Von Karin Truscheit
12. Dezember 2007 Mit einer Flasche Wodka intus kann ein Fünfzehnjähriger Bäume ausreißen - oder Betonplatten. Ist ein gewisser Grad der Enthemmung erreicht, kann man auch Sonnenschirme in Brand stecken, Stühle aus ihrer Betonverankerung hebeln und Kanaldeckel dorthin werfen, wohin sie nicht gehören. Seit Supermärkte zum Teil bis Mitternacht geöffnet haben und der Nachschub an Schnaps nicht abreißt, hat zumindest Marburg an der Lahn in bestimmten Teilen der Stadt ein Problem. Auf dem Platz vor der Mensa, in direkter Nähe eines Supermarktes, sammeln sich am Wochenende mit zunehmender Dunkelheit bis zu 100 Kinder und Jugendliche, Jungen wie Mädchen. Fast jeder zweite von ihnen ist minderjährig.
Interessanter als Bier ist für die Jugendlichen Hochprozentiges. Man trinkt schnell und viel. Dann fliegen die Flaschen, dann wird gegrölt, gepöbelt, zerstört, oft bis vier Uhr morgens. Oberbürgermeister Egon Vaupel hat sich selbst mal einen Abend lang das Treiben aus der Distanz angeschaut: Das hat mit Trinken nichts mehr zu tun. Das ist kein Vorglühen. Die Jugendlichen schaden in erster Linie sich selbst. Da die Eltern nichts tun konnten oder wollten, da Polizei und Ordnungsamt kaum eine Handhabe hatten, hat Vaupel selbst nun die Initiative ergriffen. Am Mittwoch abend hat der Magistrat der Stadt einstimmig beschlossen, mit sofortiger Wirkung den Konsum von Alkohol auf öffentlichen Plätzen und Straßen in Marburg-Mitte zu verbieten.
Gelage nicht mehr an der Tanke
Das Alkohol-Verbot von 18 Uhr bis sieben Uhr morgens betrifft die öffentlichen Flächen in dem Gebiet Elisabeth-Blochmann-Platz, die Straßen Erlenring, Am Erlengraben und die Kurt-Schumacher-Brücke bis zur Auffahrt zur Bundestraße A3. Die Kinder kommen überwiegend aus gutbürgerlichen Verhältnissen, besuchen das Gymnasium, sagt der Oberbürgermeister. Es sind beileibe keine Aussiedler-Kinder, wie man vielleicht bei dem Wodka vermuten würde. Die Stadt habe alles versucht: Das Jugendamt informierte die Eltern der betroffenen Kinder, das Ordnungsamt wurde aktiv, wenn an Minderjährige Alkohol verkauft wurde.
So muss der Leiter eines Supermarktes ein hohes Bußgeld zahlen, da eine Verkäuferin Alkohol an Minderjährige ausgegeben hatte. Oft kaufen jedoch die Volljährigen für die Jüngeren ein, sagt Vaupel. Was sich früher eher in der Nähe von Tankstellen abspielte, verlagerte sich mit den geänderten Ladenöffnungszeiten in die Innenstadt. Gerade in dem Gebiet vor der Mensa läuft die Situation aus dem Ruder. Auch ein privater Sicherheitsdienst, den das Studentenwerk beauftragt hatte, konnte die Lage nicht unter Kontrolle bringen.
Platzverweis ist keine Dauer-Lösung
Viele Bürger trauen sich nach den Angaben nicht mehr über den Platz. Er ist ein Angstraum geworden. Das Alkoholverbot sieht Vaupel mehr als Symbol denn als Lösung der untragbaren Situation. Wir wollen darauf aufmerksam machen, wie sich hier Kinder und Jugendliche durch diese Exzesse selbst Gewalt antun. Das Verbot gilt bis 30. April, dann will man weitersehen.
Wird dem Verbot zuwider gehandelt, werden die Jugendlichen des Platzes verwiesen. Bei den Kontrollen wollen Polizei, Ordnungsamt und Jugendamt zusammenarbeiten. Doch die Erfolgsaussichten sieht man verhalten: Es kann gut sein, dass man sie erst wegschickt und fünf Minuten später sind sie wieder da, sagt ein Sprecher der Polizei. Darüber hinaus könnten die Jugendlichen ihre Gelage auch einfach woanders abhalten.
Rauschverbot auf weiter Flur
Auch in anderen Städten ist ein Alkoholverbot für manche Gebiete entweder schon durchgesetzt worden, oder es wird darüber beraten. In Freiburg gilt es von Januar an für einen Teil der Altstadt. Cottbus hat über das Verbot lange diskutiert, es dann aber wieder verworfen. Und in Hamburg sollen auch im nächsten Jahr auf St. Pauli Kioske und Tankstellen freiwillig von 23 Uhr an keine Glasflaschen und keinen Alkohol mehr verkaufen.
Greift die freiwillige Beschränkung nicht, soll hier von Mai an ein örtlich beschränktes Alkohol-Verbot in Kraft treten. In Dresden ist es in einem bestimmten Gebiet der Neustadt Gaststätten per Polizeiverordnung verboten, an Wochenden zwischen 22 Uhr und fünf Uhr Alkohol über die Straße auszugeben.
In Marburg denkt man jetzt schon darüber nach, wie man einem Scheitern des Erlasses begegnen könnte. Wenn der Platzverweis nicht der richtige Schritt sei, werde man im Frühjahr über eine Satzung nachdenken, die auch Bußgelder zulasse, heißt es in Marburg. Zunächst einmal ist das Marburger Modell aber Vorbild für andere Städte. Viele Bürgermeister und Ordnungsamtleiter, sagt Vaupel, hätten ihn nach Bekanntwerden des Alkohol-Verbots am Dienstag angerufen: Wie habt ihr das geschafft?
Text: F.A.Z.
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