Von Gregor Fröhlich
14. Mai 2008 Sollen wir Offenbach als Loft“ verstehen, in dem die Brüche und Widersprüche des Stadtbildes ihren ästhetischen Reiz versprühen? Diese Vision einer Stadtentwicklung nach Patchwork“-Art, vom Architekten und Hochschullehrer Günter Pfeifer vorgetragen, erntete beim F.A.Z.-Forum am 29. April in der Sparkasse Offenbach überwiegend Zustimmung. Gestritten wurde indes über die Bedeutung, die in einer Stadt wie Offenbach den durch neuere Planungen gefährdeten Bauten der Nachkriegsmoderne“ zukommt.
Unter Leitung des Offenbach-Korrespondenten der F.A.Z., Anton Jakob Weinberger, diskutierten neben Pfeifer Hans-Joachim Haaßengier vom Landesamt für Denkmalpflege; Martina Heßler, Hochschule für Gestaltung in Offenbach; der Architekt Fritz Novotny und Oberbürgermeister Horst Schneider. In einem Beitrag für die F.A.Z.-Rhein-Main-Zeitung äußert sich zu diesen Themen Gregor Fröhlich. Der Architekt und Stadtplaner hat fast drei Jahrzehnte lang in Offenbach Stadtplanung betrieben, zuletzt als stellvertretender Amtsleiter.
Loft heute: großräumiger, ungenutzter Industriekomplex
Es ist schon gängiger Sprachgebrauch, immer dann, wenn die Dinge sich nicht zusammenfügen, das Hohelied einer Patchwork“-Qualität zu singen. Es mag sein, dass dieses Motiv als Notlösung in wenigen Ausnahmefällen taugt, ein allgemeines zukunftsfähiges städtebauliches Leitmotiv, auch in Offenbach, kann es nicht sein. Auch mit der von Günter Pfeifer verwendeten Metapher, die Stadt als Loft“ zu sehen, sollte man sehr vorsichtig umgehen.
Im Wandel der Bedeutung dieses Begriffs in der Architektur wird heute von Loft“ als einem großräumigen ungenutzten Industriekomplex gesprochen, dessen fehlende innere Ausbaustruktur Raum für alternative Wohn- und Arbeitsformen bietet. Die wenigen Beispiele, bei denen sich mit diesem Ansatz neue Nutzungs- und Gestaltungsideen in Offenbach verwirklichen lassen, sind räumlich und zahlenmäßig sehr begrenzt.
Es geht auch nicht darum, städtebauliche Problemfelder durch neue pfiffige Begriffe sprachlich zu überdecken, sondern darum, im intensiven Gespräch zwischen Investor und Stadt die bestmögliche Lösung für ein Raum- und Nutzungsgefüge zu finden. Das ist oft wenig spektakulär, aber es beschreibt den Alltag der Stadtplaner und BauberaterInnen. Städtebauliche Entwicklung profitierte seit jeher von Investitionsbereitschaft, sei es durch private Investoren oder auch mit Hilfe öffentlicher Förderprogramme.
Förderprojekt Soziale Stadt
Während jedoch Kapitalgesellschaften im Stadtkern und in Bürogebieten ganz überwiegend gewinnorientierte Projekte verfolgen (das darf nicht als Kritik verstanden werden), sind die Projekte in strukturschwächeren Stadtgebieten, bei denen neben stadtgestalterischen vor allem auch sozialstrukturelle Aufgaben gelöst werden müssen, eine Gemeinschaftsleistung öffentlicher und privater Geldgeber. Ohne öffentliche Haushaltsmittel geht dort gar nichts. Es ist gut, wenn eine Stadt wie Offenbach sich mit finanziellem und personellem Engagement an solchen schwierigen Förderprojekten, wie zum Beispiel dem Programm Soziale Stadt“, beteiligt. Hier helfen akademisch-stadtgestalterische Diskussionen über . . . das Nebeneinander unterschiedlicher Volumen und Freiräume . . .“ nicht wirklich weiter.
So stellt sich in Zukunft die Frage, in welcher Höhe der Mutterkonzern des Druckmaschinen-Herstellers MAN Roland bei der künftigen städtebaulichen Entwicklung des ehemaligen Stammsitzes an der Christian-Pleß-Straße bereit ist, einen Teil der Kosten für Denkmalschutz, neue Grünflächen und neue Infrastruktureinrichtungen zur Stabilisierung der Sozialstruktur des Quartiers zu übernehmen. Dazu müsste die MAN Holding AG einer Reduzierung ihrer Grundstücksbuchwerte zustimmen. Denkmalschutz, Stadtgestaltung und der Blick für das soziale Gefüge einer Stadtgesellschaft – dies und noch mehr sind Aufgaben der Stadtentwicklung. Eine Stadt ist mehr als die Summe ihrer Häuser.
Highlights der Kulturdenkmäler
In der interregionalen Konkurrenzsituation werden Kommunen oft nur durch ihre Leuchtturm-Projekte“ im Stile einer Look At Me Architecture“ wahrgenommen. Was in Offenbach der City-Tower ist, ist in Frankfurt das Main Plaza. Wenngleich Städte solche zeichenhaften Gebäude als Teil ihrer baulichen Wiedererkennbarkeit brauchen, bestimmen diese alleine noch nicht die Qualität einer Stadtarchitektur. Und welche Bedeutung haben dabei Baudenkmäler in Offenbach als bauliche Zeugnisse ihres historischen Erbes?
Wer die erst kürzlich erschienene Offenbacher Denkmaltopographie, herausgegeben vom Landesamt für Denkmalpflege, liest, bekommt ein nur sehr unvollständiges Bild der Baudenkmäler geboten: Nach guten knappen Texten zur Geschichte der Stadt und ihrer industriegeschichtlichen Vergangenheit werden in der Auflistung der Einzelkulturdenkmäler neben den unzweifelhaften Highlights“ wie Büsing-Palais, Rumpenheimer Schloss und Isenburger Schloss vor allem eine überwältigend große Zahl neoklassizistischer, neobarocker und neoromanischer Putzbauten der Zeit vor 1930 dargestellt.
Nachkriegswohnungsbau in Offenbach
Wenngleich die meisten dieser Gebäude zunächst denkmalwürdig erscheinen, so ist es doch sehr verwunderlich, dass die hervorgehobene Architektur der Nachkriegsepoche im Gegensatz dazu nur marginal genannt wird. Neben der evangelischen Markuskirche an der Oberen Grenzstraße als einzigem denkmalgeschützten Sakralbau sind wenige öffentliche Gebäude (darunter das Rathaus und die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein) aufgeführt.
Was ist mit den bedeutenden anderen Sakralbauten der Nachkriegszeit wie der Kirche Dreifaltigkeit, St. Peter – ein Entwurf des bedeutenden Nachkriegsarchitekten Sepp Ruf –, St. Konrad oder die in ihrer Schlichtheit und Bescheidenheit für die ersten Nachkriegsjahre so typischen Kirche Heilig Kreuz im Stadtteil Waldheim? Warum sind Schulen der Nachkriegsära mit ihrer feinen äußeren Gliederung als neuzeitlicher ästhetischer Ansatz, etwa die Humboldtschule, die Rudolf-Koch-Schule und die Beethovenschule, bisher nicht als Baudenkmal erkannt? Diese Liste bleibt unvollständig und ließe sich fortsetzen.
Auch im Nachkriegswohnungsbau in Offenbach gibt es im Sinne des Paragraphen 2 des Hessischen Denkmalschutzgesetzes würdige Zeugnisse dieser Epoche, . . . an deren Erhaltung aus künstlerischen, wissenschaftlichen, technischen, geschichtlichen oder städtebaulichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht“. Doch sind nur vereinzelt Wohnungsbauten aufgeführt, so die vier Atriumhäuser am Johann-Strauss-Weg von Egon Eiermann. Warum aber fehlt die Wohnbebauung an der Rheinstraße und der Neckarstraße im Stadtteil Tempelsee?
Schlichtheit und Bescheidenheit vieler Bauten
Wichtige Zeugnisse der Nachkriegsarchitektur wurden in der Vergangenheit schon abgebrochen, zum Beispiel das ehemalige Gebäude des Deutschen Wetterdienstes an der Frankfurter Straße, von Paulfriedrich Posenenske entworfen. Andere Architekturen wurden durch unbedachte bauliche Veränderungen verdorben. Das trifft auf das Polizeipräsidium am Dreieich-Park und den früheren Sitz der Industrie- und Handelskammer am Platz der Deutschen Einheit zu.
Warum also tauchen die Reste guter Nachkriegsarchitektur nicht angemessen in der neuen Denkmaltopographie von Offenbach auf? Unabhängig von der Arbeit des Landesdenkmalamtes, liegt es sicher auch am schlechten Image dieser Architektur. Die Schlichtheit und Bescheidenheit vor allem vieler Bauten der ersten Nachkriegsjahre als Ausdruck einer veränderten Geisteshaltung der damals jungen Bundesrepublik (der Begriff Purismus“ gehörte noch nicht zur Alltagssprache), die vorschnell als minderwertig verkannt werden, und der Verzicht auf Ornament und eklektizistische Versatzstücke werden heute allerdings oft überlagert durch einen schlechten, zum Teil schäbigen Bauzustand.
Dieser ist einerseits das Ergebnis von erheblichem Instandsetzungsrückstau, andererseits aber auch das Resultat der seinerzeitigen bautechnischen Vorschriften, die etwa eine geringere Betonüberdeckung der Bewehrungseisen für die damals als fortschrittlich geschätzten Betonbauten vorschrieben.
Eigentliches Problem des Denkmalschutzes ungelöst
Das Ende der Nazi-Diktatur und die Notwendigkeit einer Umorientierung zu neuen kulturellen Werten hat in Deutschland nach 1945 zunächst zu einer Orientierungslosigkeit geführt, bei der bis dahin gängiges völkisches Bauen im Stile des Historismus noch nicht durch eine neue allgemein anerkannte Gestaltung ersetzt wurde. Die erste Moderne mit ihren Stilrichtungen: Funktionalismus, Neue Sachlichkeit und Rationalismus fand erst Anfang der fünfziger Jahre im sogenannten Brutalismus eine Weiterentwicklung, deren Ziele der intellektuellen Klarheit und ehrlichen Darstellung meistens deutlich missverstanden wurden. Was als Suche nach einer neuen Ästhetik begann, die auf einer nicht minder neuen Ethik gründen sollte, endete auch in Offenbach oft in schäbigem Kommerz.
Es war in erster Linie die Gesichtslosigkeit, die das funktionalistisch legitimierte Renditedenken und die blinde Zweckrationalität erzeugte, gegen die erst in den sechziger Jahren die Postmoderne erfolgreich antrat. Umso dankbarer muss man sein, dass es in Offenbach eine größere Anzahl wertvoller baulicher Zeitzeugen dieser vergangenen Epoche gibt. Die Stadt und das Landesdenkmalamt sollten gemeinsam diese Gebäude schützen und im Laufe der nächsten Zeit die Denkmaltopographie fortschreiben.
Damit ist aber noch nicht das eigentliche Problem des Denkmalschutzes gelöst: die gesetzliche Vorgabe, dass Denkmäler im Sinne des Paragraphen 1 des Hessischen Denkmalschutzgesetzes in die städtebauliche Entwicklung einbezogen werden“.
Disput zwischen Landesdenkmalpfleger Haaßengier und OB Schneider
Das Beispiel der unter Denkmalschutz stehenden Trapezhallen“ der ehemaligen Produktionsstätten von MAN-Roland zeigt deutlich die Schwierigkeit. Die zunächst offene Frage, ob die Hallen in die geplante städtebauliche Entwicklung einbezogen werden können, ist nicht emotional am grünen Tisch zu beantworten, sondern bedarf detaillierter Entwurfsuntersuchungen durch Architekten und Baukalkulatoren. Die Antwort auf die Frage, ob die hierfür notwendige Bearbeitungstiefe heute schon vorliegt, muss die Stadt mit großer Verantwortung geben. Dieser Verantwortung darf sie nicht aus Gründen der Zweckdienlichkeit ausweichen.
Der Disput zwischen Landesdenkmalpfleger Haaßengier und Oberbürgermeister Schneider über die Frage, ob der Denkmalschutz mehr oder minder als Dogma zu bewerten sei, hilft dabei nicht weiter. Er hatte schon recht, der große Theologe Karl Rahner, als er auf die Frage nach der Wirkungsbedeutung von Dogmen antwortete: Dogmen sind wie Laternen in der Nacht. Sie sollen einem den richtigen Weg weisen – nur Betrunkene klammern sich daran.“
Text: F.A.Z.
Bildmaterial: Frank Röth, Fricke, Rüchel