Trotz Kurzarbeit

Arbeitsgerichte ertrinken in Klageflut

Trotz Kurzarbeit ist die Zahl der Kündigungsschutzverfahren stark gestiegen

Trotz Kurzarbeit ist die Zahl der Kündigungsschutzverfahren stark gestiegen

09. Juni 2009 Auch die Arbeitsgerichte bekommen die Folgen der Wirtschaftskrise zu spüren: Die Zahl der Kündigungsschutzverfahren ist seit Ende 2008 in vielen Bundesländern stark gestiegen, im Vergleich zum Vorjahreszeitraum zählten die Richter bisweilen doppelt so viele Klagen. Die Versuche vieler Arbeitgeber, Kündigungen mit dem Mittel der Kurzarbeit zu vermeiden, machen sich nicht überall bemerkbar.

„Die Verfahrenszahl in der ersten Instanz hat sich dramatisch nach oben entwickelt“, sagt Ulrich Hensinger, Sprecher des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg in Stuttgart. „Seit März beobachten wir eine richtige Klagewelle, bei allen Arbeitsgerichten bis auf Pforzheim.“ Sogar der Spitzenwert von gut 68 500 Verfahren 2003 sei überschritten worden. „Wir fürchten, dass wir ab Herbst völlig unter Wasser sind“, sagt Hensinger. Denn noch hätten große Arbeitgeber wie Bosch, Porsche oder Daimler wegen ihrer Beschäftigungspakte und dank der Kurzarbeit keine betriebsbedingten Kündigungen ausgesprochen. „Der jetzige Zuwachs geht vor allem auf mittelständische Betriebe und Autozulieferer zurück“, sagt Hensinger.

Geradezu überrollt

Auch die Gerichte Nordrhein-Westfalens werden geradezu überrollt. Im ganzen Land stieg die Zahl der Kündigungsklagen in den ersten Monaten des Jahres im Vorjahresvergleich um 40 Prozent, hat das Landesarbeitsgericht Hamm ermittelt. Das Arbeitsgericht Iserlohn zählte rund 60 Prozent mehr Kündigungsklagen als im Vorjahreszeitraum. „Wir sind, auf Deutsch gesagt, am Absaufen“, sagte auch der stellvertretende Direktor des Arbeitsgerichts Hagen, Michael Seidel, der Agentur dpa, die Arbeitsgerichte mehrerer Bundesländer zu ihrer Belastung befragt hat.

Die Klageflut verzögere vielerorts die Verfahren, sagte Michael Seidel: „Dass ein Gütetermin binnen zwei Wochen nach Klageeingang stattfinden soll, steht zwar im Gesetz, ist schon lange graue Theorie.“ Nordrhein-Westfalens Landesregierung will nun „personelle Maßnahmen“ prüfen, um die Gerichte zu entlasten.

„Überraschend schnell bei den Gerichten angekommen“

Repräsentative Zahlen für alle Bundesländer zu erhalten ist schwierig. Ein Anhaltspunkt ist die Statistik der Rechtsschutz GmbH des Deutschen Gewerkschaftsbundes, die Prozessvertretung für Gewerkschaftsmitglieder anbietet. „Der Konjunktureinbruch ist überraschend schnell bei den Gerichten angekommen“, meldete die DGB Rechtsschutz im Februar dieses Jahres. Im ersten Quartal 2009 habe man 66 Prozent mehr Klagen gegen betriebsbedingte Kündigungen für Gewerkschaftsmitglieder erhoben als im Vorjahreszeitraum; insgesamt zählten die DGB-Juristen 5500 Fälle. Am höchsten sei der Zuwachs in Hessen und dem Saarland, wo sich die Zahl der vom DGB unterstützten Klagen fast verdoppelt habe. Auf Platz 2 landete Baden-Württemberg mit 82 Prozent Zuwachs. Allein in Berlin unterstützte die DGB Rechtsschutz seit Jahresbeginn 70 Prozent mehr Kündigungsklagen als im Vorjahr. Das Arbeitsgericht Berlin meldete insgesamt 17 Prozent mehr Verfahren als Anfang 2008.

In Flächenländern fallen die Zuwächse bei den verschiedenen Arbeitsgerichten naturgemäß sehr unterschiedlich aus, je nachdem, welche Wirtschaftszweige sich im jeweiligen Gebiet angesiedelt haben. Das zeigt sich etwa bei den Zahlen für Rheinland-Pfalz: In Mainz zählten die Richter 25 Prozent mehr Fälle, in Kaiserslautern nur „ein leichtes Plus“, in Ludwigshafen wiederum 45 Prozent mehr Kündigungsschutzklagen. Auch in Brandenburg variiert der Zuwachs von 5,6 Prozent in Frankfurt/Oder bis gut 30 Prozent in Neuruppin. Auch Niedersachsen erwartet für 2009 einen Anstieg der gewohnten Verfahrenszahl von 36.000 auf 45.000.

In der dpa-Umfrage zeigten sich allein Thüringen und Sachsen-Anhalt von der Klageflut verschont. Einhellig melden die Gerichtssprecher aber, dass die klagenden Arbeitnehmer sich inzwischen seltener mit einer Abfindung zufriedengäben. Viel öfter als früher wollten sie auf dem Gerichtsweg zurückkehren in ihren Job.

Text: ama./F.A.Z.
Bildmaterial: dpa

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