|
![]() |
Die Freiheit der Betriebsräte Von Henning Zander
Was ist eine Freistellung? Es gibt zwei Arten von Freistellungen: die dauerhafte (§ 38 BetrVG) und die zeitweise beziehungsweise die Ad-hoc-Freistellung (§ 37 Absatz 2 BetrVG). Im ersten Fall ist der Arbeitnehmer während seiner gesamten Amtszeit von seiner vertraglichen Leistungspflicht befreit. Im zweiten Fall arbeitet er normal weiter, kann aber seine Tätigkeit immer wieder ruhen lassen, um die notwendigen Betriebsratsaufgaben zu erfüllen, zum Beispiel für die Mitarbeiter-Sprechstunde. Wann müssen Betriebsräte von der Arbeit freigestellt werden? In § 38 Betriebsverfassungsgesetz wird je nach Betriebsgröße eine pauschale Zahl dauerhaft freigestellter Betriebsräte vorgeschrieben: In Betrieben mit 200 bis 500 Mitarbeitern muss ein Mitglied dauerhaft freigestellt werden, bei mehr als 500 Mitarbeitern zwei, bei mehr als 900 drei und so weiter. Für die gelegentliche Freistellung ist keine Genehmigung des Arbeitgebers erforderlich. Der Arbeitnehmer muss ihn nur über Abwesenheiten informieren. Er entscheidet im Einzelfall und nach eigenem Ermessen, ob es erforderlich ist, dass er seine Pflichten aus dem Arbeitsvertrag ruhen lässt. Nach der Rechtsprechung haben die erforderlichen Aufgaben der Betriebsräte grundsätzlich Vorrang vor ihrer regulären Arbeit."Sie müssen aber die betrieblichen Interessen berücksichtigen", sagt Volker Stück, Rechtsanwalt aus Stuttgart. Wenn ein Betriebsrat etwa in einer Druckerei beschäftigt sei und der Andruck kurz bevorstehe, müsse er die Betriebsratsaufgaben verschieben. Das Betriebsverfassungsgesetz fasst die Bandbreite der Aufgaben von Betriebsräten sehr weit: Sie müssen die Einhaltung von Tarifverträgen überwachen, die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern fördern oder in Verhandlungen mit dem Arbeitgeber darauf hinwirken, dass die Ideen von Arbeitnehmern verwirklicht werden. Haben freigestellte Betriebsräte andere Rechte als ihre Kollegen? Während der Freistellung behält ein Betriebsratsmitglied alle Ansprüche aus seinem Arbeitsvertrag. Wie weit dies geht, zeigt das Beispiel eines Mitarbeiters im Außendienst, der sich vertraglich zusichern ließ, dass er seinen Dienstwagen auch privat nutzen durfte. Als er dauerhaft als Betriebsratsmitglied freigestellt wurde, forderte der Arbeitgeber den Dienstwagen zurück. Nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts jedoch zu Unrecht (Az. 7 AZR 514/03): Der Dienstwagen sei Teil der im Arbeitsvertrag vereinbarten Vergütung. Dieser Anspruch dürfe dem Arbeitnehmer nicht aufgrund der Freistellung entzogen werden. Freigestellte Betriebsräte behalten auch ihre Urlaubsansprüche und haben ein Recht auf Teilnahme an betrieblichen Fortbildungen. Für die Dauer ihrer Freistellung unterliegt ein Betriebsrat aber nicht mehr dem Direktionsrecht des Arbeitgebers, der ihm normalerweise vorschreiben darf, was, wo und wie er zu arbeiten hat. Freigestellte Betriebsräte müssen sich aber an die betriebsüblichen Arbeitszeiten halten. Sie können nicht erst um 11 Uhr erscheinen, wenn der Arbeitsbeginn sonst auf 9 Uhr festgelegt ist. Ebenfalls muss auch der freigestellte Betriebsrat grundsätzlich am Betriebssitz erreichbar sein und für die die Kollegen ansprechbar sein. Muss ein Betriebsrat dem Arbeitgeber Bericht erstatten, welche Aufgaben er konkret erledigt? Im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit muss sich der Betriebsrat für seine Betriebsratstätigkeit von seinem Arbeitsplatz abmelden und wieder anmelden, wenn er wieder zur Verfügung steht. "Dadurch bekommt der Vorgesetzte die Möglichkeit, Störungen im Betriebsablauf zu vermeiden", sagt Volker Stück. Worum es im Einzelfall geht, muss der Betriebsrat aber nicht darlegen, schließlich unterliegt seine ehrenamtliche Tätigkeit nicht der Kontrolle des Arbeitgebers. So entschied das Bundesarbeitsgericht im Falle eines Betriebsrats aus der Metallindustrie, der sich stets schriftlich unter Angabe des Ortes und der Zeit bei seinem Arbeitgeber abmeldete. Dem reichten diese Angaben aber nicht aus. Er forderte genaue Auskünfte über die Art und den Inhalt der Tätigkeit. Das Bundesarbeitsgericht lehnte einen solchen Auskunftsanspruch ab (Az. 7 AZR 643/94). Selbst Stichworte zur Tätigkeit könnten dazu führen, dass sich ein Betriebsrat erklären und verteidigen müsse. Dadurch werde er davon abgehalten, seine Aufgaben in der von ihm geplanten Weise durchzuführen. Welche Grenzen gilt es für die Freistellung beachten? Das freigestellte Betriebsratsmitglied darf sich nur der Erfüllung seiner Aufgaben aus dem Betriebsverfassungsgesetz widmen. Dazu gehört nicht die Teilnahme an Gewerkschaftsveranstaltungen oder das Anwerben neuer Gewerkschaftsmitglieder. "Für diese Anlässe muss der Betriebsrat seine Freizeit nutzen", sagt Rechtsanwalt Stück. Auch die Begleitung oder Vertretung von Kollegen in Gerichtsverhandlungen sei nicht durch das Betriebsverfassungsgesetz gedeckt, entschied das Bundesarbeitsgericht (Az. 6 AZR 290/81). Nur wenn der Betriebsrat selbst Beteiligter im Verfahren ist, beispielsweise als Zeuge, ist sein Gang zum Gericht durch seine Aufgaben gedeckt. Haben Betriebsräte ein Recht auf Teilnahme an externen Schulungen? Für außerbetriebliche Schulungen müssen Betriebsräte freigestellt werden, soweit sie die dort vermittelten Kenntnisse für ihre Arbeit benötigen. Dabei muss die Interessenvertretung der Arbeitnehmer im Vordergrund stehen. Legitim sind beispielsweise Weiterbildungen zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, problematisch dagegen ein allgemeiner Kurs in Psychologie. Nicht nur in fachlicher, auch in persönlicher Hinsicht kann eine Teilnahme ungerechtfertigt sein, etwa wenn der Betriebsrat schon einmal an einer bestimmten Schulung teilgenommen hat. Mit welchen Sanktionen müssen Betriebsräte rechnen, wenn sie nicht im Rahmen ihrer Aufgaben handeln? Aus § 37 Absatz 2 Betriebsverfassungsgesetz ergibt sich, dass der freigestellte Betriebsrat keine Lohnkürzungen fürchten muss. Wenn aber die Freistellung unberechtigt ist, kann der Arbeitgeber entsprechend den Lohn kürzen. Falls er die Dauer der Freistellung kürzt, kann der Betriebsrat sich dagegen vor dem Arbeitsgericht zur Wehr setzen. Dort muss er begründen, warum er seinen Einsatz zu diesem Zeitpunkt für erforderlich hielt. "Ihm wird dabei ein relativ großer Beurteilungsspielraum eingeräumt", sagt Rechtsanwalt Volker Stück. Eine Abmahnung oder gar Kündigung ist möglich, wenn der Betriebsrat sich vor der Arbeit bewusst gedrückt hat, ohne sich seiner Betriebsratstätigkeit zu widmen. Eine solche Täuschung müsste dem Betriebsrat aber nachgewiesen werden. Wer bezahlt die Betriebsratsarbeit? Nach dem Betriebsverfassungsgesetz trägt die Kosten der Arbeitgeber. Das Gesetz verbietet es ihm auch ausdrücklich, die Kosten auf die Arbeitnehmer umzulegen (§ 41 BetrVG). Erstattet werden die erforderlichen Aufwendungen, die einzelnen Betriebsratsmitgliedern bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben entstehen, hat das Bundesarbeitsgericht bestätigt (Az. 7 ABR 45/ 04). Nach Angaben des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) sind die Kosten für die ständige Freistellung von Betriebsräten zwischen 1998 und 2004 um knapp 50 Prozent von 127 Euro auf 186 Euro je Mitarbeiter und Jahr gestiegen. Verantwortlich hierfür sei vor allem die Herabsetzung der Schwelle von 300 auf 200 Mitarbeiter für die vollständige Freistellung durch die Reform des Betriebsverfassungsgesetzes von 2001, sagt Oliver Stettes, beim IW zuständig für das Thema Mitbestimmung. "Mit einem Schlag musste ein Unternehmen mehrere tausend Euro zusätzlich erwirtschaften", sagt Stettes. Nach einer Studie des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) soll aber die Produktivität von Unternehmen mit Betriebsrat deutlich höher sein als die anderer Unternehmen, womit der Nachteil kompensiert würde. Dies wird der Ausgleichsfunktion von Betriebsräten zugeschrieben, durch deren Arbeit wichtige unternehmerische Entscheidungen den Mitarbeitern besser vermittelt werden können. Text: F.A.Z., 16.02.2008, Nr. 40 / Seite C2Bildmaterial: Fotolia
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
