Von Jens Joachim und Stefan Toepfer
21. Dezember 2007 Nach der Kritik des Bundesverfassungsgerichts an der Verwaltung der Hartz-IV-Reform haben Politiker und Geschäftsführer der für die Betreuung von Langzeitarbeitslosen zuständigen Arbeitsgemeinschaften“ davor gewarnt, den Kern der Arbeitsmarktreform preiszugeben. Erwerbslosen nicht mehr in Jobcentern Hilfe aus einer Hand“ zu gewähren, sondern sie, wie früher, zur Arbeitsagentur und zum Sozialamt zu schicken, sei unvertretbar.
Das Gericht hatte die Errichtung von Arbeitsgemeinschaften, die Städte und Kreise mit den Arbeitsagenturen eingegangen sind, um Arbeitlosengeld-II-Empfänger zu betreuen, für verfassungswidrig erklärt (siehe: Pflege und Prävention: Hartz-IV-Urteil zieht Kreise). Im Rhein-Main-Gebiet verfahren so die Städte Frankfurt, Offenbach und Darmstadt sowie die Landkreise Groß-Gerau und Wetterau. Die anderen Kommunen betreuen die Erwerbslosen in Eigenregie.
Ein Neuanfang wäre Chaos pur
Das Ziel, den Menschen Hilfe aus einer Hand zu gewähren, bleibt bestehen“, sagte die Frankfurter Sozialdezernentin Daniela Birkenfeld (CDU). Genauso sehen das die Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaften in Frankfurt und Offenbach, Robert Standhaft und Matthias Schulze-Böing. Ein völliger Neuanfang wäre Chaos pur und ein dramatischer Rückschritt für die Arbeitsmarktpolitik“, äußerte der Frankfurter Landtagsabgeordnete Marcus Bocklet (Die Grünen). Schulze-Böing, der auch Sprecher aller 13 hessischen Arbeitsgemeinschaften ist, hob hervor, dass eine künftige Organisation dezentral geführt werden müsse, um zu örtlich angemessenen Lösungen für die Betroffenen zu kommen“. Ähnlich argumentierte der Darmstädter Sozialdezernent Jochen Partsch (Die Grünen). Die Bundesagentur für Arbeit dürfe aber nicht aus der Verantwortung gelassen werden, so Birkenfeld. Daher halte sie eine Alleinzuständigkeit Frankfurts für Langzeitarbeitslose auch nicht für die richtige Lösung.
Während der hessische Städte- und Gemeindebund das ähnlich sieht, sprach sich der Wetterauer Sozialdezernent Ottmar Lich (FWG) gestern für eine Abkehr von den Arbeitsgemeinschaften und eine generelle Betreuung der Hartz-IV-Empfänger durch die Landkreise und Kommunen im Auftrag des Landes aus. Schon am Donnerstag hatte Sozialministerin Silke Lautenschläger (CDU) dafür plädiert, die Betreuung von Langzeitarbeitslosen den Kommunen zu geben. Die Konstruktion der Arbeitsgemeinschaften sei von Anfang an verfehlt gewesen, sagte sie. Auch der Hessische Städtetag sieht das so.
Die Verfassungsrichter haben der Politik drei Jahre Zeit gelassen, um zu einer Neuorganisation zu finden. Lich sagte, deswegen solle jetzt jede Hektik vermieden werden“. Auch Partsch hält den nun nötigen Umbau der Strukturen für machbar“. Wie Birkenfeld kritisierte er, dass sich der Bund zunehmend aus der Finanzhilfe für die Kommunen zur Unterstützung Langzeitarbeitsloser zurückziehe. Der Bund senke seinen Anteil an den Unterkunftskosten von 31 auf 28 Prozent, so Birkenfeld. Die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg und deren Regionaldirektion Hessen äußerten sich auf Anfrage zu dem Urteil nicht.
Text: F.A.Z.
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