Es ist klar, dass ein Zeitungsartikel - auch in der größten dt. Zeitung - keine vollumfängliche Beratung ersetzen kann und will.
Wenn es aber um wenige kleine Worte geht, dann wird an der falschen Stelle gespart.
1. Selbständige können AUCH "riestern", wenn sie mit jemandem verheiratet sind, der selber direkt zulagenberechtigt sind.
2. Das Finanzamt MUSS die Prüfung, ob Beträge zurückerstattet werden, durchführen.
3. Den meisten dt. Steuerzahlern ist entgangen, dass Teile der Steuergesetze darauf abzielten, durch Steuererleichterungen die private Vorsorge finanziell tragbar zu machen und mit den Rückzahlungen des Finanzamtes nicht den Dispo auszugleichen oder den Sommerurlaub zu bezahlen.
Der geringe Anteil der abgeschlossenen Riester-Renten zeigt, dass Norbert Blüm ganze Arbeit geleistet hat und immer noch viele davon ausgehen, dass "... die Rente sicher ist." Er meinte damit seine eigene. Aber das hat er vergessen hinzuzufügen.
Wer heute immer noch einen Vertrag über vermögenswirksame Leistungen laufen hat, ohne zu riestern, hat wesentliche Teile des dt. Rentensystems immer noch nicht verstanden.