Karrieresprung

Was tun mit den Lücken?

Von Birgit Obermeier

Karrieresprung - Serie bei FAZ.NET

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10. August 2003 Top-Ausbildung, Berufs- und Auslandserfahrung, möglichst mit Projekt- oder Führungsverantwortung, fließende Kenntnisse in diversen Fremdsprachen, die üblichen Softskills ohnehin vorausgesetzt. Und das alles bitte auf schnurgeradem, erkennbar zielgerichtetem Weg. Wer sich heute auf die raren Stellen bewirbt, muß etwas bieten können. Quereinsteiger haben es schwer, meint Andreas Kiefer, Vorsitzender der Geschäftsführung der Personalberatung ADP. „Vermutlich würde ich mich derzeit selbst nicht einstellen“, gesteht der einstige Sport- und Medizinstudent.

Weil aber nun mal nicht jeder einen absolut glatten Lebenslauf vorweisen kann, wird dieser bisweilen etwas geschönt - um überhaupt eine Chance auf ein Vorstellungsgespräch zu haben. Und dort vielleicht durch Persönlichkeit zu überzeugen. „Als Berater ist man zunehmend aufgefordert, die Schlüssigkeit der Angaben nachzuprüfen“, sagt Hans-Christian von Stosch, geschäftsführender Gesellschafter der Personalberatung Dr. Heimeier & Partner.

Wie war's auf der Weltreise?

Etwa, ob das fachliche Know-how in der angegebenen Tiefe angesichts des bisherigen Werdegangs tatsächlich vorhanden sein kann. Gleiches gilt für Sprachkenntnisse. „Gibt jemand verhandlungssicheres Englisch vor, ohne im Ausland studiert oder in einem internationalen Unternehmen gearbeitet zu haben, macht das stutzig“, sagt Kiefer. Wachsam sind die Personalberater auch bei beruflichen Stationen, die nicht mit einem Zeugnis belegt sind. Oder aber nur grob durch Jahreszahlen begrenzt sind. Damit läßt sich schnell eine mehrmonatige Lücke im Lebenslauf kaschieren. Interessiert zeigt sich von Stosch auch bei Weltreisen. „Ich lasse mir dann immer genau erzählen, wo die Leute waren und was sie erlebt haben.“

Was also tun mit den offenbar so häßlichen Lücken? Von Stosch empfiehlt, aktiv darauf hinzuweisen und sie zu erklären. Allerdings, schränkt er ein: „Wir mssen strenge Maßstäbe anlegen, das erwarten unsere Kunden.“ Zur Offenheit rät er in jedem Fall in der Frage, warum jemand seinen letzten Arbeitgeber verlassen hat. Gerade bei den Gründen und Modalitäten - ob jemand etwa bereits freigestellt ist - werde häufig geschummelt. „Wenn der Bewerber offen sagt, daß er Schwierigkeiten mit dem Vorgesetzten hatte und deshalb gegangen ist, dann entsteht von Anfang an ein gewisses Vertrauensverhältnis“, sagt von Stosch. Außerdem kann ein Schwindel schnell auffliegen - wenn der Berater fragt, ob er Referenzen einholen darf.

Selbstgebasteltes Zeugnis

Mancher Bewerber geht gar mit dreisten Lügen an den Start. Von Stosch erzählt von einem Kandidaten, der ihm seine Firmen-Visitenkarte gab, mit dem Hinweis, „nur im Notfall“ dort anzurufen. Der Berater tat es - und erfuhr, daß der Mann dort bereits drei Jahre zuvor gekündigt worden war. Manfred Lotze, Geschäftsführer der Kölner Detektei Kocks, hatte schon so manches „Zeugnis“ unter der Lupe, das offensichtlich selbst geschrieben war. Erkennen lasse sich dies an dem - aus dem Internet kopierten - Firmenlogo. „Da genügt eine leichte Schräge“, sagt Lotze. Einige hundert Bewerbungen prüft der Detektiv pro Jahr im Auftrag von Firmen. Vor ein paar Jahren, als die Jobmaschine rund lief, waren es noch deutlich mehr.

Lotze richtet seinen Blick auf den logischen Aufbau und „optische Signale“ der Unterlagen. So es der Auftraggeber wünscht, geht der Detektiv anschließend „an die Person heran“. Und prüft dabei etwa, ob diese vorbestraft ist, angeblich insolvente Ex-Arbeitgeber existiert haben oder das hervorragende Zeugnis den Eindruck der ehemaligen Kollegen widerspiegelt. Die Geliebte oder das Punktekonto in Flensburg bleiben dabei außen vor, dem hiesigen Datenschutz sei Dank.

Lügen mit fatalen Folgen

Das Arbeitsrecht wiederum untersagt es dem Arbeitgeber, beim Vorstellungsgespräch zu persönlich zu werden. Bei unzulässigen Fragen - etwa nach einer Schwangerschaft - darf die Bewerberin durchaus flunkern. Fatal kann eine Lüge in der Bewerbung oder im Gespräch allerdings werden, wenn sie relevante Kriterien - etwa den beruflichen Werdegang oder die Höhe des letzten Gehalts - betrifft. Wer dahingehend falsche Angaben macht, den kann der Arbeitgeber ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist vor die Tür setzen, wenn er davon erfährt - und wenn es Jahre später ist.

Wer nicht alle geforderten Qualifikationen aufweisen kann, sollte dies auch nicht krampfhaft versuchen, rät Personalberater Kiefer. Besser: „Jene Kenntnisse herausstellen, die sich mit dem Lebenslauf belegen lassen und die übrigen lieber gar nicht, als nur mit viel Blabala thematisieren.“ Wer nicht viel zu bieten hat, müsse seine Erwartungen an den Job in diesen Zeiten eben nach unten schrauben. Entscheidend sei, überhaupt einen Einstieg zu schaffen. „Im Joballtag setzt sich Qualität und Einsatzwillen dann schon durch“, glaubt Kiefer.

Text: @ober

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