Karrieresprung

Weihnachtsgeld: Zuckerl für (fast) alle

Von Birgit Obermeier

Karrieresprung - wöchentlich bei FAZ.NET

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06. Dezember 2002 Alle Jahre wieder ist Dezember doch der schönste Monat - schließlich erhalten die Mitarbeiter zusätzlich zum Gehalt ein geldwertes Zuckerl fürs Weihnachtsfest. Das gilt nach Angaben des Instituts der Deutschen Wirtschaft Köln jedenfalls für 98 Prozent der Arbeitnehmer in Westdeutschland und 90 Prozent im Osten.

Einen grundlegenden Anspruch auf Weihnachtsgeld oder ein 13. Monatsgehalt gibt es allerdings nicht. Voraussetzung für eine so genannte Jahressonderzahlung ist eine entsprechende Vereinbarung im Arbeitsvertrag, auf betrieblicher Ebene oder in dem auf das Arbeitsverhältnis anzuwendenden Tarifvertrag. Aber auch aus der Gewohnheit kann ein Recht entstehen. Hat der Arbeitgeber drei Jahre in Folge Weihnachtsgeld bezahlt und nicht ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich um eine freiwillige Leistung handelt, haben die Mitarbeiter auch künftig einen Anspruch darauf. Es ist eine so genannte „betriebliche Übung“ entstanden.

Gleicher Anteil für alle

Zahlt ein tariflich nicht gebundener Arbeitgeber freiwillig Weihnachtsgeld, kann er dessen Höhe für jeden Mitarbeiter individuell bestimmen - etwa an Hand von Leistungskriterien. Bei betrieblich oder tarifrechtlichen Vereinbarungen ist dies nicht zulässig. Gleicher Anteil für alle, heißt es dort, unabhängig davon, ob der Einzelne in den Augen des Chefs die Prämie verdient hat. Mit dem Weihnachtsgeld werde schließlich nicht die Leistung oder das Verhalten des Mitarbeiters, sondern dessen Firmentreue belohnt, verfügte das Arbeitsgericht Frankfurt. Das schließt auch Teilzeitkräfte sowie Mitarbeiter ein, die sich gerade im Erziehungsurlaub befinden.

Verweigert werden kann das Weihnachtsgeld tariflich gebundenen Arbeitnehmern nur, wenn sie den überwiegenden Teil des Jahres gefehlt haben. Allerdings kann es der Arbeitgeber unter Vorbehalt ausbezahlen und zurückfordern, wenn der Mitarbeiter kündigt und bis zum 31. März des Folgejahres das Unternehmen verlässt. Denn, so eine Gerichtsentscheidung: Die weihnachtliche Treuprämie bezieht sich nicht nur auf die bisherige, sondern auch die künftige Bindung an das Unternehmen. Damit haben auch jene Mitarbeiter das Nachsehen, denen im vierten Quartal - ob betriebsbedingt oder nicht - gekündigt wurde. Sie verlieren neben dem Job auch das Weihnachtsgeld.

Branchenspezifische Unterschiede

Die Höhe der tariflich festgelegten Weihnachtszulage schwankt je nach Branche und auch zwischen West- und Ostdeutschland (siehe Fußnote). So erhalten Mitarbeiter in Banken oder in der Süßwarenindustrie bundesweit ein volles Monatsgehalt. Beschäftigte im Öffentlichen Dienst bekommen im Westen eine Zulage von 86 Prozent, im Osten dagegen nur 64 Prozent. Wer in den neuen Ländern im krisengeschüttelten Bauhauptgewerbe tätig ist, muss sich damit begnügen, überhaupt noch einen Job zu haben. Das Weihnachtsgeld fällt dieses Jahr komplett aus. Die Kollegen im Westen erhalten tariflich etwas mehr als einen halben Monatslohn für ihre Weihnachtseinkäufe.

Freilich darf ein Unternehmen seiner Belegschaft zum Fest auch mehr spendieren als im Tarifvertrag vorgesehen. Die Mitarbeiter des Berliner Pharmakonzerns Schering erhalten in diesem Jahr statt der tariflichen 95 Prozent ein volles 13. Monatsgehalt plus eine Zusatzzahlung von 71 Euro. Noch üppiger fällt der weihnachtliche Geldsegen bei BMW aus. Nach Auskunft einer Sprecherin beträgt er je nach Betriebszugehörigkeit bis zu 120 Prozent des Monatslohns - tariflich vorgesehen sind bis zu 55 Prozent. Obendrauf gibt's für die Belegschaft des hartnäckig florierenden Automobilbauers ein Erfolgsbeteiligung in Höhe von 138 Prozent des Monatseinkommens.

Freiwillige Zuckerl dürfen gekürzt werden

Den übertariflichen Teil der Weihnachtsgratifikation dürfen Unternehmen allerdings kürzen oder streichen, wenn sich die Umsätze nicht wunschgemäß entwickelt haben. So etwa bei Kaufhof. Für die rund 30.000 Mitarbeiter des Kölner Einzelhandelkonzerns betrug das Weihnachtsgeld 2001 noch 105 Prozent ihres Monatslohns. In diesem Jahr gibt's nur 75 Prozent - was allerdings immer noch deutlich über Tarif ist.

Das Institut der deutschen Wirtschaft plädiert dafür, auch den tariflich fixierten Teil des Weihnachtsgeldes an den Unternehmenserfolg zu koppeln. Das mache die Arbeitskosten flexibler und die Jobs in Krisenzeiten sicherer. Einige Branchen haben ihre Tarifverträge bereits mit entsprechenden Regelungen versehen. So können Firmen der Textil- und Bekleidungsbranche das Weihnachtsgeld in wirtschaftlich mauen Zeiten senken. Im Gegenzug wird den Angestellten der Arbeitsplatz für die Laufzeit des Tarifvertrags garantiert.


In den Tarifverträgen der einzelnen Wirtschaftszweige ist festgelegt, wie viel Prozent des Monatseinkommens tariflich gebundene Mitarbeiter als Weihnachtsgeld erhalten.



Text: @ober

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