Alkoholverbot an Tankstellen

Einmal volltanken, bitte!

Von Oliver Hoischen, Philip Eppelsheim

Einmal volltanken, bitte!

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08. Juni 2009 Baden-Württemberg will der Vorreiter sein: Dort soll vom nächsten Jahr an zwischen 22 Uhr und 5 Uhr an Tankstellen, Kiosken und in Supermärkten kein Alkohol mehr verkauft werden. Das Land hat damit auf den zunehmenden Alkoholmissbrauch bei Jugendlichen und die damit einhergehende Gewalt reagiert: Rund dreißig Prozent der jugendlichen Täter standen laut Polizeistatistik im vergangenen Jahr unter Alkoholeinfluss.

In den anderen Bundesländern ist die Bilanz ähnlich. „Der Zusammenhang zwischen exzessivem Alkoholkonsum und Gewalt ist sehr hoch“, sagte die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Sabine Bätzing (SPD), dieser Zeitung. Polizisten würden häufiger von Alkoholisierten angegriffen. Die Zahl der Straftaten unter Alkoholeinfluss sei gestiegen. Gerade Tankstellen seien in der Vergangenheit „eine Schwachstelle, ein Nadelöhr“ gewesen.

Schutz der Jugend

Baden-Württemberg fordert zwischen 22 und 5 Uhr Alkoholverbot an Tankstellen.

Baden-Württemberg fordert zwischen 22 und 5 Uhr Alkoholverbot an Tankstellen.

Ein nächtliches Alkoholverbot an Tankstellen hält Frau Bätzing jedoch nicht für nötig. Sie hat im März gemeinsam mit Vertretern der Tankstellen-Branche einen „Aktionsplan Jugendschutz der Tankstellen-Branche“ unterschrieben. In diesem Maßnahmenpaket, das unter anderem Schulungen von Tankstellenmitarbeitern vorsieht, bekennen sich die Tankstellenverbände zu ihrer Verantwortung für den Schutz der Jugend. „Mit dem Aktionsplan kommen wir weiter als mit einem Verbot“, sagte Frau Bätzing. „Bei einem Verbot gibt es nur zwischen 22 Uhr und 5 Uhr keinen Alkohol. Davor schon.“ Sie sehe daher keinen Grund für eine gesetzliche Verschärfung, „wenn das Jugendschutzgesetz eingehalten wird“. Dies könne mit Hilfe von jugendlichen Testkäufern überprüft werden. Man müsse zudem auf Prävention setzen, die Jugendlichen für das Thema Alkohol sensibilisieren und ihr Verantwortungsbewusstsein stärken. Auch Alkoholverbote an öffentlichen Plätzen hält Frau Bätzing nicht für sinnvoll. „Damit verlagert man den Alkoholkonsum und die Gewalt nur.“

„Alkohol gehört nicht an die Tankstellen“

Die CSU-Bundestagsabgeordnete Maria Eichhorn begrüßt dagegen das Vorhaben Baden-Württembergs, den Verkauf von Alkohol an Tankstellen in den Nachtstunden zu verbieten. „Alkohol gehört nicht an die Tankstellen“, sagte die Gesundheitsexpertin dieser Zeitung. Die Praxis zeige, dass der Alkoholkonsum von Jugendlichen an Tankstellen zunehme. Die Jüngeren würden die Älteren vorschicken und so die Regelungen zum Jugendschutz umgehen. Frau Eichhorn plädiert darum für ein Verkaufsverbot von 22 Uhr an, kann sich aber auch ein Verkaufsverbot rund um die Uhr vorstellen.

Nach Ansicht des Grünen-Politikers Kai Gehring griffe ein Verbot jedoch zu kurz. Vielmehr sei es dringend nötig, die bestehenden Regelungen einzuhalten. Gehring fordert darum mehr Kontrollen. „Wir brauchen Mindestbußgelder, um Verstöße gegen den Jugendschutz schärfer zu sanktionieren. Wer Alkohol an Jugendliche verkauft, muss endlich mit spürbaren Konsequenzen rechnen“, sagte der Bundestagsabgeordnete.

Text: F.A.S.
Bildmaterial: AP, dpa

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