
Streik ist von den Strafgerichten, wann immer ein deutscher Staatsanwalt Streik als Erpressung angeklagt hat, als Erpressung abgeurteilt worden (RGSt 21, 114). Obwohl seit RGSt 21, 114 die Strafandrohung für organisiertes Erpressen, das zu Zeiten von RGSt 21, 114 mit einer Mindeststrafe von 1 Monat Gefängnis oder Geldstrafe geahndet wurde, durch Einfügung eines Abs. 4 in § 253 StGB auf eine Mindeststrafe von 1 Jahr Freiheitsstrafe verschärft worden ist, wird dies Offizialdelikt von Deutschlands Staatsanwälten derzeit nicht verfolgt – sodaß strafrechtliche Judikatur hierzu derzeit nicht entsteht.
Allerdings wird das gesetzlich verbotene, nach § 253 Abs. 4 StGB zu ahndende und durch Gewerkschaften organisierte Erpressen von den Arbeitsgerichten seit BAGE 1, 291 „erlaubt“. Es ist freilich nicht der Job des Richters, Dispens von der Beachtung von Strafgesetzen zu erteilen. Recht konnte durch Richtersprüche, die Arbeitnehmern kollektive Erpressung gestatteten, nicht entstehen.
Gegen die Annahme, dies werde durch das GG gedeckt, hat BVerfGE 50, 290, 371 (Mitbestimmungsurteil) – in Übereinstimmung mit BAGE 1, 291 (!) - festgestellt, daß Art. 9 Abs. 3 GG ein Tarifvertrags- und Arbeitskampfsystem NICHT GEWÄHRLEISTE.

.. hierzulande auch muslimische (und andere) Religionsgemeinschaften diese Sonderrechte für sich beanspruchen - was sie aber vermutlich ohnehin schon längst praktizieren, Gesetze hin, Gesetze her. Die jüdischen Gemeinden genießen ja ohnehin schon diverse Sonderrechte. Und wer es noch immer nicht erkannt hat: Religionen/Konfessionen sind die(!) Spaltpilze einer Gesellschaft. Gerade Deutschland kann da auf eine unrühmliche Tradition - seit Luther- zurückblicken. Abenteuerlich, dass daraus offenkundig noch nichts gelernt worden ist. Es wird höchste Zeit, dass 'Religion' in Deutschland endlich aus dem öffentlichen Bereich verschwindet und schon gar keine Sonderrechte mehr genießt - und nur noch das ist, was ihrer Rolle entspricht: eine Privatangelegenheit !