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| Job und Familie? |
24. April 2008
Mitarbeiter, die sich von ihrem Arbeitgeber diskriminiert fühlen, werden künftig einfacher Schadensersatzklagen vor Gericht durchsetzen können. Das ist die Konsequenz eines Grundsatzurteils des Bundesarbeitsgerichts in dem Fall einer Marketingmanagerin, die bei einer Beförderung nicht berücksichtigt wurde.
Die 35 Jahre alte Barbara Steinhagen war zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Beförderung beim Musikkonzern Sony BMG schwanger und vermutet, deshalb nicht berücksichtigt worden zu sein. Zwar reiche die Schwangerschaft allein nicht aus, um eine geschlechtsspezifische Benachteiligung glaubhaft zu machen, betonten die Erfurter Richter. Es müssten noch weitere Tatsachen vorgetragen werden. Daran seien jedoch keine strengen Anforderungen zu stellen (Az.: 8 AZR 257/07).
Deutliche Marschrichtung
Die Bundesrichter hoben damit am Donnerstag ein anderslautendes Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin auf und verwiesen den Fall zurück. In Berlin müssen die Richter nun noch einmal darüber entscheiden, ob Barbara Steinhagen nicht doch Anspruch auf Schadensersatz in Höhe von drei Monatsgehältern hat.
Der Achte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat den Landesarbeitsrichtern dabei ungewöhnlich deutlich die "Marschrichtung" vorgegeben: Der Senat nehme an, dass die Klägerin genügend Tatsachen vorgetragen habe, die ihre geschlechterspezifische Benachteiligung vermuten lassen können, schrieben die Richter. So sei Sony BMG die Schwangerschaft bekannt gewesen. Außerdem müssten die Arbeitsrichter die Behauptung von Steinhagen berücksichtigen, dass sie die Vertreterin ihres Chefs gewesen sei und ihr seine Nachfolge in Aussicht gestellt worden sei. Die Klägerin ist nach eigenen Angaben zudem damit getröstet worden, dass sie sich auf ihr Kind freuen solle.
Das Urteil erging noch zu der alten Rechtslage, nach der die Benachteiligung von Frauen auch schon im Bürgerlichen Gesetzbuch verboten war. Steinhagens Rechtsanwalt, Bernhard Steinkühler, zeigte sich jedoch zuversichtlich, dass dies auch für das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz gelte, das seit August 2006 auch zahlreiche andere Diskriminierungen verbietet.