Präsidentin des Juristinnenbundes

„Eine Frauenquote für Anwaltskanzleien“

Jutta Wagner

Jutta Wagner

06. Juni 2009 

Manche Mutter ruft schon aus dem Wochenbett Mandanten an, berichtet die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes, Jutta Wagner. Kanzleien reagierten aber nicht flexibel genug auf Mütter - und verschenkten Potential.

Frau Wagner, haben Rechtsanwältinnen es im Beruf schwerer als die Männer?

Die Anwältinnen stehen einerseits vor denselben Hürden wie Frauen in anderen Berufen, wenn es um Kinderbetreuung und Teilzeitarbeit geht. Aber der Anwaltsberuf birgt zwei besonders schwierige Konstellationen für Frauen: Einerseits sind da diejenigen mit geringem Einkommen, die keine teure und aufwendige Kinderbetreuung bezahlen können. Auf der anderen Seite stehen diejenigen, die erfolgreich in einer mittleren oder großen Kanzlei arbeiten und jenseits der üblichen Geschäftszeiten flexibel sein müssen. Internationale Klienten arbeiten schließlich nicht immer zu unseren Uhrzeiten.

Die Zahl weiblicher Jura-Absolventinnen steigt. Müssen die Kanzleien nicht sehr um Frauen werben?

Gender- und Diversity-Pläne würden großen Kanzleien mittelfristig sicher Wettbewerbsvorteile bringen. In vielen Köpfen spukt aber offenbar noch der Unsinn vom erfolgreichen männlichen Anwalt, der täglich 18 Stunden im Dienste seiner Mandanten ist. Frauen und gerade Mütter sind auch gezwungen, enorm effizient zu arbeiten. Und die Frage der Erreichbarkeit stellt sich heute doch nirgendwo mehr ernsthaft. Man kann längst von überall arbeiten, ob im Nebenzimmer ein Kind Hausaufgaben macht oder nicht.

Wie viele weibliche Partnerinnen gibt es in Kanzleien?

Es gibt keine repräsentativen Zahlen dazu, wie viele Frauen Partner werden. Aber es gibt die Faustregel, dass sie es in kleinen Kanzleien mit meinetwegen zehn Anwälten leichter haben. In Sozietäten mit mehr als 50 Berufsträgern dürfte ihre Zahl viel niedriger sein.

Wieso gibt es nur so wenige?

Ich denke, dass zunächst die Rechtsgebiete, mit denen man in großen Sozietäten antreten kann, sicher nicht die übliche Frauenwahl sind. Wenn Sie sich anschauen, was Frauen so machen, wofür die sich interessieren und worauf sie sich spezialisieren, dann ist das eben weniger das Wettbewerbsrecht, das Gesellschaftsrecht oder das Transaktionsgeschäft. Außerdem müssen Akademikerinnen, sofern sie Kinder haben wollen, meistens in einem Moment ihre Berufstätigkeit einschränken oder zeitweise aufgeben, wo üblicherweise richtig durchgestartet wird. Das ist irgendwann zwischen 30 und 40, wo man sich bewährt hat und gerade reif für die Partnerschaft in einer Kanzlei wäre.

Kehren Juristinnen schneller zurück in den Job als andere?

Als Anwältinnen mit Sicherheit. Ich kenne diverse Fälle, wo die Betreffenden noch von der Klinik aus wieder mit ihrem Büro und den Mandanten Kontakt aufgenommen haben. Mutterschutz und Erziehungsurlaub spielen vielfach nur eine untergeordnete Rolle.

Wie lief es bei Ihnen?

Ich habe keine Kinder, und so hat sich die Frage für mich nie gestellt. Sagen wir es mal so: Hätte es zu meiner Zeit wirklich ordentliche und bezahlbare Kinderbetreuungsmöglichkeiten gegeben, hätte ich das vielleicht doch anders entschieden. Ich würde heute sagen: Ich habe den Preis bezahlt. Anders formuliert: Dass ich persönlich keine Kinder habe, ist auch ein Teil des Preises, den ich für den beruflichen Erfolg damals zahlen musste.

Sehen Sie heute auf Seiten der Frauen einen Sinneswandel?

Ja, ich denke schon. Während ältere Kolleginnen, die zum Teil schon in den 1950er Jahren beruflich aktiv waren, auf Kinder verzichtet haben, hat sich über die Jahre ein Selbstbewusstsein der Frauen dahin gehend entwickelt, zu sagen: "Wir wollen versuchen, das irgendwie unter einen Hut zu kriegen." Lore Peschel-Gutzeit, meine Vorgängerin an der Spitze des Juristinnenbundes, hat als junge Richterin am Landgericht in Hamburg gegenüber ihrem Dienstherrn gerichtlich durchgesetzt, dass sie Teilzeit arbeiten durfte, um sich um ihre drei Kinder zu kümmern. Man darf ja nicht denken, dass das immer selbstverständlich war.

Was raten Sie jungen Jura-Absolventinnen, die Karriere und Kinder vereinbaren wollen?

Ich würde ihr auf jeden Fall dazu raten, Kinder zu haben und in der Partnerschaft von Anfang an klarzustellen, dass Nachwuchs ein Engagement beider Eltern erfordert. Mit Blick auf einen potentiellen Arbeitgeber sollte sie früh deutlich machen, dass sie nicht beabsichtigt, ganz und gar oder für drei Jahre aus dem Beruf auszusteigen, sondern ein differenziertes Modell zum Weiterarbeiten entwickelt hat.

Lassen sich die Kanzleien darauf ein?

Generell sehe ich eine große Bereitschaft der Arbeitgeber, hier flexibel zu sein. Das Potential dieser jungen Frauen ist einfach zu wertvoll, um es zu verschenken. Dann wird man immer bereit sein, sich differenzierte Modelle auszudenken, um dieses Potential zu behalten. Ich glaube, dass da derzeit vieles im Umbruch ist. Auch als Mutter kann man im Anwaltsberuf Karriere machen, man hat es nur schwerer.

Angenommen, eine gute Fee gewährte Ihnen drei Wünsche, mit Hilfe derer Sie die berufliche Situation von Frauen in juristischen Berufen verbessern können. Wie würden die aussehen?

Bitte schön: flächendeckende Ganztagsbetreuung für Kinder, eine verpflichtende Quote für Frauen in Institutionen, wo sie bislang miserabel unterrepräsentiert sind, und ich würde mir wünschen, dass Juristinnen für gleiche Arbeit das gleiche Geld bekommen wie ihre männlichen Kollegen.

Eine Frauenquote für alle Kanzleien?

Nennen Sie es Altersradikalismus, aber ich habe die Erfahrung gemacht, dass freiwillige Selbstverpflichtungen und Absichtserklärungen wenig fruchten. Über die Höhe der Quote und über Schwellenwerte kann man natürlich im Einzelnen reden, und die Kanzleien sollen natürlich die Chance haben, nachzuweisen, dass sich keine geeigneten Bewerberinnen fanden. Aber zumindest für Großkanzleien fordere ich definitiv eine Frauenquote, sonst wird das Management dort noch in ein paar Jahren erzählen, es gebe leider nicht genug qualifizierte Juristinnen.

Das Gespräch führte Martin Dommer.



Text: F.A.Z.
Bildmaterial: Kanzlei

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