Arbeitnehmer können ihre Ansprüche aus Betriebsrenten bei einem Arbeitsplatzwechsel weiter nicht uneingeschränkt mitnehmen. Das hat das Europäische Parlament am Mittwoch in Straßburg beschlossen. Die Abgeordneten stellten sich damit gegen einen Vorschlag der Europäischen Kommission, die die "Portabilität" aller freiwilligen Zusatzrenten festschreiben wollte, um die Mobilität der Arbeitnehmer in der EU zu erhöhen. Weiter beschloss das Parlament, dass die Ansprüche verfallen dürfen, wenn Beschäftigte einen Betrieb vor dem Ende des fünften Jahres verlassen, falls sie jünger als 25 Jahre sind. Sind sie älter, behalten sie ihre Rentenansprüche auch bei sehr kurzer Beschäftigung. Weiter müssen alle Betriebe, die freiwillige Zusatzrenten anbieten, ruhende Ansprüche ehemaliger Mitarbeiter an die Inflation oder die Entwicklung des Lohnniveaus anpassen (lesen Sie auch Die Betriebsrente macht nicht jeden Jobwechsel mit)
Die Kommission reagierte enttäuscht auf die Streichung der "Portabilität", äußerte sich aber positiv über die Mindeststandards für die Renten. In Deutschland können Arbeitnehmer heute Ansprüche aus kapitalgedeckten Systemen mitnehmen, andere jedoch nicht. Ansprüche verfallen, wenn ein Arbeitnehmer vor Ende des fünften Jahres wechselt - unabhängig vom Alter. Wer jünger als 30 Jahre ist, hat kein Recht auf eine Zusatzrente. Das führe dazu, dass Arbeitnehmer für einen Wechsel des Arbeitsplatzes bestraft würden, sagte Sozialkommissar Vladimir Spidla nach der Abstimmung. Nach Kommissionsangaben wechseln in der EU rund 40 Prozent der Beschäftigten ihre Stelle innerhalb von fünf Jahren. Die Behörde ist der Ansicht, dass Mobilität wichtig ist, um die europäische Wettbewerbsfähigkeit zu steigern.
Die Industrie hatte sich hingegen vor allem gegen die Mitnahme der Zusatzrenten, aber auch gegen die Dynamisierung der Renten und die neuen Standards gewehrt. Das führe dazu, dass die Kosten so hoch würden, dass insbesondere kleinere Unternehmen keine Betriebsrente mehr anbieten würden, sagte der CDU-Abgeordnete Thomas Mann in Straßburg. Gegen den Ansatz, Zusatzrenten als Treueprämie für langjährigen Mitarbeiter zu sehen, sprachen sich Grüne und SPD aus. Das sei angesichts der Entwicklung der Arbeitsmärkte in der EU geradezu zynisch, sagte die SPD-Abgeordnete Karin Jöns.
Die Kommission kündigte an, den Entwurf für die Richtlinie zu überarbeiten und dabei die Position des Parlaments aufzunehmen. Dieser neue Entwurf müsste dann vom EU-Parlament und den Staaten angenommen werden. Die Mitgliedstaaten konnten sich bisher nicht auf eine Position einigen, sind aber auch gegen eine Mitnahme erworbener Rentenansprüche. Ein Kompromiss wird dadurch erschwert, dass die Staaten in diesem Fall einstimmig abstimmen müssen. Die deutsche EU-Ratspräsidentschaft hatte zuletzt vorgeschlagen, allen Beschäftigten, die älter als 25 Jahre sind, einen Anspruch auf eine Betriebsrente zu verschaffen, wenn sie darauf länger als 5 Jahre in dem Betrieb arbeiten. Ruhende Renten sollten ebenfalls an die Inflation angepasst werden. Dagegen hatten sich die Niederlande ausgesprochen. Sie fürchten, dass die Dynamisierung zum Zusammenbruch der Rentenfonds führt.
Text: hmk., F.A.Z., 21.06.2007, Nr. 141 / Seite 13