Nun liegt offensichtlich die Gefahr für den Patienten nicht in seinem Alter, sondern in der mangelnden Ausbildung der Chirurgen. Unabhängig davon, dass eine OP IMMER Gefahren birgt, gilt es, diese zu minimieren. HIER ist der Gesetzgeber gefordert, der doch sonst immer alles genormt haben möchte. Selbst ein Maurer benötigt nach 30 Berufsjahren einen Meisterbrief um auszubilden. Kann nicht seitens des Gesetzgeber eine irgendwie geartete Zertifizierung von "Schönheitschirurgen" eingeführt werden????
Jeder Facharzt muss sein Studium in die entsprechende Fachrichtung ausweiten. Warum nicht hier ähnlich verfahren???
Eine Altersgrenze (18) ist überhaupt nicht hilfreich!
Da Jugendliche nur mit Einwilligung der Eltern operiert werden dürfen, stehen hier zur Entscheidung Menschen in der Verantwortung, die im Minimalfall mindestens ~32 Jahre alt sind. Nach Überschreiten der Grenze spricht der Arzt mit einer 18-jährigen, die, auf Grund eines mögl. Verbotes, das Thema vorher noch nicht einmal mit den Eltern thematisiert hatte.
Wichtiger ist die Erstellung/Einhaltung der Vorschriften, dass OPs Tatoos und Piercings bei Jugendlichen nur mit persönllicher Genehmigung der Eltern durchgeführt werden (dürfen).