25. April 2007 Lärm kann Menschen in den Wahnsinn treiben. Pünktlich zum zehnten Aktionstag gegen Lärm an diesem Mittwoch hat das Landgericht Karlsruhe am Montagabend einen Rentner zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt, der aus Ärger über den Baulärm im eigenen Haus seinen Sohn erschossen hatte. Lärm kann krank machen. Ein dauerhafter Schallpegel von 65 Dezibel gilt als gesundheitsschädlich.
Etwa 16 Prozent der Bevölkerung sind ständig einer solchen Belastung ausgesetzt. Auch Tiere leiden unter dem Krach. In englischen Städten etwa, so haben Forscher der Sheffield University herausgefunden, verschreckt die tägliche Geräuschkulisse die Rotkehlchen. Um gegen den Straßenlärm nicht ansingen zu müssen, verlagern die Singvögel ihre Konzerte in die Nachtstunden. Menschen und Tiere dürfen aber hoffen: Der Kampf gegen den Lärm macht Fortschritte.
Freiwilliger DJ-Führerschein
Wie Tinnitus entsteht und das menschliche Gehör funktioniert, lernen Diskjockeys, wenn sie den DJ-Führerschein erwerben. Der Bundesverband deutscher Diskotheken hat das freiwillige Zertifikat vor eineinhalb Jahren eingeführt. Bislang haben schon mehr als 1.700 DJs an der eintägigen Fortbildung teilgenommen. Der Bundesverband wirbt dafür, den DJ-Führerschein zur Voraussetzung für verantwortungsvolles Plattenauflegen zu machen.
Auch soll den DJs am Arbeitsplatz ein Schallmessgerät zur Verfügung gestellt werden, damit sie den Geräuschpegel überprüfen können - im Einklang mit den Gesundheitsministern der Länder soll er im Durchschnitt 100 Dezibel nicht überschreiten. Nach Angaben der Deutschen Gesellschaft für Akustik leidet schon jeder vierte Jugendliche an Hörschäden.
Lautstärke im Sportunterricht gleicht Fluglärm
Am Droste-Hülshoff-Gymnasium in Berlin-Zehlendorf wird an diesem Mittwoch ein besonderes Klassenzimmer vorgestellt. In einer akustisch optimierten Klasse sollen Lehrer und Schüler besser und mehr verstehen können. In den Raum wurden Akustikdecken eingezogen, ein spezieller Fußboden verlegt und Stoffe als Vorhänge verwendet, die den Schall abfangen.
Denn durch zu lange Nachhallzeiten werden die Hintergrundgeräusche (Husten, Stühlerücken, Blättern) in Klassenzimmern verstärkt. Sie überdecken die wichtigen Signale, die oft nicht bis zur letzten Bank reichen. In deutschen Klassenzimmern sind Lärmpegel zwischen 65 und 80 Dezibel üblich, der Grenzwert für geistige Arbeiten liegt bei 55 Dezibel. In Sportstunden werden mit 110 Dezibel Spitzenwerte wie auf einem Flugplatz gemessen.
Lärmkarten als Richtlinien für Aktionspläne
Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, die Lärmbelastung in besonders betroffenen Gebieten zu analysieren und auf lange Sicht abzubauen. Anhand von Lärmkarten werden bis zum 30. Juni die Lärmbelastungen in großen Ballungsräumen erfasst.
Sind die Dezibelwerte zu hoch - in Wohngebieten ist etwa ein mittlerer Schallpegel von 65 Dezibel erlaubt - müssen bis 2008 Aktionspläne vorgelegt werden. Die Lärmforscherin Brigitte Schulte-Fortkamp von der TU Berlin moniert, dass nur die hohen Pegel eingedämmt werden, nicht aber tieffrequente Quellen wie Reifengeräusche auf Kopfsteinpflaster.
125.000 Güterwaggons mit Flüsterbremsen
Unter Schienenlärm leiden nach Angaben des Verkehrsclubs Deutschland etwa 16 Millionen Bürger. Besonders Güterzüge, die zu 75 Prozent seit 30 Jahren und länger im Einsatz sind, rattern lautstark über die Gleise. Grund sind die gusseisernen Bremsen, die die Räder verformen. Je glatter die Räder auf der Schiene liegen, umso geräuscharmer rollen die Waggons.
Ende Januar hat Verkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) ein Aktionsprogramm für verbesserten Lärmschutz vorgestellt. Dazu gehört der Einbau von Flüsterbremsen an den 125.000 Güterwaggons auf Deutschlands Schienen. Das Programm ist auf fünf bis sechs Jahre angelegt. Dem Verkehrsclub Deutschland geht das nicht weit genug. Er fordert die Einführung lärmabhängiger Trassenpreise: Alte und laute Züge sollen mehr kosten als leisere
Gehörschutz ist ab 85 Dezibel Pflicht
Laubbläser, Heckenscheren und Rasenmäher zählen zum sogenannten Nachbarschaftslärm. Für viele Gerätearten regeln Vorschriften die Lautstärke und die Einsatzzeiten. So dürfen Rasenmäher seit 2006 je nach Nutzleistung einen Lärmgrenzwert zwischen 94 und 103 Dezibel nicht überschreiten. In Wohngebieten dürfen sie nicht zwischen 20 und 7 Uhr dröhnen, an Sonn- und Feiertagen überhaupt nicht.
Mehr als die Hälfte der Berufskrankheiten in der Bauwirtschaft beruhten im Jahr 2005 auf Hörschäden. Am Bau treten neben der Metallbranche die meisten Lärmerkrankungen auf. Seit der Einführung neuer Arbeitsschutzrichtlinien im März müssen Bauarbeiter ab einem Lärmpegel von 85 Dezibel einen Gehörschutz tragen.
Text: rsch. / F.A.Z., 24.04.2007
Bildmaterial: ddp, dpa, obs