Hessen

Kneipiers scheitern mit erstem Vorstoß gegen Rauchverbot

Öffentliche Klage: In Frankfurt gehen Kneipiers gegen das Rauchverbot auf die...

Öffentliche Klage: In Frankfurt gehen Kneipiers gegen das Rauchverbot auf die Straße

18. Oktober 2007 Ein erster juristischer Vorstoß gegen das Rauchverbot in hessischen Gastwirtschaften ist vor dem Staatsgerichtshof gescheitert. Ein Antrag von Gastwirten, das Rauchverbot mit einer einstweiligen Anordnung auszusetzen, wurde abgelehnt. Dies teilte der Staatsgerichtshof mit. Eine Entscheidung in der Hauptsache stehe aber noch aus.

Seit 1. Oktober verbietet das hessische Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens das Rauchen in öffentlichen Einrichtungen und in Gaststätten. Ausnahmen von dem Rauchverbot in Gaststätten sind nur zulässig, wenn den Rauchern separate Räume angeboten werden können. Dagegen hatten nach Darstellung des Gerichts mehrere Wirte, deren Gaststätten nur über einen Raum verfügen, eine Grundrechtsklage eingereicht.

Mit der einstweiligen Anordnung wollten sie erreichen, dass der Vollzug des Gesetzes bis zur Entscheidung über ihre Grundrechtsklage ausgesetzt wird.

Text: FAZ.NET mit dpa/lhe
Bildmaterial: Rainer Wohlfahrt

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