20. März 2007 Im Streit zwischen dem Mediziner und der Arzthelferin hat der Arzt am Dienstag vor Gericht eingelenkt. Die Kontrahenten stritten bereits in zweiter Instanz um die Rechtmäßigkeit einer Kündigung, die der Arzt wegen der geplanten zweiten Schwangerschaft seiner Mitarbeiterin ausgesprochen hatte. Nun habe der Arbeitgeber seine Berufung zum Landesarbeitsgericht Hamm zurückgenommen und damit seine Niederlage in der ersten Instanz akzeptiert (19 Sa 248/07), teilte eine Sprecherin des Gerichts mit.
Das Arbeitsgericht Detmold hatte die Kündigung als Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot gewertet und für unwirksam erklärt. Der Arzthelferin war gekündigt worden, weil sie eine künstliche Befruchtung plante und der Arbeitgeber daraus resultierende Fehlzeiten befürchtete. Ihre Absicht hatte sie ihrem Arbeitgeber offenbart und damit nach den Worten ihres Anwalt auch etwas blauäugig gehandelt.
Trotzdem hätte die Berufung vor dem Landesarbeitsgericht aus seiner Sicht kaum Aussicht auf Erfolg gehabt. Die Chancen standen schlecht, sagte er. Zuvor seien Arzt und Angestellte laut Verteidiger stets vertrauensvoll mit einander umgegangen, berichtete der Verteidiger. Seine mittlerweile schwangere Mandantin werde in einer Woche in Mutterschutz gehen, kündigte er an.
Text: FAZjob.NET mit Material von AFP
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