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Millionenklagen

Leichte Beute für Patent-Haie

Von Corinna Budras



Auf der Suche nach neuen Opfern.
07. März 2008 
Die Geschäfte des finnischen Handyherstellers Nokia scheinen derzeit nicht unter einem glücklichen Stern zu stehen. Der öffentliche Aufschrei über die Verlagerung der Produktion von Bochum nach Rumänien ist noch nicht verklungen, da wird schon der nächste Ärger publik. Diesmal kommen die Probleme von einer ganz anderen Seite: Das in Pullach bei München ansässige Unternehmen IP-Com hat den Konzern vor dem Landgericht Mannheim auf 12 Milliarden Euro verklagt. Der Vorwurf: Nokia nutze verschiedene Technologien, ohne Lizenzgebühren zu zahlen.

Acht Patentfamilien habe Nokia über Jahre hinweg verletzt, darunter Technologien für Chip-Karten (SIM) oder den Bildversand per MMS, die alle zwingende Bestandteile des Mobilfunkstandards GSM sind. Da diese Patente von nahezu allen Handyherstellern verwendet werden, muss der Rechteinhaber grundsätzlich die Lizenz erteilen. Umstritten ist jedoch die Höhe der Gebühr.

Ungewöhnlich hohe Klage

Der Patentverwerter IP-Com hat die wertvollen Rechte im vergangenen Jahr von der Robert Bosch GmbH erworben. In seiner ungewöhnlich hohen Klage hat sich das Unternehmen nach eigenen Angaben an den üblichen internationalen Maßstäben orientiert. Dabei legte es 5 Prozent des Umsatzes zugrunde, den die Finnen im Bereich Mobiltelefone im Geschäftsjahr 2006 weltweit erwirtschaftet haben, sagt IP-Com, das etwa zur Hälfte der amerikanischen Investmentgesellschaft Fortress gehört. Da Nokia die Patente schon seit mehr als zwanzig Jahren benutzt, summiert sich der Betrag auf stolze 12 Milliarden Euro. Nokia bestreitet, dass die Patente wirksam sind. Das Gericht wird voraussichtlich am 29. April darüber entscheiden.

Der Fall mag seine Besonderheiten haben - immerhin haben Bosch und Nokia über Jahre hinweg über die Höhe der Lizenzgebühr verhandelt, ohne dass es zu einer Einigung kam (siehe Kasten). Doch es wirft ein Schlaglicht auf den Druck, den Patentklagen auf Unternehmen ausüben können - und den insbesondere amerikanische Unternehmen für ein Geschäftsmodell ausnutzen, das in Deutschland noch neu ist.

Weder Forschung noch eigene Produkte

In den Vereinigten Staaten ist von "Patent-Trollen" oder "Patent-Haien" die Rede: Unternehmen, die meist weder Forschung betreiben noch eigene Produkte herstellen. Das Geschäftsmodell besteht vielmehr darin, Patente ausschließlich zum Zweck der Verwertung aufzukaufen, um später Lizenzgebühren zu kassieren. IP-Com distanziert sich dabei ganz ausdrücklich von diesen "Patent-Trollen". Es sieht sich vielmehr als einen Assetmanager für Urheberrechte, der eine Schnittstelle zwischen der Forschung und Entwicklung sowie dem Markt der Patentnutzer bildet.

Bisher trafen diese Forderungen vor allem Konzerne in der Telekommunikations- oder Computerbranche. Vor kurzem verklagte der amerikanische Rechteverwerter Klausner Technologies den Computerkonzern Apple und dessen amerikanischen Exklusiv-Partner AT&T auf 360 Millionen Dollar Schadensersatz. Dabei warf er ihnen vor, dass die Möglichkeit des iPhones, einzelne Nachrichten des Anrufbeantworters vor dem Abhören gezielt auszuwählen, Patente verletze.

Neues Phänomen

Auch Microsoft hat schon Erfahrungen mit solchen Klagen gesammelt: Die Software-Firma Eolas erstritt vor rund fünf Jahren 512 Millionen Dollar für die Verletzung der Verwertungsrechte eines Prinzips, das in dem Programm Internet Explorer benutzt wird. Der Rechtsstreit ist noch immer nicht rechtskräftig entschieden.

Mit diesen Verwertungsgesellschaften werden Patentklagen zu einem völlig neuen Phänomen. Gegenüber diesen Unternehmen funktioniere nämlich das "Gleichgewicht der Abschreckung" nicht, warnt die Frankfurter Rechtsanwältin Anette Gärtner von der internationalen Kanzlei Clifford Chance. Bisher hätten sich Unternehmen der Computerbranche kaum gegenseitig wegen Patentverletzung verklagt, da sie stets fürchten mussten, dass auch sie im Gegenzug verklagt werden könnten. Da die Verwerter jedoch über keine eigene Produktion verfügen, funktioniere diese Form der Abschreckung nicht.

Banken sind besonders gefährdet

Gärtner rechnet damit, dass die Bedrohung durch "Patent-Trolle" in Zukunft noch zunehmen wird, da als potentielle Opfer nicht nur Unternehmen aus der IT- oder Telekommunikationsbranche in Betracht kämen. "Banken oder auch Börsen sind in besonderem Maße auf Informationstechnologie angewiesen und sind deshalb auch besonders gefährdet", betont Gärtners Kollege Thorsten Vormann.

Bereits 2004 habe das amerikanische Unternehmen Trading Technologies Inc. Aufsehen erregt, als es mit Hilfe einer Anzeige in einer renommierten amerikanischen Tageszeitung mehrere Warenterminbörsen ultimativ zum Abschluss von Lizenzverträgen aufforderte - mit Erfolg: Der Internetseite von Trading Technologies zufolge gehören große Banken wie die Citigroup, Deutsche Bank oder die Schweizer UBS inzwischen zu den Unternehmen, die Gebühren zahlen.

Gelungene Investition

Auch das amerikanische Unternehmen Espeed hat durch eine Investition von 2 Millionen Dollar in ein Patent inzwischen von verschiedenen Unternehmen Lizenzzahlungen in Höhe von insgesamt 48 Millionen Dollar erhalten.

Die Patentklagen hätten in Amerika in den vergangenen Jahren auch deshalb zugenommen, weil Erfinder dort für Computerprogramme technische Schutzrechte beantragen könnten, betont Clifford-Chance-Partner Vormann. In Deutschland scheitert der patentrechtliche Schutz oftmals noch an dem "Erfordernis der Technizität", das gemäß der deutschen Rechtsprechung bei reiner Software nicht erfüllt ist.

„Deutschland steht alleine da“

Das restliche Europa nähert sich jedoch immer weiter der amerikanischen Auffassung an. Erst Anfang Februar hat das britische Patentamt seine bisherige Praxis aufgegeben, keine Schutzrechte auf Computerprogramme zu vergeben. Hintergrund für diese Änderung war eine Entscheidung des High Court in London Ende Januar. Damit haben sich nun auch die Engländer den Gepflogenheiten des Europäischen Patentamtes angenähert. "Deutschland steht inzwischen ganz allein da mit seiner strengen Haltung gegenüber Softwarepatenten", sagt Vormann. Derzeit gibt es nach Angaben der Europäischen Kommission rund 20 000 Softwarepatente in Europa. Schätzungen gehen jedoch inzwischen von bis zu 40 000 Schutzrechten in diesem Bereich aus.

Die Gefahr für die betroffenen Unternehmen lauere dabei nicht nur in Unterlassungs- oder Schadensersatzklagen, sondern insbesondere in der kurzfristigen Lahmlegung sämtlicher Geschäftsaktivitäten durch ein Eilverfahren, sagt Vormann. Seine Kollegin Gärtner rät Unternehmen deshalb dazu, sich schon auf Klagen vorzubereiten, noch bevor der erste "Patent-Hai" zuschlägt. Allerdings können Unternehmen mitunter auch von Konkurrenten durch Patentklagen in die Mangel genommen werden. Vor knapp zehn Jahren verklagte der Internethändler Amazon den amerikanischen Buchhändler Barnes & Noble wegen einer Technik, mit der Kunden mit nur einem Mausklick online einkaufen können. Die einstweilige Verfügung traf die Kette ausgerechnet im Weihnachtsgeschäft.

Wie sich Unternehmen wehren können

Ist die gefürchtete Klage wegen Patentverletzungen erst einmal eingereicht, ist in vielen Fällen ein Schaden für die betroffenen Unternehmen nur noch schwer zu vermeiden. Anwälte raten Unternehmen deshalb, sich über Rechtsstreitigkeiten schon vorher Gedanken zu machen. Als Abwehrstrategie bieten sich die folgenden Maßnahmen an:

  • Unternehmen sollten potentiell gefährliche Drittrechte aufzuspüren, um festzustellen, woher Gefahr droht. -Weiterhin sollte der Stand der Technik zu diesen Drittrechten ermittelt werden, um ihre Rechtsbeständigkeit einschätzen zu können. Damit können Unternehmen im Falle eines Falles schnell reagieren. Wenn es dem Gegenstand des Drittrechts beispielsweise an der Neuheit fehlt, könnte das Schutzrecht gegebenenfalls mit einem Einspruch oder einer Nichtigkeitsklage angegriffen und somit aus dem Weg geräumt werden. In Deutschland kann bislang auch der mangelnde „technische Charakter“ geltend gemacht werden.
  • Zudem könnten Unternehmen ein eigenes Patentportfolio aufbauen. „Das schreckt mögliche Patentkläger ab“, sagt der Patentrechtler Thorsten Vormann von Clifford Chance. Im Fall einer Klage hätte ein Unternehmen dann Verhandlungsmasse, mit der eine außergerichtliche Einigung erzielt werden könne. Diese Strategie funktioniert allerdings nur bedingt gegenüber „Patent-Haien“, deren Geschäftsmodell sich in der Verwertung von Schutzrechten erschöpft.
  • Außerdem sollte das Unternehmen Rücklagen für langwierige Patentprozesse bilden, rät die Kanzlei Nörr Stiefenhofer Lutz. Wenn das Unternehmen einen Angriff aus finanziellen Gründen nicht bis zu einem rechtskräftigen Urteil parieren kann, macht es sich erpressbar.
Text: F.A.Z., 01.03.2008, Nr. 52 / Seite C2
Bildmaterial: AP
 
 
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