14. April 2009 Die Freude über ein Geschenk hält oft nicht lange an. Das zeigt ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz in Mainz vom Januar dieses Jahres, das nun bekannt wurde: Danach kann die Annahme einer Eintrittskarte für ein Fußballspiel einen Arbeitnehmer den Job kosten.
Das Geschenk-Verbot gilt jedenfalls dann, wenn das Präsent nicht nur von geringem Wert ist und wenn es den Eindruck erwecken kann, der Betroffene sei käuflich (Urteil vom 16.1.2009 Az.: 9 Sa 572/08).
Das Gericht wies mit seinem Urteil die Kündigungsschutzklage eines Personalleiters ab. Dieser hatte von einer Personalvermittlung eine Eintrittskarte für ein Bundesligaspiel im Wert von etwa 250 Euro erhalten. Der Arbeitgeber kündigte dem Kläger daher unter anderem wegen des Verdachts der Bestechlichkeit. Der Mitarbeiter zog gegen die Kündigung vergeblich vor Gericht.
Das LAG sah die Entscheidung des Arbeitnehmers als berechtigt an. Schon der Anschein, dass ein führender Mitarbeiter bei seinen Entscheidungen nicht allein die Interessen seines Arbeitgebers vertrete, sei nicht hinnehmbar. Das Schmiergeldverbot verlange auch nicht, dass der Mitarbeiter sich tatsächlich von dem Schenker habe beeinflussen lassen, argumentierten die Richter.
Text: FAZjob.NET mit Material von dpa
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