Die Rente ist sicher. Ganz unrecht hat der Polit-Pensionär und frühere Bundessozialminister Norbert Blüm nicht. Allerdings auf eine Weise, die für künftige Ruheständler alles andere als beruhigend ist. Denn nach den jüngsten Reformen ist die finanzielle Basis der staatliche Rentenversicherung nur deshalb solider geworden, weil die Ansprüche der heutigen und vor allem der künftigen Rentner drastisch gekürzt wurden. Zum Ausgleich hat der Staat in den vergangenen Jahren zwei neue Sparformen geschaffen, die mit Ermäßigungen bei der Einkommensteuer gefördert werden: die privaten Leibrenten à la Riester und Rürup. Eine dritte, ähnliche Form der geförderten Vorsorge, die Betriebliche Altersversorgung per Entgeltumwandlung, gibt es schon länger.
Wer alle drei Sparformen nutzen wollte, könnte im Jahr 10 000 Euro und mehr anlegen, die sich steuermindernd auswirken. Da die wenigsten Berufstätigen so viel Geld zur Verfügung haben, kommt es auf den richtigen Einsatz der Mittel an. Die Wahl der Vorsorgeform hängt vor allem von Alter, Familienstand und Einkommen ab. Für eine richtige Entscheidung sind zwar eine individuelle Analyse und zumindest Grundkenntnisse der Finanzanalytik nötig. Aber einige allgemeingültige Hinweise sind doch möglich.
Alle drei Sparformen - Riester, Rürup und Betriebsrente - ermöglichen es, Geld steuerfrei anzulegen. Die Einzahlungen in einen privaten Rentenvertrag mindern die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer. Im Gegenzug werden zwar die Rentenzahlungen im Alter besteuert. Die Konstellation ist aber dennoch für die Sparer vorteilhaft, weil meistens die Einkommen im Ruhestand geringer und dadurch die Steuersätze niedriger sind als in Zeiten der Berufstätigkeit.
Eindeutig am attraktivsten ist die staatlich geförderte private Rentenversicherung, die im Volksmund unter dem Namen des ehemaligen Arbeits- und Sozialministers Walter Riester bekannt ist. Gefördert werden Beamte und Angestellte. Selbständige dürfen nicht mitmachen. Vom kommenden Jahr an können die Sparer 4 Prozent (derzeit 3 Prozent) ihres sozialversicherungspflichtigen Einkommens, Sparer mit hohen Einkommen maximal 2100 Euro (derzeit 1575), in einen geförderten Rentenvertrag einzahlen. Die Summe müssen sie nur zum Teil selbst aufbringen.
Der Staat assistiert mit Zulagen: Für einen Erwachsenen gibt es von 2008 an 154 Euro, je Kind kommen 185 Euro hinzu; für Kinder, die nach 2007 auf die Welt kommen, erhöht sich die Zulage auf 300 Euro. Bei höheren Einkommen kommt häufig ein Steuervorteil hinzu. Der Eigenbeitrag zuzüglich der Zulagen, also maximal 2100 Euro, mindert die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer. Ist der Steuervorteil größer als die Zulage, wird der über die Zulage hinausgehende Betrag vom Finanzamt erstattet. Egal, ob Steuervorteil oder Zulage, die Rechnung geht für fast jeden auf. Erst bei älteren Jahrgängen, die das 55. Lebensjahr überschritten haben, sollte man genauer hinschauen.
Selbständigen steht die Vorsorge per Riester-Vertrag nicht offen. Für sie bietet sich oft die unter dem Namen des Regierungsberaters Bert Rürup bekannte private Leibrente an. Die Beiträge - maximal 20 000 Euro im Jahr, rentenversicherungspflichtige Angestellte können geringere Summen einzahlen - wirken sich allerdings nur zum Teil steuermindernd aus. Derzeit werden 64 Prozent angerechnet, wobei dieser Anteil bis 2025 auf 100 Prozent wächst. Bei einem Rentenbeginn noch in diesem Jahr sind 58 Prozent steuerpflichtig. Auch dieser Anteil wächst. Bei Rentenbeginn im Jahr 2039 sind es 99 Prozent, danach 100 Prozent der privaten Leibrente, die dem persönlichen Einkommensteuersatz unterliegen.
Interessant ist die Rürup-Rente auch für Angestellte, die kurz vor dem Ruhestand ihre Steuerlast senken wollen. Denn derzeit können 64 Prozent der Beiträge steuerlich geltend gemacht werden, aber bei einem Rentenbeginn im darauffolgenden Jahr sind nur 56 Prozent steuerpflichtig. Der Abstand zwischen diesen beiden Werten bleibt noch für viele Jahre konstant. Hinzu kommt der Vorteil der im Ruhestand meist geringeren Steuersätze.
Beide Sparformen - Riester und Rürup - sind allerdings mit einigen Restriktionen versehen. Sie müssen zum Beispiel bis zum Rentenalter laufen. Nur 30 Prozent der Riester-Rente dürfen auf einen Schlag ausgezahlt werden, der Rest muss für die monatliche Rente bis zum Lebensende verwendet werden. Bei der Rürup-Rente gibt es keine Auszahlung auf einen Schlag. Sie ist zudem nicht vererbbar, darf nicht beliehen und nicht verkauft werden.
Etwas größere Freiheit bietet die Betriebsrente. Das angesparte Kapital darf zu Beginn des Ruhestands auf einen Schlag ausgezahlt werden. Bis zu 2520 Euro im Jahr können Angestellte über den Betrieb für die Rente zurücklegen. Die Vorsorge mindert Steuer und Sozialabgaben. Weitere 1800 Euro können steuermindernd gespart werden, bei einigen Durchführungswegen sind die Summen sogar noch höher. Doch trotz der Entlastung von Sozialabgaben lohnt sich das Modell nicht immer. Denn Mitgliedern der gesetzlichen Krankenkassen wird im Alter der volle Beitragssatz von der Betriebsrente abgezogen.
Alle drei geförderten Vorsorgewege haben den zusätzlichen Vorteil, dass auch die Erträge aus den Kapitalanlagen nur einmal besteuert werden bei der Auszahlung im Alter. Trotz der zahlreichen steuerlichen Vorteile sollten die Sparer allerdings nicht blind einem Anbieter vertrauen. Denn bei manchen Versicherern und Fondsgesellschaften sind die Kostensätze so hoch und die Erträge so gering, dass die Rechnung trotz der staatlichen Förderung nicht aufgeht.
Drei Wege zum Ziel:
1.) Riester: Gut neun Millionen Riester-Verträge sind bisher abgeschlossen worden. Von 2008 an können bis zu 2100 Euro je Erwachsenen in einen Sparvertrag eingezahlt werden. Ertragreich ist das vor allem für Familien - sie erhalten hohe Zulagen - sowie für Beamte und Angestellte mit hohen Einkommen, denn die Einzahlungen mindern die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer. Bis zu 30 Prozent des Kapitals können bei Beginn des Ruhestands auf einen Schlag ausgezahlt werden. Der Rest muss für eine lebenslange, steuerpflichtige Rente verwendet werden.
2.) Rürup: Die private Leibrente ähnelt in der Ausgestaltung der gesetzlichen Rente. Selbständige können so bis zu 20.000 Euro steuermindernd sparen. Davon werden 64 Prozent angerechnet. Dieser Anteil wächst bis 2025 auf 100 Prozent. Auch Angestellte können so steuermindernd sparen, allerdings geringere Summen. Die Auszahlungen sind steuerpflichtig. Das angesparte Kapital darf nicht verkauft, nicht beliehen und nicht vererbt werden.
3.) Betriebsrente: Auf die betriebliche Altersversorgung per Entgeltumwandlung hat jeder Angestellte ein Anrecht. Der Arbeitgeber muss einen solchen Sparvertrag anbieten. Die Beiträge mindern die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer und der Sozialversicherung. Allerdings sind die Auszahlungen - sie können als Rente oder als Einmalzahlung erfolgen - steuerpflichtig, und gesetzlich Krankenversicherte müssen den vollen Beitragssatz abführen.
Text: F.A.Z.
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