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Keine Aufklärungspflicht

Private Darlehen sind Privatsache



Das Recht der Bank geht vor
17. April 2008 
Ein Arbeitnehmer muss seine Firma nicht über seine privaten Zahlungsverpflichtungen und mögliche Lohnabtretungen aufklären. Das hat das Arbeitsgericht Frankfurt in einem Urteil entschieden. Die Richter erklärten die verhaltensbedingte Kündigung eines Reinigungsarbeiters für unzulässig (Az.: 7 Ca 4387/07).

Der Arbeitnehmer hatte bei einer Bank ein Darlehen erhalten. Als Sicherheit gab er sein Gehalt und dessen mögliche Pfändbarkeit an. Als er in Zahlungsschwierigkeiten geriet, traten die Anwälte der Bank an das Reinigungsunternehmen heran und nahmen die Sicherheit in Anspruch. Die Vorgesetzten argumentierten daraufhin, der Mitarbeiter hätte sie von der Sicherheitsleistung informieren müssen. Hintergrund war der Umstand, dass der Mitarbeiter auch von der Firma ein Darlehen erhalten hatte.

Laut Urteil zählen private Gelddinge jedoch zu den persönlichen Angelegenheiten des Arbeitnehmers, über die er die Firma auch dann nicht informieren müsse, wenn sie sich möglicherweise auf eine Gehaltspfändung erstrecken könnten. Etwas anderes ergebe sich nur, wenn im Arbeitsvertrag eine ausdrückliche Regelung enthalten sei.

Text: dpa
Bildmaterial: fotolia.com
 
 
   
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