12. November 2009
Praktikanten, die als reguläre Arbeitskraft eingesetzt werden, haben Anspruch auf eine angemessene Vergütung. 2,46 Euro pro Stunde seien sittenwidrig, urteilt das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg.
Kann dieses Urteil dazu führen, dass keine Praktikantenstellen mehr angeboten werden wegen des hohen Justizrisikos?
Herr Schnappe - Meine Zahlen
Sinn-voll
CDU-Oeko-zahlt sich nicht aus
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