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Personalverantwortung als Strafbarkeitsrisiko Fremdes Arbeitsstrafrecht Von Melanie Amann
Arbeitsrecht - das ist ein hinlänglich bekanntes Rechtsgebiet. Strafrecht? Auch ein alter Hut. Aber was bitte ist "Arbeitsstrafrecht"? Der Untertitel des gleichnamigen Handbuchs von Alexander Ignor und Stephan Rixen stellt klar, worum es geht: um "Personalverantwortung als Strafbarkeitsrisiko". Arbeitsstrafrecht hat also nichts zu tun mit geklauten Bleistiften oder gefälschten Rechnungen, denn stehlen, betrügen oder Urkunden fälschen kann man im Büro wie an jedem anderen Ort. In dem Handbuch, das nun in zweiter Auflage erschienen ist, liefern die Autoren vielmehr eine systematische Darstellung der Vorschriften, mit denen der Gesetzgeber ein sozial geordnetes Arbeitsleben sanktionieren will: Normen gegen illegale Arbeitnehmerüberlassung, gegen das Hinterziehen von Sozialversicherungsbeiträgen, gegen Lohnwucher oder zu lange Arbeitszeiten. Man kann sich streiten, ob das Etikett "Strafrecht" für all diese Bereiche angebracht ist, denn nicht alle Verstöße sind kriminelles Unrecht und nicht alle Sanktionen strafrechtlicher Natur. Dem Begriff haftet insofern eine leicht übertriebene Dramatik an. Die Autoren plädieren aber für eine "lebensnahe, wirtschaftliche" Betrachtungsweise dieser Materie: Bußgelder, Beitragsnachzahlungen und der Ausschluss von öffentlichen Aufträgen könnten Arbeitgeber ebenso hart treffen wie strafrechtliche Sanktionen, argumentieren sie. Einen klangvollen Namen gegeben Die Leistung von Ignor und Rixen besteht aber nicht nur darin, dem Arbeitsstrafrecht einen klangvollen Namen gegeben zu haben, der in der Fachwelt seit der ersten Auflage auch eine hohe Akzeptanz erfahren hat. Wie der Wirtschaftsstrafrechtler Hans Achenbach festgestellt hat, haben die Herausgeber das Handbuchs auch die "Pionierleistung" erbracht, den Rechtsanwendern erstmals eine vertiefte und systematische Darstellung dieser Materie an die Hand zu geben. Denn wie Achenbach es ausdrückt, pflegt die Wissenschaft ein "erstaunliches Desinteresse" an dieser Materie. Dabei ist der Beratungsbedarf der Arbeitgeber nicht zu unterschätzen. Das Arbeitsstrafrecht zeichnet sich aus durch eine enorme Zersplitterung und schwer überschaubare Verweisungsketten von einer Vorschrift zur nächsten. Es ist das Verdienst der Herausgeber Ignor und Rixen, dass sich Rechtsanwender die straf- und bußgeldrechtlichen Aspekte des Arbeits- und Sozialrechts jetzt nicht mehr aus Einzeldarstellungen zusammenklauben müssen. Checklisten, Tabellen und Prüfungsschemata Der Stil des Handbuchs ist denn auch stark nutzwertig geprägt: Die zehn Autoren, größtenteils Richter und Rechtsanwälte, bedienen sich einer klaren, direkten Sprache und nutzen für die Erläuterung der Vorschriften Checklisten, Tabellen und Prüfungsschemata. Sie beschreiben die Entscheidungspraxis verschiedener Ordnungsbehörden, die oft von fiskalischen Interessen geleitet ist, und weisen auf typische Fehler in Bußgeldbescheiden hin. Nicht selten wird der Ton der Darstellung auch politisch. Den Autoren ist anzumerken, dass der Umgang mit Arbeitsstrafrecht "Beharrlichkeit und eine hohe Frustrationstoleranz" erfordert, wie es im einleitenden Kapitel heißt. So schreibt Harald Paetzold in seinem Kapitel über illegale Arbeitnehmerüberlassung, die herkömmliche Literatur zur Arbeitnehmerüberlassung sei mit Vorsicht zu genießen. Denn sie sei oft von einem "gewerkschaftsnahen Vorverständnis" geprägt oder "aus der Perspektive der Sozial- und Arbeitsverwaltung" verfasst. Wie seine Koautoren bemüht er sich, den Rechtsberatern von Arbeitgebern Argumentationsspielräume jenseits dieser herrschenden Meinung aufzuzeigen. Für Rechtsanwälte und Strafverteidiger, die sich auf dieses Fachgebiet spezialisiert haben, ist dieses Handbuch ein wichtiges und hilfreiches Instrument, um in der Flut der Vorschriften den Boden unter den Füßen zu behalten. Text: F.A.Z., 10.03.2008, Nr. 59 / Seite 12Bildmaterial: fotolia.com |
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