebs (Die Spielbar sei aus diesem Grunde / als ,Russenpuff‘ in aller Munde“) gegen ihren früheren Arbeitgeber geklagt. Dieser hatte der Aufseherin gekündigt. Ihr Prozess dagegen endete mit einem Vergleich, wobei der Betreiber seine Gründe für die Entlassung vortrug. Dagegen wandte die Frau sich nun in dem neuen Rechtsstreit, in dem sie von ihm neben einer Entschädigung auch die Unterlassung seiner Behauptungen forderte. Die Vorwürfe des Unternehmers beschreibt das Gericht so: So habe sie sich nicht geniert / und auf dem Hocker masturbiert. / Was dabei auf den Hocker troff, / befände sich im Hockerstoff.“ Der Stoffbezug befinde sich bei den Gerichtsakten, um eine gentechnische Analyse vornehmen zu können. Sex-Szenen auf dem Hocker Das Gericht schildert auch die Darstellung der Klägerin. Sie habe nie vor all den Zockern / sich selbst befriedigt auf den Hockern“, heißt es in dem Urteil. Doch schenkten die Richter ihrer Version keinen Glauben. Dass der Beklagte so ganz ,locker‘ / erfand das Treiben auf dem Hocker, / er also nicht aus Zeugenmunde / erfuhr die ,sexuelle Kunde‘, / hat selbst die Klägerin nicht erklärt.“ Text: F.A.Z. Bildmaterial: dpa
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