Von Hendrik Wieduwilt
21. Juni 2009 Vielen potentiellen Mandanten graut es vor dem Gang zum Anwalt. Wenn sie vor dem Juristen sitzen und ihm etwa vom Ärger mit dem Arbeitgeber berichten, wiegt der Advokat den Kopf und empfiehlt den Gang vor Gericht - und schon können nach geltendem Recht bis zu 190 Euro fällig werden, denn so viel darf eine Erstberatung kosten. Wer seine Frage stattdessen durch eine Online-Rechtsberatung prüfen lässt, zahlt häufig nur kleine zweistellige Beträge.
Zahlreiche Portale konkurrieren inzwischen auf dem Markt. Als Ergänzung zum persönlichen Beratungsgespräch kann eine Online-Beratung durchaus Vorteile haben, sagt Peggy Fiebig von der Bundesrechtsanwaltskammer. Rechtsuchende ersparen sich nicht nur den Gang in die Kanzlei, sie bekommen auch schneller eine Antwort auf ihr Rechtsproblem. Recht 24-7.de etwa wirbt mit einem Service rund um die Uhr zum Festpreis von 49 Euro für eine Erstberatung.
Ausführlich und gar nicht schlecht
Auf Angeboten wie www.frag-einen-anwalt.de, www.answer24.de oder www.fragen.rechtsanwalt.com geben Ratsuchende nicht nur die Fragen an, sondern auch den Preis, den sie dafür bereit sind zu zahlen. Wenn ein angemeldeter Advokat gewillt ist, tippt er eine Antwort. Im Pool der verfügbaren Juristen findet sich schnell jemand - oft auch dann, wenn ein Kollege den Fragesteller noch mit einer nassforschen Mitteilung zurückweist, weil der Einsatz zu niedrig gewesen sei. Es antworten eher jüngere Kanzleien, die sich noch ihre Nische suchen, berichtet Conny Leuschner vom Anwaltsverzeichnis Foris. Meistens antwortet jemand innerhalb von wenigen Stunden, sagt sie.
Beobachter sehen in der Online-Rechtsberatung auch eine Kannibalisierung der Branche. Die Antworten zu Tiefstpreisen seien oft ausführlich und gar nicht schlecht, wie ein Anwalt formuliert, dem die Gehaltsaussichten dort allerdings zu niedrig sind. Er berichtet von Kollegen, die schon bis zu 800 Beiträgen in Rechtsportalen verfasst haben. Für viele sei diese Tätigkeit aber nur das geringere von zwei Übeln: Statt einer Stunde Taxi zu fahren, schreiben sie lieber Texte für eine Online-Beratung.
Bewertung möglich
Lukrativ scheint das Geschäft zunächst nicht zu sein: Ein Anwalt aus Kiel brauchte für knapp 200 Wörter zum Thema Existenzgründung von Hartz-IV-Empfängern angeblich rund 10 Minuten - dafür erhielt er 20 Euro. Damit kann man keinen vernünftigen Umsatz machen, räumt er auf Nachfrage ein. Für ihn zählt das Marketing: Einerseits kann er sich auf der Website mit einem Profil darstellen, andererseits durch Beantwortung von Fragen direkt Mandate akquirieren. Dafür zahlt er 199 Euro im Jahr an das Portal frag-einen-anwalt.de.
Manche Angebote lassen die Nutzer die Antworten bewerten, etwa als (wenig) hilfreich oder mit einer Anzahl von Sternen. Wer einen Anwalt sucht, kann sich die Robenträger dann nach absteigender Bewertung auflisten lassen. Einem Sprecher von frag-einen-anwalt.de zufolge werden beanstandete Bewertungen gegebenenfalls juristisch überprüft - und notfalls auch gelöscht. Indes verlangen nicht alle Angebote einen Nachweis, dass die vermeintlichen Advokaten auch wirklich zugelassen sind. Rechtsrat-jetzt.de etwa prüft nur bei der Anmeldung eines Rechtsanwalts, ob der Name überhaupt in einer Rechtsanwaltskammer gelistet ist.
Arbeitsrecht dominiert
Verbrauchernahe Themen dominieren in den Online-Portalen, etwa das Miet- und Arbeitsrecht. Doch auch ein wenig Kapitalmarktrecht kommt zur Sprache: Zum Einsatz von 30 Euro fragt eine Nutzerin aus dem schleswig-holsteinischen Kreis Segeberg, ob sie sich vom Vertrag mit ihrer Bank lösen könne. Die Haus-Finanzierung mit einer Lebensversicherung schien ihr aus dem Ruder zu laufen. Ein junger Anwalt aus dem hessischen Langen antwortete: Ja, kündigen könne man, aber gerade die ersten Beiträge einer Lebensversicherung flössen in die Abschlusskosten. Nach knapp 2500 Zeichen rät er dringend, diesen Fall von einem spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. Neutral verweist er auf die Website der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen Anwaltsverein. Dann erlaubt er sich doch noch einen parteiischen Rat: Sein Kanzlei-Kollege sei ebendort Mitglied und habe einen entsprechenden Fachanwaltslehrgang besucht.
In der Regel ist eine vertiefte Beratung online nur schwer möglich, warnt Fiebig. Es gebe aber Standardfälle, die relativ einfach zu beantworten sind. Wenn der eigene Fall eine Nuance vom Standard abweicht, könne die Beratung aber schiefgehen. In einer Untersuchung von acht Portalen fand die Zeitschrift Finanztest im vergangenen Jahr heraus, dass drei Anbieter sogar eine falsche Antwort gaben. Dann muss man im zweiten Anlauf doch noch den Gang in die Kanzlei antreten.
Text: F.A.Z.
Bildmaterial: Frag-einen-Anwalt.de