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Protestformen

Geiselnahme im Büro

Von Christian Schubert



Immer mal wieder schlagen französische Gewerkschaften über die Stränge
23. Februar 2008 
Wer mit französischen Gewerkschaften verhandelt, muss sich warm anziehen. Denn vielleicht muss er die Nacht über bleiben - und noch eine und noch eine. So erging es in einem Michelin-Werk im lothringischen Toul dem Personaldirektor Marcel Lalite und dem Personalchef Jean-Gabriel Pontier. Die Gewerkschaften CGT und FO hielten die beiden Männer drei Tage und Nächte auf dem Werksgelände fest. Erst am vergangenen Sonntag wurden sie freigelassen (Michelin-Arbeiter lassen Manager wieder frei). Der Streik gegen die geplante Werksschließung erhielt in Augen der Gewerkschaften so erst den richtigen Nachdruck. Und die Strategie ging zumindest teilweise auf: Die Konzernführung von Michelin hat die Abfindungen für jeden Mitarbeiter von 2000 auf 2400 Euro je Jahr Betriebszugehörigkeit erhöht. Die Regierung, die sich vermittelnd eingeschaltet hatte, begrüßte die Einigung und sprach von einem Sieg der Vernunft.

Doch kann man angesichts der Freiheitsberaubung zweier Menschen von einem vernünftigen Ausgang sprechen? In Frankreich sind solche Fälle nicht selten. Immer mal wieder schlagen die Gewerkschaften in ihren Protestformen über die Stränge. Kaum haben sie dabei juristische Konsequenzen zu befürchten. 1997 etwa hielten sie den Gouverneur der Bank Crédit Foncier, Jérôme Meyssonier, mehrere Tage in seinem Büro fest. Von Geiselnahme wollte wie jetzt auch bei Michelin niemand reden, denn solch ein hässliches Wort belaste das soziale Klima.

Kein Interesse an einem Brandherd

Drei Tage lang eingeschlossen: Michelin-Manager Marcel Lallite (li.) and Jean-Gabriel Pontier

Die Unternehmen befürchten eine Verhärtung der Fronten zwischen Management und Arbeitnehmern. Die Regierung hat kein Interesse an einem Brandherd, der zu einem sozialen Flächenbrand werden könnte. Die Gewerkschaften spielen gerne die Unschuldslämmer. "Freiheitsberaubung - das ist ein scharfes Wort. Wir haben nur diskutiert, das war alles", sagte in dieser Woche Yves Peyrard, der für die linksgerichtete Gewerkschaft CGT die Verhandlungen im Michelin-Werk führte. Die beiden Manager hätten jederzeit das Werk verlassen können, behauptet er, fügt aber hinzu, dass "wir nicht alles kontrollieren können, wenn die Leute aufgebracht sind". Michelin jedenfalls spricht von Freiheitsberaubung und hat Anzeige gegen unbekannt erstattet.

Solche juristischen Initiativen verlaufen in Frankreich freilich oft im Sand. "Die Leute trauen sich nicht. Gewerkschaften zu verklagen und die Auseinandersetzung bis zum Ende durchzuziehen ist weiterhin ein Tabu in diesem Land", sagt Agnès Verdier-Molinié vom liberalen Beratungsinstitut IFRAP. "Und wenn es etwa zivilrechtliche Verurteilungen gibt, dann werden die finanziellen Forderungen oft nicht durchgesetzt", ergänzt der Rechtsanwalt Patrick Simon, der sich seit dreißig Jahren mit dem Thema befasst.

Aufgebrachte Mitarbeiter vor dem Kleber-Werk im ostfranzösischen Toul. Die Firma gehört Michelin und soll 2009 geschlossen werden

Im September 2005 etwa kaperte der korsische Gewerkschaftsführer Alain Mosconi mit dreißig Mitstreitern eine Fähre der Gesellschaft SNCM, um deren Privatisierung zu verhindern, und lenkte das Schiff Richtung Bastia um. In einer Aktion, die an James Bond erinnerte, ließ die Regierung daraufhin die Fähre durch eine Spezialeinheit stürmen und nahm die Gewerkschafter fest (Kriegsszenen im Kampf um eine Fährgesellschaft). Inzwischen sind sie natürlich längst wieder auf freiem Fuß. Die heute privatisierte Fährgesellschaft SNCM hat ihre Anzeige zurückgezogen, und nur noch der Staatsanwalt von Marseille verfolgt die Angelegenheit. Korsische Interessengruppen machen Druck auf die Einstellung des Verfahrens, so dass kaum jemand noch an eine Verurteilung Mosconis glaubt. Der Fall ist im komplizierten französisch-korsischen Verhältnis zu einem Spielball geworden, den die meisten Akteure lieber ruhen sehen.

Rechtslage günstig für Unternehmen

Dabei ist die Rechtslage aus Sicht der Unternehmen gar nicht so ungünstig: Vor allem das französische Zivilrecht würde erhebliche Möglichkeiten einräumen, Entschädigung zu erhalten, meint Rechtsanwalt Simon. Er kämpfte jahrelang für einen griechischen Reeder, dessen indische Besatzung 1979 einen Kapitän wochenlang festhielt, um ihre Löhne auf europäisches Niveau erhöht zu bekommen. Die Gewerkschaften, die die Seeleute vertraten, verloren die Auseinandersetzung vor Gericht und wurden im Laufe des sich mehr als ein Jahrzehnt hinziehenden Rechtsstreits zu Geldstrafen verurteilt. "Man kann etwa einen Zugriff auf die staatlichen Subventionen der Gewerkschaften durchsetzen", meint Simon.

Oft einigten sich die Streitparteien vor einem Urteil aber auch außergerichtlich, berichtet der Anwalt. Die Unternehmen lassen dann ihre Ansprüche auf Schadensersatz fallen, und die Gewerkschaften verzichten ihrerseits auf einige Forderungen, so dass der Frieden wiederhergestellt wird, auch wenn vorherige Rechtsbrüche dabei unter dem Teppich enden. "Die Sache strafrechtlich anzugehen, so wie es jetzt Michelin tut, halte ich für den falschen Weg", meint Simon.

Die Auseinandersetzung im Michelin-Werk von Lothringen ist ohnehin noch nicht beendet. "Wir akzeptieren die Schließung nicht und planen weitere Aktionen", sagt CGT-Gewerkschafter Peyrard. Das soziale Klima ist in Frankreich in den vergangenen Wochen härter geworden. Daran ist auch Präsident Nicolas Sarkozy schuld, der immer wieder vom Kaufkraftrückstand der Franzosen spricht und von hohen Unternehmensgewinnen, die ungerecht zugunsten der Aktionäre verteilt würden. Bei drohenden Werksschließungen wie im Fall von Arcelor-Mittal an einem anderen lothringischen Industriestandort hat er staatliche Hilfen angeboten. Selbst bei dem für seinen Betriebsfrieden bekannten Kosmetikhersteller L'Oréal kam es dieser Tage zum ersten größeren Streik seit sechs Jahren.

Text: F.A.Z., 23.02.2008, Nr. 46 / Seite 20
Bildmaterial: AFP
 
 
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