FAZ.NET
Investor
Märkte
F.A.Z.-Archiv
Abo

FAZJOB.NET

FAZjob.NET Ingenieur-Channel

25. Juli 2008

Mein FAZjob.NET:
FAZJOB.NET
NEU FAZjob.NET - Tour




FAZjob.NET >Beruf und Chance >Arbeitsrecht >

   
 Beruf und Chance 
 
Arbeitswelt
Vergütung
Arbeitsrecht
Neue Köpfe
Personalprofi
Campus
Stellensuche
F.A.Z.-Community
 
   

F.A.Z.-Stellensuche

   (Hilfe)


Unternehmen des Monats


Jobs der Woche

Gleichbehandlungsgesetz

Die Kirche darf nicht diskriminieren

Von Corinna Budras



In "verkündungsfernen" Aufgabenbereichen dürfen Religionsgemeinschaften Bewerber nicht aus religiösen Gründen abweisen
06. Februar 2008 
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) macht auch vor Kirchentüren nicht halt. Zumindest in „verkündungsfernen“ Aufgabenbereichen dürfen Religionsgemeinschaften Bewerber nicht aus religiösen Gründen abweisen. Das hat das Arbeitsgericht Hamburg in einem nun bekanntgewordenen Urteil entschieden und damit einer deutschen Frau türkischer Herkunft recht gegeben (Az.: 20 Ca 105/07).

Das Diakonische Werk Hamburg, das der Nordelbischen Evangelisch-lutherischen Kirche angehört, muss ihr eine Entschädigung von drei Monatsgehältern zahlen, wenn das Landesarbeitsgericht Hamburg nicht noch anders entscheidet. Das AGG sieht diese Höchstgrenze in Fällen von Diskriminierungen im Bewerbungsverfahren vor.

Eintritt in die Kirche abgelehnt

Die Klägerin hatte sich auf eine Stelle als Sozialpädagogin in dem Projekt „Integrationslotse Hamburg“ beworben, die aus Mitteln des Bundes und der Europäischen Union finanziert wird. Bewerber sollten nach neutralen Kriterien eingestellt werden. Das Projekt dient als Schulungsangebot im Bereich der beruflichen Integration erwachsener Migranten.

Auf Rückfrage des Arbeitgebers bezeichnete sie sich als gebürtige Muslima, die jedoch keine Religion praktiziere. Einen Eintritt in die Kirche lehnte sie ab, weil die Stelle keinen religiösen Bezug aufweise.

Kirchenklausel: Arbeitgeber dürfen nach Religion beurteilt werden

Das verfassungsrechtlich garantierte kirchliche Selbstbestimmungsrecht berechtige den kirchlichen Arbeitgeber nicht, die Einstellung für jede Tätigkeit von der Kirchenzugehörigkeit abhängig zu machen, meinte das Arbeitsgericht. Dabei sieht das AGG in Paragraph 9 ausdrücklich eine Ausnahme für Religionsgemeinschaften vor.

Danach dürfen sie Bewerber oder Mitarbeiter aus Gründen der Religion oder der Weltanschauung benachteiligen, wenn das Selbstverständnis der Kirche diese berufliche Anforderung rechtfertigt. Auf diese „Kirchenklausel“ hatte sich auch der Landesverband berufen.

Erfolgreich vor Diskriminierung geschützt

Dieses Argument ließen die Hamburger Richter jedoch nicht gelten. Für ihre Entscheidung orientierten sie sich an den europäischen Richtlinien, die die Grundlage für das Gesetz bilden. „Bei richtlinienkonformer Auslegung ist das Selbstverständnis einer Religionsgemeinschaft kein absoluter und abschließender Maßstab für eine unterschiedliche Behandlung“, betonte das Gericht.

Vielmehr dürfe für die konkrete Tätigkeit das Selbstverständnis der Kirche nur im „verkündungsnahen“ Bereich eine Rolle spielen. Im Fall der Tätigkeit als „Integrationslotse“ beträfen die öffentlichen Auftritte bei Behörden oder Verbänden jedoch nicht den religiösen Hintergrund des Arbeitgebers. Das Urteil traf auf Zustimmung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB): Es zeige, dass das AGG effektiv vor Diskriminierung schützen könne.

Text: F.A.Z.
Bildmaterial: AP
 
 
Lesermeinungen zum Beitrag [11]
Totalitär-ideologische, gleichheitsorientierte Rechtsprechung 08.02.2008, 19:35
Diskriminieren ist ein Wesenmerkmal aller monotheistischen Religionen 07.02.2008, 14:41
discrimino (lat.)= unterscheiden 07.02.2008, 11:50
 
   
 Zum Thema 
 
Wo das Streikrecht nicht heilig ist
Eine katholische Karriere
FAZ.NET-Spezial: Gesetz zur Gleichbehandlung in Kraft
 
   
   
 Artikel-Service 
 
Seite drucken
Versenden
Lesezeichen
Vorherige Seite
 
   
   
 Neue Köpfe 
   
 
Steinwärder wird Stratege der Messe Hamburg  
 
   
     
  FAZ JOB-Blog  
 
Es betrifft uns alle: HRiPhone
 
 
 
 
 
The Power of Storytelling: Arbeitslos - Vier Weisen dieselbe Geschichte zu erzählen  
 
 
 
 
 
Dicke Luft im Büro: Was tun gegen strengen Geruch?  
 
     
 
 




Impressum  |  Datenschutzerklärung  |  Nutzungsbedingungen  |  Preise  |  Über uns  |  RSS

Alle freien Jobs und Stellen  |  Stellenangebote nach Firmen und Unternehmen  |  Vorteile auf einen Blick  |  FAZjob.NET - Tour