Aufsichtsräte

Nur die Quote zählt

Von Melanie Amann und Sebastian Balzter

Wie setzt sich der Aufsichtsrat am besten zusammen?

Wie setzt sich der Aufsichtsrat am besten zusammen?

29. März 2009 Am 8. April will Mechthild Düsing die Sache anpacken. Die Rechtsanwältin will nicht immer nur Petitionen und Thesenpapiere schreiben oder Politiker zu Podiumsdiskussionen einladen. Stattdessen wird sie zur Hauptversammlung des Autobauers Daimler nach Berlin fahren und sich im Kongresscenter zu Tagesordnungspunkt 8 - "Wahl des Aufsichtsrates" - zu Wort melden. Dann wird sie fragen, warum im Aufsichtsrat von Daimler nur eine einzige Frau sitzt, eine Finnin.

Nach welchen Kriterien wurden die Kandidaten ausgesucht? Standen Frauen zur Auswahl, hat man sich bemüht, eine zu finden? "Warum verzichtet ein Weltkonzern bei der Besetzung seines Aufsichtsrats auf die Kompetenzen und Erfahrungen von 50 Prozent der Menschheit?"

Jeder vierte Platz statt vier Prozent der Plätze

Wahrscheinlich wird Düsing ein paar sorgfältig abgewogene Antworten bekommen, mehr wird nicht passieren. "Aber ich kann dieses Thema doch nicht immer theoretisch angehen", sagt die Anwältin. Sie ist Vorstandsmitglied des Deutschen Anwaltvereins und Mitglied von "Fidar", der "Initiative für mehr Frauen in die Aufsichtsräte". Die Fidar-Aktivistinnen fordern eine Frauenquote für Aufsichtsgremien von Aktiengesellschaften: Die Anteilseigner der Unternehmen sollten freiwillig jeden vierten der ihnen zustehenden Sitze für Frauen frei halten. Derzeit besetzten Frauen nur 4 Prozent dieser Plätze.

Abgesehen vom Argument der Chancengleichheit für Frau und Mann, untermauern die Aufsichtsrätinnen-Befürworterinnen ihre Forderung auch mit jeder Menge Studien: Gemischte Führungsgremien seien erfolgreicher als rein männliche, hätten die Beratungsfirma McKinsey und die Frauenorganisation Catalyst für die 500 größten amerikanischen Aktiengesellschaften herausgefunden. Wo mindestens drei Frauen im "Board" - Vorstand und Aufsichtsrat - vertreten seien, stiegen die Erträge nachweislich.

Deutsche Aufsichtsräte seien alle gleich alt, gleich männlich und hätten gleiche Lebensläufe. Sie schanzten sich die Posten gegenseitig zu, kein Wunder also, dass es mit der Kontrollfunktion dieser Gremien nicht weit her sei, klagen die Fidar-Frauen. Und sie weisen nach Norwegen, wo die Frauenquote in den Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen bei stolzen 40 Prozent liegt.

„Wir waren erst strikt gegen die Quote“

Das Land der Fjorde und Gletscher gilt in vielerlei Hinsicht als vorbildlich, wenn es um gleiche Rechte und Chancen für Mann und Frau geht. Doch auch dort waren die Aufsichtsräte traditionell fest in Männerhand. Geändert hat sich das erst vor kurzem durch ein zunächst heftig umstrittenes Gesetz. "Wir waren strikt dagegen", räumt Sigrun Vågeng ein, die im norwegischen Unternehmerverband für Arbeitsmarktfragen zuständig ist. "Weil es unserer Ansicht nach einzig und allein Sache der Eigentümer ist, die geeigneten Kandidaten für den Aufsichtsrat zu finden."

An dieser Position habe sich im Prinzip auch nichts geändert, betont Vågeng. Doch als sich im Jahr 2002 eine politische Mehrheit zugunsten einer entsprechenden Änderung des Aktiengesetzes abzeichnete und die Mitgliedsunternehmen lamentierten, es gebe gar nicht genug qualifizierte Frauen für die zu besetzenden Posten, reagierte der Verband schnell und pragmatisch. Nur wenige Monate dauerte es bis zum Startschuss des Weiterbildungsprojekts "Female Future", für das jedes Unternehmen drei besonders talentierte Frauen anmelden durfte.

Rund 1000 Teilnehmerinnen sind auf diese Weise berufsbegleitend mit Führungs- und Aufsichtsaufgaben vertraut gemacht worden. Anderthalb Jahre dauerten die Kurse, die zunächst nur in der Hauptstadt Oslo, später in allen Regionen des Landes angeboten wurden; je 100 000 Kronen oder 12 000 Euro haben dafür die Arbeitgeber der Teilnehmerinnen gezahlt. "Am wichtigsten war dabei vermutlich der Netzwerkgedanke", sagt Sigrun Vågeng. "Die Frauen mussten lernen, sich gegenseitig für offene Stellen vorzuschlagen."

Keine pauschalen Ausreden mehr

Das hat offenbar funktioniert: Jede zweite ehemalige Teilnehmerin sitzt inzwischen in einem Aufsichtsrat - und allen norwegischen Aktiengesellschaften ist es gelungen, die Quote zu erfüllen. Seit dem 1. Januar 2006 gilt das Gesetz, das nicht nur für Frauen gilt, sondern für den Fall der Fälle auch Männern einen Mindestanteil von 40 Prozent an den Aufsichtsratsposten garantiert. Vor einem Jahr endete die den Unternehmen zugebilligte Übergangsfrist; von den bis zur Auflösung einer Gesellschaft reichenden Sanktionen, die das Gesetz vorsieht, wurde bislang kein einziges Mal Gebrauch gemacht.

Auch Mechthild Düsing und ihre Mitstreiterinnen in Deutschland wollen sich nicht nur auf den guten Willen der Unternehmen verlassen. Deshalb fordern sie die Aufnahme der 25-Prozent-Frauenquote für Aufsichtsräte in den Corporate Governance Kodex, ein "weiches" Regelwerk mit Empfehlungen, wie Unternehmen "gut zu führen" sind. Von diesen Vorgaben dürfen die börsennotierten Unternehmen zwar abweichen, aber sie müssen sich dafür rechtfertigen. "Wenn es uns gelingt, die Frauenquote in den Kodex aufzunehmen, könnten sich die Unternehmen nicht mehr hinter der pauschalen Ausrede verstecken, es gebe keine guten Kandidatinnen", sagt Jutta von Falkenhausen, Rechtsanwältin in Berlin und Fidar-Gründungsmitglied.

Nichts als „persönliche, volle Sympathie“

Doch das weiche Recht reicht ihr nicht. "Denn hier geht es um die Abgabe von Macht. Das macht niemand freiwillig." Deshalb fordert Fidar auch eine gesetzliche Quotenregelung - "nur übergangsweise", sagt von Falkenhausen - für alle Aktiengesellschaften mit mehr als 100 Mitarbeitern. Wer nach fünf Jahren Frist nicht für jedes vierte Mandat der Anteilseigner eine Frau gefunden hat, müsse "empfindliche Sanktionen" zu spüren bekommen.

Ein spürbarer Erfolg ist der Gruppe, die 2005 gegründet wurde, aber noch nicht vergönnt gewesen. Immer mal wieder befassen sich zwar die Parteien oder auch der Rechtsausschuss des Bundestages mit dem Thema. SPD und Grüne haben das Thema für das Wahljahr schon auf die Agenda gesetzt und fordern sogar eine Frauenquote von 40 Prozent. Aber mehr als "persönliche, volle Sympathie" (Franz Müntefering) ernten die Fidar-Frauen bisher nicht.

So vorsichtig war der Ton in Norwegen nicht, als dort vor sieben Jahren die Debatte um die Quotenregelung begann. Damals lag der Anteil der weiblich besetzten Aufsichtstratsposten bei mageren 10 Prozent. "Wir haben der Wirtschaft unzählige Chancen und Aufforderungen gegeben. Nichts hat sich geändert. Jetzt werde ich zu radikalen Maßnahmen greifen", kündigte Ansgar Gabrielsen in dem Interview mit einer Boulevardzeitung an, das den Anstoß zum 40-Prozent-Gesetz gab. "Die Leute werden es zuerst nicht glauben, dass solche Vorschläge überhaupt aus diesem Büro kommen können", kündigte Gabrielsen an. Er war damals Norwegens Wirtschaftsminister und Mitglied der konservativen Partei Høyre.

Juristisch auf der sicheren Seite?

In Deutschland fehlen derart gewichtige Fürsprecher. Stattdessen bestehen Zweifel, ob das Ziel von Fidar rechtlich überhaupt erreichbar wäre. "Eine starre Frauenquote für die Besetzung von Aufsichtsräten ist verfassungsrechtlich problematisch und einfachgesetzlich sehr schwierig", schrieb Christine Windbichler, Professorin für Gesellschaftsrecht an der Humboldt-Universität zu Berlin, in einem Gutachten für den Bundestagsrechtsausschuss im Jahr 2007. "Die Quote greift tief in die Rechte der Aktionäre und der wahlberechtigten Arbeitnehmer ein." Ein Mann, der wegen der Quote nicht für den Aufsichtsrat kandidieren könne, werde diskriminiert. Und wieso sollten nur die Anteilseigner der Gesellschaft eine Mindestzahl von Frauen beibringen, die Arbeitnehmer nicht? "Die Störeffekte in der Corporate Governance dürften die positiven Impulse überwiegen", resümiert Windbichler.

Jutta von Falkenhausen sieht sich juristisch aber auf der sicheren Seite: "Das deutsche und europäische Recht schreiben eine Gleichbehandlung der Frauen vor", sagt sie. Derzeit seien Frauen klar im Nachteil, und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz erlaube es, diese Nachteile durch "positive Diskriminierung" auszugleichen. Ina Frost, Stellvertretende Vorsitzende des hessischen Juristinnenbundes, argumentiert, dass auch das Eigentumsrecht der Anteilseigner von AGs gewahrt bliebe. Denn die Frauenquote verändere "weder die Struktur noch die Substanz" des Eigentums. Sie drücke nur aus, was im Grundgesetz stehe: kein Privateigentum ohne Sozialbindung.

Text: F.A.Z.
Bildmaterial: James Thew

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