
Denn die in 2002 bis 2005 Gesetzesänderungen mit anschliessenden Verschärfungen bis 2008, die ab 2009 wirken, hebeln da vieles aus.
Wer mit Abfindung ausscheidet, bekommt beim ALG I 3 Monate Sperre, die die Bezugszeit verkürzt und weiterhin kann ein Teil der Abfindung angerechnet werden. Die Steuer schlägt bei der Abfindung auch deftig zu.
Spätestens nach insgesamt 18 Monaten schnappt dann die Hartz IV Falle zu. Wer dann noch zu viel Vermögen über den Freibeträgen hat und/oder die falsche Altersvorsorge/Lebensversicherung hat, darf erst mal dieses aufbrauchen. In dieser Zeit darf man sich dann selbst krankenversichern!. So verrauchen auch hohe Abfindungen äusserst schnell und selbst das eigene Häuschen oder die Eigentumswohnung kommt in Gefahr, weil man es später zu Hartz IV Bedingungen nicht mehr halten kann (und den Lebensstandard eh nicht mehr).
Da sollte sich jeder genau überlegen und real durchrechnen, was er von einer Abfindung tatsächlich mit Sicht auf mindestens 2 bis 5 Jahre wirklich hat. Wer später auf Hartz IV angewiesen ist, muss gute Gründe für die Nutzung einer Abfindung haben, wie z.B. den Kauf einer Wohnung etc. - ansonsten ist das Geld verdammt schnell weg.