Die Europäische Kommission plant verschärfte Auflagen für Vermieter. Im Zuge der Überarbeitung der EU-Antidiskriminierungsrichtlinien sollen Vermieter dazu verpflichtet werden, Umbauten vorzunehmen, um Wohnungen behindertengerecht anbieten zu können. Dies steht im jüngsten Entwurf der Gleichbehandlungsrichtlinie 2008/426, der von der schwedischen Präsidentschaft Ende 2009 grundlegend überarbeitet worden ist. Bei strenger Auslegung der Richtlinie würde dies bedeuten, dass Millionen Wohnungen in Europa behindertengerecht umgebaut werden müssen, noch bevor überhaupt konkrete Anfragen von behinderten Interessenten kommen. Diese Umbaupflicht könnte viele Milliarden Euro Kosten verursachen.
Anders als bisher vorgesehen, soll nicht nur der Staat in seinen Gebäuden den barrierefreien Zugang sicherstellen, sondern auch private Vermieter. Als Diskriminierung von Personen mit Behinderung soll künftig gelten, wenn ihnen im Einzelfall eine "angemessene Räumlichkeit" verweigert wird. Unter "angemessen" seien notwendige und geeignete Veränderungen zu verstehen, die behinderten Personen den gleichen Zugang ermöglichten wie nicht behinderten, heißt es in der Richtlinie. In der Begründung wird ausgeführt, dass individuelle Maßnahmen eine große Rolle spielten, um volle Gleichbehandlung zu gewährleisten.
Die Verpflichtung des Vermieters soll allerdings dort eine Grenze finden, wo dies für ihn eine unzumutbare Belastung bedeutete. Kriterien für die Zumutbarkeit sollten sowohl die Größe, Art und Reserven der "Einrichtung oder des Betriebs" sein als auch die Kosten und Vorzüge der Renovierung. Als unverhältnismäßig hohe Belastung für den Vermieter könnten nach Ansicht der EU-Kommission beispielsweise nennenswerte strukturelle Änderungen gelten, die an einem Objekt vorgenommen werden müssten, das unter Denkmalschutz steht.
Vermieter-Verbände laufen derweil Sturm gegen das Vorhaben. Der Eigentümerverband Haus und Grund verweist darauf, dass alle Hauseigentümer schon vorbeugend ihre Häuser behindertengerecht umbauen müssten, wenn die Richtlinie so beschlossen werde. "Das ist an Wahnsinn nicht zu überbieten", sagte der stellvertretende Generalsekretär des Verbandes, Kai Warnecke, dieser Zeitung. Außerdem müssten auch Mieter mit Kostensteigerungen rechnen, denn Vermieter könnten beispielsweise die Kosten für den Einbau eines Fahrstuhls sowie die Betriebskosten auf die Miete umlegen. Warnecke forderte die Bundesregierung auf, die Verabschiedung des Vorhabens in Brüssel zu verhindern.
Der Internationale Dachverband der Eigentümer (UIPI) pflichtete zwar grundsätzlich der Kommission bei, dass auch Personen mit Behinderung angemessener Zugang garantiert werden müsse, warnte aber zugleich davor, private Vermieter und kleine Unternehmen mit der Aufgabe zu belasten. Das sei eine unerträgliche Belastung, heißt es in der Stellungnahme des Verbandes. Es müssten andere Lösungen gefunden werden, um das Prinzip des "angemessenen Wohnraums" in der Richtlinie zu verankern. Privatpersonen müssten vom Anwendungsbereich ganz ausgenommen werden.
Auch in der Berliner Regierungskoalition stößt das Vorhaben auf Widerstand. Der FDP-Abgeordnete Patrick Döring, verkehrspolitischer Sprecher seiner Fraktion, sagte: "Man muss der Kommission hier ins Stammbuch schreiben: Gut gemeint ist nicht immer gleich gut gemacht. Die Verschärfung der Antidiskriminierungsrichtlinie und die Pflicht zur behindertengerechten Herrichtung eines Wohnraumes schießt weit über das Ziel hinaus." Gerade kleinen privaten Vermietern, die sich oft mit den Mieteinnahmen ihre Rente aufbesserten und sich Investitionen kaum leisten könnten, drohten durch die Neuregelung große finanzielle Probleme. Zudem drohten Rechtsstreitigkeiten über die Frage, welcher Aufwand den Vermietern zumutbar sei. Diese würden für Vermieter und Mieter zu einer zusätzlichen Belastung.
Text: F.A.Z.
Bildmaterial: Anna Jockisch
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