Der Europäische Gerichtshof hat das Fragerecht des Arbeitgebers eingeschränkt

Strafverfahren, Verkehrsverstöße, Drogenerfahrungen: Viele amerikanische Unternehmen prüfen die Vergangenheit von Bewerbern. „Background Checks“ nennen sich die Nachforschungen, die auch in Deutschland im Kommen sind. Von Volker Hagemeister

Lesermeinungen zum Beitrag

10. September 2007 00:21
Ein ziemlich inkonklusiver Artikel ...  
Alexander Nowak (Ploy)

und noch dazu wieder Denglisch": "Background check" heißt auf gut Deutsch Hintergrundüberprüfung. Ist das Wort zu unmodern?
Tatsache ist, daß der persönlichkeitsschutz, insbesondere der Schutz persönlicher Daten, in den USA erheblich schwächer ist, als in Deutschland. Daß in puncto Hintergrundüberprüfung amerikanische Verhältnisse anbrechen ist deshalb wenig wahrscheinlich.

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09. September 2007 22:35
Vertrauen gut, Kontrolle immer besser, Personalarbeit wenn´s sein muss  
Gunnar Schurich (GSchurich)

Sehr geehrte Leser

Ich schlage allen, die nun Begehrlichkeiten in Richtung der im Artikel erwähnten Background Checks entwicklen - und sich dabei mitunter vermessenerweise Unternehmer nennen - vor, es in Zukunft mit Assessments, dem Amthauer, dem Minnesota Multiphasic oder sonstigen Tests zu versuchen. Kein Meister lässt jemanden ohne Fachkenntnisse an die Werkzeuge oder gar an das zu verarbeitende Material. Nur wenn es um Menschen geht, dann scheint Ausbildung beinahe egal zu sein.

Das Kommen der Background Checks ist der Offenbarungseid der Personalentscheider!

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09. September 2007 14:26
Check für Unternehmen?  
Ralf Walter (Ralf-Walter)

Wie schützt sich denn der Arbeitnehmer vor windigen Unternehmen?
Hat der Bewerber hier irgendwie die Möglichkeit, sich vor falschen Versprechungen und leeren Unternehmensbeschreibungen zu schützen.
Aber alles was aus den Staaten kommt ist gut.
Na dann........

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